Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

den  Formularen  die  Frage  nach  dem  Wohnsitz  im  Juni  1919  aufzunehmenl31,  mußten
die  auf  Grundlage  der  Erhebung  angefertigten  „Saarkarten"  in  den  folgenden  Monaten
  überarbeitet  und  vor  Ort  ergänzt  werden132.  Änderte  ein  potentiell  abstimmungsberechtigter
  Saarländer  nach  dem  Stichtag  der  Volkszählung  erneut  seinen  Wohnsitz
innerhalb  des  Reichsgebietes,  wurde  seine  Saarkarte  länderiibergreifend  der  neuen
Gemeinde  übersandt.  Für  den  Fall,  daß  der  Wohnsitz  im  Ausland  bzw.  im  Saargebiet
gewählt  wurde  oder  die  betreffende  Person  starb,  ging  die  gelbe  Karte  zurück  an  das
Statistische  Reichsamt1",  Für  diejenigen  abstimmungsberechtigten  Personen,  die  sich
erst  nach  dem  16.  Juni  1925  im  Deutschen  Reich  anmeldeten,  forderten  die  Ortspolizeibehörden
  jeweils  eine  neue  Saarkarte  an  und  trugen  sie  in  die  lokalen  Listen
ein.  An-  und  Abmeldepapiere  waren  noch  einmal  eigens  zu  kennzeichnen  und  eine
Abschrift  der  Gesamtverzeichnisse  dem  Statistischen  Reichsamt  zu  übermitteln,  wo
eine  Zentralkartei  entstand.  Ausdrücklich  wiesen  die  Behörden  daraufhin,  wie
bedeutsam  die  Saarabstimmung  für  die  Befriedung  in  Europa  sein  werde,  was  es
erforderlich  machte,  möglichst  alle  Abstimmungsberechtigten  zur  Teilnahme  am
Plebiszit  zu  bewegen134.
Nach  Jahresfrist  regte  das  Statistische  Reichsamt  an.  die  Fehler  auszumerzen,  die  sich
aufgrund  des  zu  früh  gewählten  Stichtages  in  den  vorläufigen  Listen  der  reichsdeutschen
  Abstimmungsberechtigten  eingeschlichen  hatten135.  Da  sich  die  Ortspolizeibehörden
  der  Einfachheit  wegen  auf  die  Gemeinden  mit  mehr  als  20  gemeldeten
potentiellen  Saarabstimmungsberechtigten  beschränken  sollten136 *,  vermochten  die

11  Vgl.  Rundschreiben  der  GSV  an  das  AA.  RM1.  PrMl,  RMbesGeb,  BayMA  und  PrMHandel
(05.03.25),  in:  PA  AA.  II  a  Saargebiet.  R  75.455.  Statt  dessen  wurde  aus  „erhebungspsychologischen"
Erwägungen  nach  dem  Wohnsitz  zum  Zeitpunkt  des  Kriegsausbruchs  gefragt:  Vgl.  Brief  des  Statistischen
  Reichsamtes  an  die  GSV  (20.11.31),  in:  BA-R  8014/1127.
132  Insgesamt  wurden  auf  dieses  Weise  37.000  Personen  ermittelt,  die  am  01.08.14  im  Saargebiet
gewohnt  hatten  und  bis  zum  Stichtag  der  Volkszählung  elf  Jahre  später  ins  Reich  übergesiedelt  waren:
Vgl.  Brief  des  Statistischen  Reichsamtes  an  die  GSV  (20.08.32),  in:  Ebd.
1,3  Regelmäßige  Ermahnungen  zeigen  die  mangelhafte  Umsetzung  dieser  Verfügung;  so  gingen  beispielsweise
  noch  im  Frühjahr  1933  fälschlicherweise  den  Behörden  des  Saargebietes  die  Saarkarten  der
wieder  ins  Mandatsgebiet  zurückkehrenden  Abstimmungsberechtigten  zu:  Vgl.  Rundschreiben  des
BayMInn  an  die  Regierungen  und  Kammern  des  Innern  (18.04.33),  in:  Staatsarchiv  Coburg,  LRA
Coburg  9127.
|  lJ  Vgl.  Rundschreiben  des  Badischen  Bezirksamtes  (21.12.25),  in:  GLA  Karlsruhe,  344/7192;  Bayerischer
  Staatsanzeiger  Nr.  298  (24.12.25),  in:  Staatsarchiv  Amberg,  Bezirksamt  Neunburg  1760;
Rundschreiben  des  Hessischen  Ministers  des  Innern  an  die  Kreisämter  (28.01.26),  in:  Staatsarchiv
Darmstadt,  G  15  Bensheim,  C  7;  Erlaß  des  PrMI  (20.03.26).  in:  BA-R  905/312.  Preußen  betrieb  in
den  folgenden  Jahren  erheblich  weniger  Verwaltungsaufwand  als  Bayern:  Während  die  bayerischen
Gemeinden  vierteljährliche  Verzeichnisse  über  die  Veränderungen  nach  dem  16.06.25  zu  übermitteln
hatten,  wurde  das  von  den  preußischen  Landräten  nur  einmal  in  jedem  Frühjahr  verlangt:  Vgl.
Schriftwechsel  (1926-1932),  in:  LHA  Koblenz,  442/7502.
115  Vgl.  Brief  des  Präsidenten  des  Statistischen  Reichsamtes  an  das  RMWirtschaft  (11.11.26),  in:  PA  AA.
II  a  Saargebiet,  R  75.455.
136  Vgl.  Rundschreiben  des  RMWirtschaft  (04.01.27),  in:  GLA  Karlsruhe,  344/7192;  Bayerischer
Staatsanzeiger  Nr.  34  (11.02.27),  in:  Staatsarchiv  Amberg,  Bezirksamt  Burglengenfeld  16.108;
Rundschreiben  des  Hessischen  Ministers  des  Innern  an  die  Kreisämter  (19.02.27),  in:  Staatsarchiv
Darmstadt,  G  15  Bensheim,  C  7;

150
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.