Full text : Volk, Reich und Westgrenze

Rechtsprechung  der  französischen  Krone,  die  Zurückdrängung  der  alten  städtischen
  Schöffengerichtsbarkeit  zu  Gunsten  der  obrigkeitlichen  Beamtengerichte  der
Territorialherren,  die  Beseitigung  der  französischen  Gerichtsorganisation  und  die
zivilrechtliche  Kontinuität  zur  Zeit  der  Reunionen.  Als  überragenden  Grundzug
erkannte  er  die  Verschiebung  der  Gerichtsbarkeit  von  den  Volksgerichten  auf
die  landesherrschaftlichen  Verwaltungsgerichte.  Die  französische  Herrschaft  der
Reunionszeit  habe  auf  die  spätere  Entwicklung  der  gerichtlichen  Organisation  kaum
Einfluss  gehabt.  Ham  verlor  sich  im  Regionalen  und  musste  von  der  SFG  gemahnt
werden,  die  Grundlinien  der  saarländischen  Gerichtsverfassung  auf  die  allgemeine
deutsche  Rechtsgeschichte  zu  beziehen.  Sein  Buch,  Die  Gerichtsbarkeit  an  der
Saar  im  Zeitalter  des  Absolutismus,  erschien  erst  1938  in  der  Reihe  des  IGL.239
Der  Völkerrechtsexperte  der  SFG  war  Gerichtsassessor  Dr.  Curt  Groten  aus
St.  Wendel.  Seine  von  Professor  Carl  Schmitt  initiierte  Dissertation  zum  juristischen
  Verhältnis  zwischen  der  Regierungskommission  und  dem  Völkerbund  erhielt
  1930  von  der  Stadt  Saarbrücken  Abschlussmittel.240  Die  SFG  erreichte  1934
Grotens  Beurlaubung  vom  Gerichtsdienst.  Groten  sammelte  juristische  Dokumente
  über  die  völkerrechtlichen  Fragen  des  Saargebietes,  wobei  er  besonders  auf
saarländische  Deutschtumskundgebungen  achtete.241  Im  Jahr  vor  dem  Plebiszit
publizierte  er  eine  Abhandlung  zur  Volksabstimmung  im  Saargebiet  und  in  Presse
und  juristischen  Fachorganen  zahlreiche  Artikel  zur  Abstimmungsfrage  im
Versailler  Friedensvertrag.242  Schließlich  wurde  Groten  beauftragt,  die  Mitglieder
der  Abstimmungskommission  im  Sinne  der  Rückgliederung  des  Saargebietes  zu
beeinflussen.  Sein  politisches  Engagement  wurde  von  der  Regierungskommission
bestraft  und  Groten  im  Juli  1934  vom  Richteramt  entlassen.  Sogleich  bewilligte
ihm  die  DFG  einen  großzügigen  Ausgleich  für  den  Gehaltsausfall.  Nach  der
Rückgliederung  des  Saargebietes  blieb  Groten  nicht  lange  ohne  Anstellung.  Als

BABL,  R8037/1:  Aubin,  Wissenschaftliche  Unternehmungen  der  SFG  v.  1.10.1933-30.9.1934,
  4  u.  v.  1.10.1934-30.9.1935,  3;  [Aubin]  von  der  SFG  im  Geschäftsjahr  1933/34
vermittelte  Gelder;  cf.  im  Geschäftsjahr  1934/35  vermittelte  Gelder;  LASb,  SM  12:  Aubin,
Nachtrag  zu  den  wissenschaftlichen  Unternehmungen  der  SFG  v.  1.10.1932-30.9.1933;  cf.
HessFlStA,  1150/63:  Sante  an  Emrich  v.  14.3.1935,  1.  Hermann  van  Ham,  Die  Gerichtsbarkeit
an  der  Saar  im  Zeitalter  des  Absolutismus  (Mit  einer  Karte  der  Saarherrschaften  im  18.  Jahrhundert),
  Rheinisches  Archiv,  32  (Bonn:  Röhrscheid,  1938).
~40  LASb,  SM  12:  Aubin,  Wissenschaftliche  Unternehmungen  der  SFG  v.  1.10,1929-30.9.1930,
3;  Curt  Groten,  Die  Kontrolle  des  Völkerbundes  über  die  Tätigkeit  der  Regierungs-Kommission
des  Saargebietes  (Saarbrücken:  SDV,  1929),  4;  Lebenslauf.
41  LASb,  SM  12:  Aubin  [et  al.],  Mitgliederversammlung  der  SFG  am  2.10.1933,  5;  BABL,
R8037/1:  Aubin,  Wissenschaftliche  Unternehmungen  der  SFG  v.  1.10.1933-30.9.1934,  3.
Curt  Groten,  Die  Volksabstimmung  im  Saargebiet:  Eine  völkerrechtliche  Studie  in  allgemeinverständlicher
  Bearbeitung  (Berlin:  Weidmann,  1934);  BABL,  R8037/1:  Aubin,  Wissenschaftliche
  Unternehmungen  der  SFG  v.  1.10.1933-30.9.1934,  3:  Curt  Groten,  „Die  Entstehungsgeschichte
  des  Saarstatuts“;  des  Weiteren  Beiträge  in  Völkerbund  und  Völkerrecht,  im
Reichsverwaltungsblatt  (besonders  v.  28.12.1933  u.  v.  28.7.1934),  in  den  Rheinischen  Blättern
und  der  Chicago  Tribüne.

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