Full text : ‚‚Deutsch die Saar, immerdar!‛‛

behörden  gab  das  Stuttgarter  Innenministerium  der  Bitte  des  Vereins  statt  und  wies
die  Oberämter  an,  die  erforderlichen  Unterlagen  der  Kommunalbehörden  und  Einwohnermeldeämter
  weiterzureichen123 125
Damit  ergibt  sich  im  Frühjahr  1923  folgendes  Bild:  Fast  gleichzeitig  wurde  von  zwei
privaten  Stellen  der  Vorschlag  gemacht,  eine  reichsweite  Volkszählung  zur  Ermittlung
  potentieller  Saarabstimmungsberechtigter  zu  nutzen.  Während  das  Auswärtige
Amt  diese  Initiative  ebenso  wie  die  bayerischen  und  preußischen  Staatsministerien
verwarf,  fand  sie  in  Stuttgart  ein  offenes  Ohr.  Obwohl  das  Reichswirtschaftsministerium,
  in  dessen  Zuständigkeitsbereich  das  Statistische  Reichsamt  lag,  ebenfalls
wohlwollend  Stellung  bezog126 *,  sollten  zwei  weitere  Jahre  vergehen,  bis  von  seiten
der  Reichsbehörden  konkrete  Schritte  eingeleitet  wurden.  So  lange  gedachte  die
Berliner  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“  freilich  nicht  zu  warten.  Sie  stellte  trotz
angespannter  Finanzlage  einen  Mitarbeiter  für  die  Erfassung  der  abstimmungsberechtigten
  Saarländer  ab1  7  und  appellierte  an  die  Leser  des  „Saar-Freund“,  sich
frühzeitig  um  den  urkundlichen  Nachweis  ihres  Wohnsitzes  am  28.  Juni  1919  im
Saargebiet  zu  bemühen128 *.  Ferner  griff  sie  den  Vorschlag  des  Magdeburger  Saarvereins
  auf,  alle  potentiellen  Wahlberechtigten  durch  die  Ortsgruppen  zu  erfassen  und
die  derart  gewonnenen  Verzeichnisse  in  der  Königgrätzer  Straße  zentral  zu  archivieren126.
  Die  Möglichkeit,  auf  diese  Weise  neue  Mitgliederzu  werben,  warein
durchaus  erwünschter  Nebeneffekt  der  reichsweit  geschalteten  Inserate.  Erstmals  seit
Gründung  des  Saargebietsschutzes  wurden  die  ursprünglichen  Tätigkeitsfelder  der
privaten  Saarpropaganda  -  Aufklärung,  Ermutigung  und  Abwehr-  um  die  Erfassung
und  später  auch  Betreuung  der  Saarabstimmungsberechtigen  erweitert.
Erst  im  Zuge  der  Volks-,  Berufs-  und  Betriebszählung  vom  16.  Juni  1925  entfalteten
auch  die  Reichs-  bzw.  bayerischen  und  preußischen  Staatsministerien  eine  stärkere
Aktivität  in  der  Angelegenheit  der  Wahlberechtigen  jenseits  der  Saargebietsgrenzen110.
  Da  der  Vorschlag  der  Geschäftsstelle  „Saar-Verein“  kein  Gehör  fand,  auf

123  Vgl.  den  Schriftverkehr  zwischen  der  Stuttgarter  Vereinigung  und  dem  Wiirttembergischen  Innenministerium
  (  August  1920),  in:  HStA  Stuttgart,  E  151/2/  121;  Denkschrift  der  „Vereinigung  gegen
die  Lostrennung  unseres  Saargebietes  und  der  Rheinpfalz“  (08.09.20),  in:  BA-R  2/2689.  Die  Erfassung
  dürfte  sich  auf  württembergisches  Territorium  beschränkt  haben.
126  Vgl.  Brief  des  RMWirtschaft  an  das  Württembergische  Innenministerium  (07.05.23),  in:  Ebd.
12  Vgl.  undatiertes  Protokoll  der  Sitzung  im  AA  vom  28.09.23,  in:  PA  AA,  II  a  Saargebiet,  R  76.091.
128  Vgl.  SF  4  (1923)  12,  S.  153.
129  Punkt  9  der  auf  der  Bundestagung  in  Hannover  1925  beschlossenen  Leitsätze  (Juli  1925),  in:  BA-R
8014/28.  Vgl.  auch  das  Rundschreiben  der  GSV  an  die  Ortsgruppen  (21.10.24),  in:  BA-R  8014/121
sowie  das  13.  Gebot  des  „Katechismus  des  Bundes  der  Saarvereine“  (Juni  1929),  in:  BA-R  8014/125.
1,0  Aufgrund  der  Richtlinien  des  Völkerbundskommissars  Bonzon  für  die  Sicherungsmaßnahmen  zur
Volksabstimmung  vom  31.10.23  übersandten  die  Saarkreise  und  -bezirke  selbst  vierteljährliche
Berichte  an  den  Völkerbund  über  den  Bestand  und  die  Aufbewahrung  der  für  die  Erfassung  der
Abstimmungsberechtigten  erforderlichen  Urkunden:  Vgl.  Arch.  SDN  19-27,  Sous-Section  Saar
Basin,  R  118  A  und  R  119.  Vgl.  ebenso:  Bericht  Bonzons  über  die  Erfassung  der  notwendigen
Abstimmungsunterlagen  (31.10.23),  in:  JO  5  (1924)  1-2,  S.  109-120  bzw.  in:  GROTF.N:  Die  Volksabstimmung
  im  Saargebiet,  Anh.  4,  S.  122-147.

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