Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

Nach  Ansicht  Vogels  galt  es  nun,  die  im  Reich  verstreut  wohnenden  abstimmungsberechtigen
  Saarländer  rechtzeitig  zu  erfassen,  ihnen  die  Teilnahme  an  der  Abstimmung
  nahezulegen  und  durch  staatliche  Maßnahmen  auch  zu  ermöglichen.  Im
Oktober  1931  warnte  die  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“  davor,  daß  Frankreich
versuchen  könne,  die  zu  erwartenden  Fehlstimmen  für  sich  zu  beanspruchen.  Die
Zahl  der  Wahlenthaltungen  mußte  daher  auf  ein  Minimum  reduziert  werden,  weshalb
alle  in  Betracht  kommenden  Personen  durch  öffentliche  Aufrufe  veranlaßt  werden
sollten,  sich  in  amtliche  Listen  eintragen  zu  lassen.  Um  der  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“
  den  Kontakt  zu  den  potentiellen  Abstimmungsberechtigten  zu  ermöglichen
und  diese  mit  den  notwendigen  Informationen  versehen  zu  können,  sollten  diese
dezentralen  Verzeichnisse  den  Ortsgruppen  des  Bundes  zugänglich  gemacht
werden143.  Ohne  eine  Reaktion  der  Behörden  abzuwarten,  forcierte  die  Geschäftsstelle
  „Saar-Verein“  im  Laufe  des  Jahres  1932  ihre  Aufklärung  im  Hinblick  auf  das
Plebiszit.  Gegen  den  Willen  der  Regierungsstellen  vertrieb  sie  das  Gutachten  des
Völkerrechtsexperten  Curt  Groten  über  „Grundfragen  der  Volksabstimmung  im
Saargebiet“  als  Sonderdruck144.  Erstmals  in  der  Juni-Ausgabe  des  „Saar-Freund“
erschienen  die  allgemeinen  Hinweise  „Was  jeder  von  der  Volksabstimmung  im
Saargebiet  zu  Anfang  1935  jetzt  schon  wissen  muß“,  welche  bis  zu  ihrer  Überarbeitung
  im  Herbst  regelmäßig  zum  Abdruck  gelangtenl4\  In  den  Ortsgruppen
fanden  nun  auch  Vorträge  über  die  rechtlichen  Voraussetzungen  der  Abstimmung
statt146.
Die  Gleichschaltung  des  Bundes  der  Saarvereine  im  Jahr  1933  legte  die  intensivierten
Vorarbeiten  zur  Erfassung  der  Abstimmungsberechtigten  vorläufig  wieder  auf  Eis.  Es
sollte  sich  noch  bis  Herbst  1933  hinziehen,  bis  sich  die  reichsdeutschen  Behörden  -
angeregt  durch  eine  Initiative  aus  dem  Trierer  Regierungspräsidium  -  dieser  Problematik
  zuwandten147.

143  Vgl.  Denkschrift  der  GSV  an  das  RMI  und  PrMI  (12.10.31),  in:  BA-R  8014/1128.  Eine  Reaktion  der
Behörden  auf  die  von  der  Ortsgruppe  Wiesbaden  angeregte  Denkschrift  ließ  sich  nicht  finden.
144  Vgl.  Brief  der  GSV  an  das  AA.  PrMI  und  RMI  (09.02.32),  in:  PA  AA,  II  a  Saargebiet,  R  75.456.
Erstmals  abgedruckt  wurde  das  Gutachten  in  SF  12  (1931)  23,  S.  381-384  und  SF  13  (1932)  24,  S.
399^-02.  Weitere  Gutachten  aus  dergleichen  Feder  folgten:  „Der  völkerrechtliche  Wohnsitzbegriff1,
in:  SF  13  (1932)  1,  S.  8;  „Die  Bedeutung  des  Wohnsitzbegriffes  für  die  Volksabstimmung“,  in:  SF  13
(1932)  5,  S.  65  ff.;  „Die  Rechtsstellung  der  Regierungskommission  des  Saargebietes  im  Organismus
des  Völkerbundes“,  in:  SF  13  (1932)  8,  S.  118  f.  und  SF  13  (1932)  10,  S.  147  ff.;  „Die  Rückgliederung
  des  Saargebiets  ist  unabhängig  von  der  Zahlungsfähigkeit  Deutschlands“,  in:  SF  13(1932)  17,
S.  278  f.;  „Abstimmungsfragen“,  in:  SF  13  (1932)  24,  S.  392  f.  Auch  in  den  Jahren  1933  und  1934
schrieb  Groten  für  den  SF,
!45  Vgl.  SF  13  (1932)  19,  S.  154.  Die  neue,  ausführlichere  Version  (erstmals  in  SF  13  (1932)  22,  S.  372)
stammte  vom  Saarreferenten  des  AA,  Flerrmann  Voigt  und  kann  als  Indiz  dafür  gewertet  werden,  daß
sich  auch  die  Wilhelmstraße  ab  Ende  1932  den  organisatorischen  Vorbereitungen  der  Saarabstimmung
  verstärkt  zuzuwenden  gedachte:  Vgl.  Aktennotiz  Voigts  (15.11.32),  in:  PA  AA,  II  a  Saargebiet,
R  75.456.
146  Vgl.  SF  13  (1932)7,8.  111.
147  Siehe  hierzu  Teil  II,  Kap.  3.

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