Einleitung
„Der Saar-Verein will und muß das Gewissen sein, das das deutsche Volk in all seinen Gliedern
und behördlichen Instanzen immer und immer wieder daran erinnert, daß die von der Entente in
Versailles geschaffene Saarfrage noch keineswegs einer Lösung zugeführt worden ist, die dem
Selbstbestimmungsrecht, dem geschichtlichen Recht, dem allgemeinen Völkerrecht entspräche.“1
Als die Berliner Geschäftsstelle „Saar-Verein“ im Spätsommer 1927 mit diesen Wor¬
ten ihre eigene Rolle in dem 15jährigen Ringen um die nationale Zukunft des Indu¬
striereviers an der westlichen Peripherie des Reiches charakterisierte, erfreute sich
das deutsch-französische Verhältnis einer kurzen relativen Stabilität. Ihre Aus¬
wirkungen waren auch an der Saar zu spüren. Der Höhepunkt der vehement ausge-
fochtenen Auseinandersetzungen zwischen der Saarbevölkerung und der international
besetzten fünfköpfigen Regierungskommission um die Einführung des französischen
Francs, um die Schulpolitik und um weitere umstrittene administrative Maßnahmen
war bereits überschritten. Aus Sicht der „prodeutsch“ orientierten Kräfte stand zwar
längst nicht mehr zu befürchten, daß die Saarländer mehrheitlich zu Parteigängern
Frankreichs wurden, wohl aber, daß sie Gefallen am gegenwärtigen Zustand finden
könnten. Schließlich genossen die Saarländer dank einiger Zusatzartikel des Versail¬
ler Vertrages Privilegien, die den Deutschen jenseits der neuen Grenzen verwehrt
blieben, und wer machte sich schon ernsthaft darüber Gedanken, welches Staats¬
wappen auf die Kasse geprägt war, die ihm Lohn oder Rente auszahlte?
Ebenso wie ein intaktes Gewissen helfen kann, die jeweils moralisch „richtige“
Alternative zu wählen, verursachen reflektierte Fehlentscheidungen Gewissensbisse.
Beide Funktionen hatte sich der Bund der Saarvereine, eine 1919/20 gegründete
private Saarhilfsorganisation, auf die Fahne geschrieben: Er wollte zugleich die
Saarpolitik der Reichs- und Länderregierungen konstruktiv beeinflussen, wie er auch
bemüht war, vermeintlich falsche Entwicklungen und Missstände aufzuzeigen,
anzuprangern und aufzuhalten. Seine Berliner Zentrale argumentierte über die
vereinsinterne Halbmonatsschrift „Saar-Freund“ meist mit moralischem Impetus; sie
appellierte bei den Behörden und Verbänden ebenso wie gegenüber einzelnen
Persönlichkeiten und gegenüber der breiten Öffentlichkeit an die Ehre und das
Pflichtbewußtsein, wenn es galt, die erforderliche finanzielle oder moralische Unter¬
stützung für eine Kampagne zu mobilisieren2.
* * *
Die wissenschaftliche Aufarbeitung des Saarkampfes von 1934/35 ließ lange Jahre
auf sich warten. Teilweise erklärt sich dies aus den besonderen Verhältnissen an der
Saar nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Befürworter des „Status quo“ von 1935
ähnlich wie zwanzig Jahre später die „Ja“-Sager nach dem zweiten Saarreferendum
ins politische und publizistische Abseits gerieten. Beide Abstimmungskämpfe galten
1 SF 8 (1927) 16, S. 260. Vgl. ebenso: VOGEL: Geschäftsstelle „Saar-Verein“, S. 226.
: Vgl. Rundschreiben derGSV an Städte und Gemeinden (Februar 1925), in: StA Bonn, Pr 10/325.
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