densbegrenzung trat die RfH die Flucht nach vorne an und polemisierte nun selbst
gegen die französischen Propagandastellen im besetzten Gebiet65. Den gleichen
Standpunkt vertrat auch die Reichsregierung gegenüber dem Völkerbund. Offiziell
wurde die Schuld an dem Fiasko der Fahrlässigkeit Ollmerts bzw. der groben Pflichtverletzung
Grogers zugeschoben66, so daß lediglich die ohnehin nicht mehr einsatzfähigen
Außenposten in Köln und Mannheim zugunsten der Gesamtorganisation
geopfert wurden67 69. An die Stelle des bisherigen Systems der Verbindungsstellen und
persönlichen Propaganda im besetzten Gebiet traten im Sommer 1920 die Kooperationen
mit selbständigen Unterorganisationen wie der „Rheinischen Kulturkonferenz“
und der „Rheinischen Frauenliga“6*. Zugleich wurde auch die Zusammenarbeit mit
Vertretern der rheinischen Wirtschaft, Kulturpolitik und Wissenschaft intensiviert.
Offiziell waren fortan nur noch die politischen, wirtschaftlichen und gewerkschaftlichen
Organisationen, Berufsverbände und Jugendbünde Träger der Aufklärungs- und
Abwehrarbeit, was einzelne Funktionäre vor Verfolgung schützen sollte. Die RVP
beschränkte sich allerdings keineswegs auf die Subventionierung rheinischer Organisationen
und die Einberufung von Konferenzen, sondern unterhielt auch weiterhin
einen Vertrauensmännerapparat jenseits des Rheins66 und blieb publizistisch aktiv70.
Gewissermaßen als Zugeständnis an die Länder (Preußen, Bayern, Hessen, Oldenburg
und Baden) wurden an der Grenze zum besetzten Gebiet am Vorbild der Mannheimer
Pfalzzentrale orientierte Fürsorgestellen errichtet71. Auch nach der Besetzung
des Ruhrgebietes durch französische und belgische Truppen blieb es im Westen bei
der Ende 1920 vorgenommenen Arbeitsteilung: Während sich die RfH auf das
65 Vgl. „Deutsche Allgemeine Zeitung’1 Nr. 402 (19.08.20).
66 Vgl. „Bericht über den Aufbau der Rheinischen Volkspflege und ihre einzelnen Arbeitszweige“
(21.08.20), in: BA-R 1603/2154. Siehe auch Wippermann, S. 204-209.
1,7 Während die RfH zunächst weiterhin ressortmäßig der Presseabteilung zugeordnet blieb, wechselte die
Zuständigkeit für die RVP zum Jahresanfang 1921 auf das RMI über, wo sie im Mai des gleichen
Jahres dem StSbesGeb unmittelbar unterstellt wurde. Ab 1923 bis zur ihrer Auflösung 1930 war sie im
RMbesGeb ressortiert: Vgl. WEIN, S. 98. Das Kraussche Lektorat blieb hingegen der Presseabteilung
der Reichsregierung zugeordnet: Vgl. undatiertes Protokoll der Sitzung im AA vom 19.11.20. in: PA
AA. Presseabteilung, R 122.462.
68 Vgl. zu den beiden parteiübergreifenden und interkonfessionellen Arbeitsgemeinschaften: Denkschrift
über die Arbeit und Organisation der RVP (01.02.21), in: BA-R 1603/2154; GÄRTNER. S. 62-68;
Wein, S. 110 f. Wippermann, S. 207.
69 Prominentester Kurier und Verbindungsmann dürfte Werner Best, der spätere Stellvertreter Reinhard
Heydrichs bei der Gestapo, gewesen sein: Vgl. HERBERT: Best, S. 72-87.
11 Insofern trifft die Feststellung Weins (S. 107-110), kennzeichnend für die deutsche Gegenpropaganda
am Rhein sei deren Passivität und überbordender Bürokratismus gewesen, nicht zu.
71 „Die Stellen sind also an dem besetzten Gebiet sitzende Saugköpfe, die alle Klagen, Wünsche, Übergriffe,
kurz alles, was Mißstimmung hervorruft, herausziehen, für jeden Zeit und Trost haben und so das
im besetzten Gebiet vorhandene Gefühl des Verlassenseins ausschalten und durch schnelle Verbindung
mit den Behörden die Klagen aus der Welt schaffen, daß die Behörden kein Interesse und keine Zeit für
die Rheinländer hätten und daß die Organisation der Reichs- und Staatsbehörden den besonderen
Verhältnissen des Rheinlandes nicht angepaßt sei.“. Vgl. „Vorschläge für die Zusammenarbeit mit den
Bundesstaaten bei der Abwehr der Separationsbestrebungen“ (19.11.20), in: PA AA, II a Presseabteilung.
R 122.462. Siehe auch „Vorschläge für die Regelung der Zusammenarbeit der Rheinischen
Voikspflege mit den Landesregierungen“ (April 1921), in: BayHStA, Haupthilfsstelle Pfalz 78.
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