Nach Ansicht Vogels galt es nun, die im Reich verstreut wohnenden abstimmungsberechtigen
Saarländer rechtzeitig zu erfassen, ihnen die Teilnahme an der Abstimmung
nahezulegen und durch staatliche Maßnahmen auch zu ermöglichen. Im
Oktober 1931 warnte die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ davor, daß Frankreich
versuchen könne, die zu erwartenden Fehlstimmen für sich zu beanspruchen. Die
Zahl der Wahlenthaltungen mußte daher auf ein Minimum reduziert werden, weshalb
alle in Betracht kommenden Personen durch öffentliche Aufrufe veranlaßt werden
sollten, sich in amtliche Listen eintragen zu lassen. Um der Geschäftsstelle „Saar-Verein“
den Kontakt zu den potentiellen Abstimmungsberechtigten zu ermöglichen
und diese mit den notwendigen Informationen versehen zu können, sollten diese
dezentralen Verzeichnisse den Ortsgruppen des Bundes zugänglich gemacht
werden143. Ohne eine Reaktion der Behörden abzuwarten, forcierte die Geschäftsstelle
„Saar-Verein“ im Laufe des Jahres 1932 ihre Aufklärung im Hinblick auf das
Plebiszit. Gegen den Willen der Regierungsstellen vertrieb sie das Gutachten des
Völkerrechtsexperten Curt Groten über „Grundfragen der Volksabstimmung im
Saargebiet“ als Sonderdruck144. Erstmals in der Juni-Ausgabe des „Saar-Freund“
erschienen die allgemeinen Hinweise „Was jeder von der Volksabstimmung im
Saargebiet zu Anfang 1935 jetzt schon wissen muß“, welche bis zu ihrer Überarbeitung
im Herbst regelmäßig zum Abdruck gelangtenl4\ In den Ortsgruppen
fanden nun auch Vorträge über die rechtlichen Voraussetzungen der Abstimmung
statt146.
Die Gleichschaltung des Bundes der Saarvereine im Jahr 1933 legte die intensivierten
Vorarbeiten zur Erfassung der Abstimmungsberechtigten vorläufig wieder auf Eis. Es
sollte sich noch bis Herbst 1933 hinziehen, bis sich die reichsdeutschen Behörden -
angeregt durch eine Initiative aus dem Trierer Regierungspräsidium - dieser Problematik
zuwandten147.
143 Vgl. Denkschrift der GSV an das RMI und PrMI (12.10.31), in: BA-R 8014/1128. Eine Reaktion der
Behörden auf die von der Ortsgruppe Wiesbaden angeregte Denkschrift ließ sich nicht finden.
144 Vgl. Brief der GSV an das AA. PrMI und RMI (09.02.32), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.456.
Erstmals abgedruckt wurde das Gutachten in SF 12 (1931) 23, S. 381-384 und SF 13 (1932) 24, S.
399^-02. Weitere Gutachten aus dergleichen Feder folgten: „Der völkerrechtliche Wohnsitzbegriff1,
in: SF 13 (1932) 1, S. 8; „Die Bedeutung des Wohnsitzbegriffes für die Volksabstimmung“, in: SF 13
(1932) 5, S. 65 ff.; „Die Rechtsstellung der Regierungskommission des Saargebietes im Organismus
des Völkerbundes“, in: SF 13 (1932) 8, S. 118 f. und SF 13 (1932) 10, S. 147 ff.; „Die Rückgliederung
des Saargebiets ist unabhängig von der Zahlungsfähigkeit Deutschlands“, in: SF 13(1932) 17,
S. 278 f.; „Abstimmungsfragen“, in: SF 13 (1932) 24, S. 392 f. Auch in den Jahren 1933 und 1934
schrieb Groten für den SF,
!45 Vgl. SF 13 (1932) 19, S. 154. Die neue, ausführlichere Version (erstmals in SF 13 (1932) 22, S. 372)
stammte vom Saarreferenten des AA, Flerrmann Voigt und kann als Indiz dafür gewertet werden, daß
sich auch die Wilhelmstraße ab Ende 1932 den organisatorischen Vorbereitungen der Saarabstimmung
verstärkt zuzuwenden gedachte: Vgl. Aktennotiz Voigts (15.11.32), in: PA AA, II a Saargebiet,
R 75.456.
146 Vgl. SF 13 (1932)7,8. 111.
147 Siehe hierzu Teil II, Kap. 3.
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