behörden zu einem stärkeren Engagement aufzufordern, aber auch, um sich selbst als
Kooperationspartner einzubringen. Schon zu diesem Zeitpunkt sollte eine Kartothek
aller nach 1919 aus dem Saargebiet verzogenen Saarländer an einer Zentralstelle
angelegt werden; die Geschäftsstelle bot sich an, zur Kontrolle eine Nebenkartothek
aufzubauen, wozu ihr die Unterlagen der Meldeämter sowie der nächsten Volkszählung
hätten zugehen müssen117 118. Die Reaktion war ernüchternd: Stellvertretend für
die anderen Reichs- und Länderressorts erteilte die Wilhelmstraße dem Anliegen
Mitte September eine klare Absage"*. Behördenintern jedoch hatte die Geschäftsstelle
„Saar-Verein" einen Stein ins Rollen gebracht: Als der kommissarische Leiter
der Westabteilung des Auswärtigen Amtes die zuständigen Ministerien in München
und Berlin um eine Stellungnahme bat, wie dort über die Einrichtung einer derartigen
Kartothek gedacht wurde, zeigte sich, daß diese - bei aller Skepsis, die sie dem Bund
der Saarvereine entgegenbrachten - das Potential der privaten Organisation erkannt
hatten. So meldete das preußische Innenministerium, daß Anfragen des Vereins über
den aktuellen Wohnsitz von Personen, die aus dem Saargebiet verzogen waren, seit
längerem beantwortet worden seien"9, und das bayerische Außenministerium antwortete120:
„Durch eifrige Pflege der Beziehungen zu möglichst vielen Personen, die beim Abschluß des
Friedensvertrages im Saargebiet gewohnt haben, kann der Saarverein jetzt schon sehr wertvolle
Vorarbeit für seine spätere Mithilfe zur Ermittelung der Abstimmungsberechtigten leisten.“
Die Reaktion der Geschäftsstelle „Saar-Verein" auf die offizielle Absage des Auswärtigen
Amtes kann durchaus als symptomatisch bezeichnet werden: Als gelte es,
die Behörden von einem offensichtlichen Irrtum zu überzeugen, trug sie ihr Anliegen
immer wieder bei verschiedenen Ansprechpartnern vor und baute auf die Unterstützung
ihrer einflußreichen Mitglieder aus den Ausschüssen121. Es sei ein Fehler zu
117 Vgl. Brief der GSV an Reichskanzler Wirth, AA, RMI und PrMI (28.08.22), in: PA AA, II a Saargebiet,
R 7S.454. In jenem Schreiben kündigte die GSV fern jeder Aussicht auf Realisierung auch an,
eine Inititative in die Wege leiten zu wollen, die Abstimmungsberechtigung auf alle gebürtigen
Saarländer auszuweiten. Drei Tage später entschied der Völkerbundsrat in Genf, mit der Aufstellung
von Wählerverzeichnissen noch zu warten und statt dessen nur Maßnahmen zur Sicherung der
amtlichen Unterlagen zu treffen. Mit dieser Aufgabe wurde am 26,09.22 der Schweizer Alfred Bonzon
betraut: Vgl. JO 3 (1922) 11-2, S. 1213 ff.; JO 5 (1924) 1-2, S. 109-120; vgl. SF4 (1923) 4, S. 46;
SF4 (1923) 12, S. 153; SF 4 (1923) 22, S. 283. Vgl. GÖRGEN. S. 45-66; Groten: Die Volksabstimmung
im Saargebiet, S. 32-36.
118 Vgl. Brief des AA an die GSV (12.09.22), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.454. Es sei „durchaus
untunlich, eine Privatorganisation an den Maßnahmen zu beteiligen. Ob dies später geschehen kann,
muß späterer Entschließung Vorbehalten bleiben.“: Vgl. Brief des AA an die Reichskanzlei (12.09.
22), in: BA-R 43-1/240.
I,l) Vgl. Brief des PrMI an das AA (31.10.22), in: PA AA, II a Saargebiet, R 75.454.
120 Gemeint war allerdings eher die propagandistische als die organisatorische Unterstützung: Vgl. Brief
des BayMA an das AA (21.09.22), in: Ebd. Diesen Standpunkt machte sich seither auch das AA zu
eigen: Vgl. Aktennotiz (02.11,22), in: PA AA, II a Saargebiet, R 76,090; Brief Sperrs an das BayMA
(10.03.23), in: BayHStA, MA 108.208.
12! Vgl. Briefe der GSV an das AA (20.11,22) und das RMWirtschaft (07.06.23), in: PA AA, II a
Saargebiet, R 75.454; Brief der GSV an das RMI (19.02.23), in: BA-R 1603/2520; Brief Dominicus’
an den RMI Oeser (24.02.23), in: BA-R 1601/1696. Auch in den gemeinsamen Ausschußsitzungen
mit Parlamentariern wurde das Problem angeschnitten: Vgl. Protokolle der Sitzung des Aufsichts- und
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