An die Bewilligung von Zuschüssen für das Theater sollten Bedingungen geknüpft
werden29. Des weiteren warnte Vogel vor dem Aufbau eines Volkswohlfahrtswesens
in Saarbrücken, welches allein für einen noch zu errichtenden Neubau zwei Millionen
Mark beansprucht hätte. Er persönlich hielt die Zeit für einen derartigen Wohlfahrtsausschuß
noch nicht gekommen; erst müßte im Saargebiet eine politische
Einheitsfront aufgebaut werden. Wenn Vogel in seinem Schreiben mehrfach anklingen
ließ, daß die Propagandaarbeit unter Ausschaltung jeder Parteipolitik vor sich
gehen müsse, so macht dies vor allem deutlich, daß der nationalliberale Vogel
keineswegs den Sozialdemokraten das kulturpolitische Feld überlassen wollte. Die
Verteilung der mitunter beträchtlichen Geldmittel durch linksstehende Parteifunktionäre
und Gewerkschaftssekretäre hätte nicht nur zwangsläufig das Monopol in
kulturellen Fragen in die Hände der saarländischen SPD gelegt, sondern zugleich
auch deren politisches Gewicht zu Lasten der Liberalen und Konservativen gestärkt.
Angesichts dessen erscheint Vogels Forderung nach Überparteilichkeit als subtiler
Versuch der Geschäftsstelle „Saar-Verein”, die ihr nahestehenden bürgerlichen
Kreise in das kulturpropagandistische Boot zu heben. Anstelle des sozialdemokratisch
orientierten kriegsversehrten Dr. Plessow schlug Vogel seinen Verbindungsmann
in Saarbrücken. Prof. Meyer, vor und regte die Bildung eines überparteilichen
Arbeits- und Überwachungsausschusses an. Zumindest in Teilbereichen gelang es
Vogel, seine Vorstellungen durchzusetzen: Der Saarbrücker Volksbildungsverein
Meyers erhielt in den nächsten Tagen 10.000 Mark von der RfH und mit der geplanten
Orchestergründung im Saargebiet wurde die Berliner Geschäftsstelle selbst
betraut30.
Trotz der vertraglichen Fixierung der Kooperation zwischen RfH und Geschäftsstelle
„Saar-Verein“ im Januar 192031, die letzterer die Deckung ihrer laufenden Unkosten
sicherte, intrigierte Vogel weiter gegen die Reichsbehörde. So bezeichnete er die
Zentralstelle als eine unnötige Instanz zwischen den zuständigen Berliner Stellen und
den Landsmannschaften des Westens. Sie verschlinge zu viel Geld und gefährde
durch ihren offiziellen Charakter die patriotische Arbeit der Vereinigungen32. In
dieser Vorgehensweise zeigt sich das Selbstverständnis Vogels: Die Geschäftsstelle
„Saar-Verein'4 sollte nicht bloß ausführendes Organ einer selbst nur nachgeordneten
29 Vgl. Brief der GSV an die RfH (05.11.19), in: BA-R 8014/775.
Ansprechpartner vor Ort für den Saarverein sollte der sozialdemokratische Rechtsanwalt Lehmann in
Saarbrücken sein: Vgl. Briefe der RfH an die GSV (14.10.19 und 10.11.19), in: BA-R 8014/775.
1 Der Apparat des Saarvereins stand demnach der RfH zur Durchführung von Propagandaaufgaben zur
Verfügung, wobei Vogels Geschäftsstelle gegenüber der RfH insofern weisungsgebunden sein sollte,
daß sie ihre Arbeit und insbesondere ihre Kontakte zu anderen Regierungsstellen mit der Reichszentrale
zu koordinieren hatte. Um keine Rückschlüsse auf die Kooperation zuzulassen, durfte die RfH offiziell
weder als Geldgeberin in Erscheinung treten noch die Vertrauensleute im Saargebiet direkte Verbindung
zu ihr aufnehmen. Zur gleichen Zeit schloß die RfH ähnliche Verträge auch mit anderen Landsmannschaften:
Vgl. die Verträge in: BA-R 1603/2723. Das Abkommen zwischen RfH und der GSV
siehe im Anhang, Dok. 10.
i2 Vgl. Protokoll einer Vorstandssitzung des DSB (30.01.20), in: BA-R 8014/756,
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