der stützen und sich hinter dieser Fassade verbergen zu können“. Die Offenlegung
der Verbindungen zu einer Berliner Regierungsorganisation rief jedoch Erinnerungen
an die Propaganda der letzten Kriegsmonate hervor, in welchen die staatlichen
Stellen massiv ihre Glaubwürdigkeit eingebüßt hatten60 61. Da die Herkunft der
Propagandagelder ebenso wie die Auftraggeber ans Tageslicht gebracht und die
gerade erst als Tarnunternehmen gegründete Rheinische Volkspflege als verlängerter
Arm Berlins demaskiert worden war, mußte zum zweiten Mal innerhalb weniger
Wochen eine Reorganisation erfolgen62. Wenngleich die RfH/ RVP entgegen
der Zusage der Reichsregierung ihre Tätigkeit weder im besetzten Gebiet noch an
der Saar gänzlich einstellte63, erfolgte nach der Affäre Ollmert zumindest im
Saargebiet ein Rückgang der eigenen Aktivitäten. Dank des Saarvereins konnte die
RfH allerdings an der offiziellen Version festhalten; aus dem Juniorpartner in der
Königgrätzer Straße wurde so eine weitere Tarn- bzw. Stellvertreterorganisation.
3. Stand die Reichszentrale nach den Wahlen im Sommer 1920 ohnehin von verschiedenen
Seiten unter Druck, so geriet sie infolge des Mißgeschicks noch stärker
unter Legitimationszwang. Insbesondere die Ambitionen der Länder nach Mitsprache
bei der Kulturpropaganda an der Saar ließen sich nicht länger ignorieren.
Erst infolge der Krise des Jahres 1920/21 wandelte sich die Reichszentrale von
einer reinen Propagandastelle der Reichsregierung zu einer Institution politischer
Bildung und Aufklärung64. Zugleich provozierte der Zwischenfall eine verstärkte
Aktivität Bayerns.
4. Obwohl die Geschäftsstelle „Saar-Verein“ ihre Tätigkeit aufgrund des reduzierten
Engagements der RfH/ RVP weiter ausbauen konnte, büßte sie infolge der Auflösung
des Saarausschusses zunächst ihren Einfluß auf die Vergabe der zu verteilenden
Gelder ein. Insbesondere das Auswärtige Amt zeigte in den folgenden
Monaten größere Zurückhaltung bei der Kooperation mit der privaten Saarheimatschutzorganisation.
* * s|t
Obwohl spätestens nach Verkündung der Urteile im Mainzer Spionageprozeß kein
Zweifel mehr daran herrschen konnte, daß die Reichszentrale aufs schwerste kompromittiert
war, hielt sie am Konfrontationskurs fest. Anstelle einer politischen Scha¬60
Vgl. Brief der RfH an die Reichskanzlei (11.05,20), in: BA-R 43-1/2504.
61 Vgl. ULLRICH, S. 280 f.
62 Vgl. Protokoll der Besprechung in der Reichskanzlei mit Vertretern des AA (14.08.20), in: BA-R 43-1/239.
Der Zwischenfall verbreiterte den Graben zwischen der saarländischen Mehrheitssozialdemokratie
und den Unabhängigen Sozialdemokraten, die nicht bereit waren, mit der Nachfolgeorganisation des
Kriegspresseamts oder der Berliner Saarvereinigung zu kooperieren. Dies hing vor allem mit der Person
Vogels zusammen, „der schon sehr viel Unheil vor und nach dem Kriege hierher gebracht hat.“: Rede
Herzbergers (USP) vor Neunkircher Gemeinderat, in: „Volksstimme“ Nr. 194 (20.08.20).
63 Auch JACOBY (S. 32) erlag der Verschleierungstaktik der RfH, als er konstatierte, daß nach 1920 keine
Tätigkeit mehr im Saargebiet feststellbar war. Vgl. hierzu: SF 1 (1920) 20, S. 197 f.
64 Vgl. Wippermann, S. 161-165; Richter: Reichszentrale für Heimatdienst, S. 43-47.
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