den Formularen die Frage nach dem Wohnsitz im Juni 1919 aufzunehmenl31, mußten
die auf Grundlage der Erhebung angefertigten „Saarkarten" in den folgenden Monaten
überarbeitet und vor Ort ergänzt werden132. Änderte ein potentiell abstimmungsberechtigter
Saarländer nach dem Stichtag der Volkszählung erneut seinen Wohnsitz
innerhalb des Reichsgebietes, wurde seine Saarkarte länderiibergreifend der neuen
Gemeinde übersandt. Für den Fall, daß der Wohnsitz im Ausland bzw. im Saargebiet
gewählt wurde oder die betreffende Person starb, ging die gelbe Karte zurück an das
Statistische Reichsamt1", Für diejenigen abstimmungsberechtigten Personen, die sich
erst nach dem 16. Juni 1925 im Deutschen Reich anmeldeten, forderten die Ortspolizeibehörden
jeweils eine neue Saarkarte an und trugen sie in die lokalen Listen
ein. An- und Abmeldepapiere waren noch einmal eigens zu kennzeichnen und eine
Abschrift der Gesamtverzeichnisse dem Statistischen Reichsamt zu übermitteln, wo
eine Zentralkartei entstand. Ausdrücklich wiesen die Behörden daraufhin, wie
bedeutsam die Saarabstimmung für die Befriedung in Europa sein werde, was es
erforderlich machte, möglichst alle Abstimmungsberechtigten zur Teilnahme am
Plebiszit zu bewegen134.
Nach Jahresfrist regte das Statistische Reichsamt an. die Fehler auszumerzen, die sich
aufgrund des zu früh gewählten Stichtages in den vorläufigen Listen der reichsdeutschen
Abstimmungsberechtigten eingeschlichen hatten135. Da sich die Ortspolizeibehörden
der Einfachheit wegen auf die Gemeinden mit mehr als 20 gemeldeten
potentiellen Saarabstimmungsberechtigten beschränken sollten136 *, vermochten die
11 Vgl. Rundschreiben der GSV an das AA. RM1. PrMl, RMbesGeb, BayMA und PrMHandel
(05.03.25), in: PA AA. II a Saargebiet. R 75.455. Statt dessen wurde aus „erhebungspsychologischen"
Erwägungen nach dem Wohnsitz zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs gefragt: Vgl. Brief des Statistischen
Reichsamtes an die GSV (20.11.31), in: BA-R 8014/1127.
132 Insgesamt wurden auf dieses Weise 37.000 Personen ermittelt, die am 01.08.14 im Saargebiet
gewohnt hatten und bis zum Stichtag der Volkszählung elf Jahre später ins Reich übergesiedelt waren:
Vgl. Brief des Statistischen Reichsamtes an die GSV (20.08.32), in: Ebd.
1,3 Regelmäßige Ermahnungen zeigen die mangelhafte Umsetzung dieser Verfügung; so gingen beispielsweise
noch im Frühjahr 1933 fälschlicherweise den Behörden des Saargebietes die Saarkarten der
wieder ins Mandatsgebiet zurückkehrenden Abstimmungsberechtigten zu: Vgl. Rundschreiben des
BayMInn an die Regierungen und Kammern des Innern (18.04.33), in: Staatsarchiv Coburg, LRA
Coburg 9127.
| lJ Vgl. Rundschreiben des Badischen Bezirksamtes (21.12.25), in: GLA Karlsruhe, 344/7192; Bayerischer
Staatsanzeiger Nr. 298 (24.12.25), in: Staatsarchiv Amberg, Bezirksamt Neunburg 1760;
Rundschreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Kreisämter (28.01.26), in: Staatsarchiv
Darmstadt, G 15 Bensheim, C 7; Erlaß des PrMI (20.03.26). in: BA-R 905/312. Preußen betrieb in
den folgenden Jahren erheblich weniger Verwaltungsaufwand als Bayern: Während die bayerischen
Gemeinden vierteljährliche Verzeichnisse über die Veränderungen nach dem 16.06.25 zu übermitteln
hatten, wurde das von den preußischen Landräten nur einmal in jedem Frühjahr verlangt: Vgl.
Schriftwechsel (1926-1932), in: LHA Koblenz, 442/7502.
115 Vgl. Brief des Präsidenten des Statistischen Reichsamtes an das RMWirtschaft (11.11.26), in: PA AA.
II a Saargebiet, R 75.455.
136 Vgl. Rundschreiben des RMWirtschaft (04.01.27), in: GLA Karlsruhe, 344/7192; Bayerischer
Staatsanzeiger Nr. 34 (11.02.27), in: Staatsarchiv Amberg, Bezirksamt Burglengenfeld 16.108;
Rundschreiben des Hessischen Ministers des Innern an die Kreisämter (19.02.27), in: Staatsarchiv
Darmstadt, G 15 Bensheim, C 7;
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