von amtlicher Seite ergriffenen Maßnahmen die Zahl der tatsächlich Abstimmungsberechtigten
lediglich annäherungsweise zu erfassen137.
Es wird Spekulation bleiben müssen, ob eine stärkere Kooperation mit dem Bund der
Saarvereine die Mißstände in dieser frühen Phase hätte beseitigen können. Während
die württembergischen Abstimmungsfisten bereits bis Frühjahr 1926 vorläufig
abgeschlossen an das Statistische Reichsamt übersandt werden konnten'™ und die
Berliner Ortsgruppe schon seit längerem auf die Unterstützung städtischer Behörden
zählen konnte139, lag es am Reichs Wirtschaftsministerium, die Lanze für die Gesamtorganisation
zu brechen. Als Repräsentantin der an der Volksabstimmung interessierten
Bevölkerungskreise sollte der Geschäftsstelle in der Königgrätzer Straße die
Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig mit den Abstimmungsberechtigten in
Verbindung zu setzen. Erst nach einigem Zögern gab die Saarabteilung des Auswärtigen
Amtes der Bitte des benachbarten Ressorts unter der Bedingung statt, daß
der Verein nicht die Führung bei der Erstellung der Listen an sich ziehen,,.sondern
stets nur als privates Hilfsorgan tätig“ werde140. De facto blieben die Unterlagen
damit auch in den kommenden Jahren unter Verschluß.
Mit dem Schwinden der Chancen auf eine bilaterale Übereinkunft zwischen Paris
und Berlin nach dem Scheitern der Pariser Saarverhandlungen rückten die organisatorischen
Vorbereitungen des Saarplebiszits wieder in den Vordergrund141 142. Obwohl
sich auch die Geschäftsstelle in den zurückliegenden Jahren der Hoffnung hingegeben
hatte, daß die Rückgliederung ohne Abstimmung und damit vor 1935 stattfinden
würde, hatte sie die sorgfältige Weiterführung der Abstimmungslisten im Auge'42.
1 ’ Dies um so mehr, als seihst die erst nach dem Stichtag des 16.06.25 aus dem Saargebiet verzogenen
Personen nur unzureichend erfaßt wurden, wie der badische Innenminister am 29.12.27 seinen
Bezirksämtern mitteilte, in: GLA Karlsruhe, 344/7192.
Vgl. Bericht Schellenbergers auf der Mitgliederversammlung in Köln (14.08.26), in: BA-R 8014/33.
Selbstverständlich lassen sich die logistischen Probleme der Länder Preußen und Württemberg bei der
Erfassung der Saarabstimmungsberechtigten nur sehr bedingt vergleichen: Im endgültigen Verzeichnis
der Abstimmungsberechtigten waren insgesamt nur 840 Personen nach Württemberg gezogen,
während 32.100 Wähler inzwischen in Preußen beheimatet waren: Vgl. „Übersicht über die im
Deutschen Reich (außerhalb des Saargebiets) wohnhaften Saarländer“ (15.10.34), in: LA Saarbrücken,
Saar-Verein 28.
119 Ähnlich kooperativ wie das Berliner Einwohnermeldeamt, welches wochenweise Listen derjenigen
Personen übermittelte, die aus dem Saargebiet in die Reichshauptstadt gezogen waren, zeigte sich
auch das Landesfinanzamt Berlin: Vgl. Brief des Berliner Polizeipräsidenten an die GSV (20.04.25),
in: BA-R 8014/675; Schriftwechsel zwischen der GSV und dem Präsidenten des Landesfinanzamtes
Berlin (Sommer 1927), in: BA-R 8014/679.
140 Vgl. Brief des RM Wirtschaft an das AA (27.10.25) und Antwortschreiben des AA (13.11.25). in: PA
AA. II a Saargebiet, R 75,455. Von Friedberg wollte an der bisher verfolgten Politik festhalten, die
Grenze zwischen privater Vereinstätigkeit und amtlicher Behördenarbeit nicht zu verwischen. Das
preußische Innenressort teilte diese Auffassung: Vgl. Rundschreiben des PrMI an die preußischen
Staatsministerien, das RMbesGeb und das AA (03.07.25), in: PA AA. II a Saargebiet. R 75.091.
141 Vgl. undatierte Mitschrift des Vortrag Vogels vom 30.11.30, in: LA Saarbrücken, NL Scheuer 61.
Vgl. ebenso SF 12 (1931) 3, S. 34; SF 12 (1931) 23. S. 393.
142 Vgl. undatiertes Protokoll der Sitzung des Aufsichts- und Beratungsausschusses sowie des interfraktionellen
Saarausschusses vom 18.02.27, in: BA-R 8014/7.
151