Full text : Volk, Reich und Westgrenze

I. Die  Wissenschaften  im  Saarkampf  1926-1935

Den  wissenschaftlichen  Saarkampf  führte  vor  allem  die  Saarforschungsgemeinschaft
  (SFG).  Entstanden  war  sie  1926  als  Vereinigung  zur  Belebung  und  Förderung
  wissenschaftlicher  Arbeit  in  einer  kulturell  vernachlässigten  und  national
bedrohten  Region.  1929  wandelte  sie  sich  zu  einem  gelehrten  Werkzeug  des
preußischen  Kultusministeriums  in  der  wissenschaftlichen  Auseinandersetzung  um
die  Saar.  Fierausragende  wissenschaftliche  Ergebnisse  der  SFG  waren  die  Inventare
saarländischer  Kunstdenkmäler,  die  saarländische  Sprachgeschichte  und  die  Geschichte
  der  katholischen  Pfarreien.  Die  Herausgabe  des  Saar-Atlasses  und  der
Grundlagen  des  Saarkampfes1  markierte  1934  den  geistigen  und  publizistischen
Höhepunkt  der  SFG.  Hitlers  ersten  außenpolitischen  Erfolg,  die  Rückgliederung  des
Saargebietes  Anfang  1935,  feierte  die  SFG  auch  als  den  ihrer  wissenschaftlichen
Aufklärungsarbeit  und  suchte  sich  daraufhin  neue  Ziele  in  Elsass-Lothringen.
Der  Friede  von  Versailles  warfeinen  neuen  Zankapfel  zwischen  Deutschland  und
Frankreich:  das  Saargebiet,  ein  neues  Territorium  geschaffen  aus  Teilen  der  preußischen
  Rheinprovinz  und  der  bayerischen  Rheinpfalz.  Es  stand  unter  der  treuhänderischen
  Regierung  des  Völkerbunds  und  wurde  von  einer  fünfköpfigen  Regierungskommission
  verwaltet.  15  Jahre  nach  Inkrafttreten  des  Versailler  Vertrages  sollte
die  Bevölkerung  des  Saargebiets  darüber  entscheiden,  unter  welcher  Souveränität
sie  zu  leben  wünschte.  Sie  hatte  die  Wahl,  den  Status  quo  zu  bewahren  und  beim
Völkerbund  zu  verbleiben,  sich  an  Frankreich  anzugliedern  oder  zum  Deutschen
Reich  zurückzukehren.  Weder  die  Reichsregierung,  noch  Preußen  oder  Bayern
hatten  administrative  Handhabe  über  das  neue  Territorium.  So  blieben  auch  Staatsbürger
  des  Deutschen  Reiches  aus  der  Regierungskommission  des  Saargebietes
ausgeschlossen.  Frankreich  besaß  dagegen  große  Entscheidungsgewalt.  Die  Sitze
der  Regierungskommission  waren  einem  französischen,  einem  saarländischen
Mitglied  und  drei  Angehörigen  anderer  Staaten  als  Frankreich  oder  Deutschland
Vorbehalten.  Das  französische  Mitglied  betrieb  bis  1925  eine  kaum  verhohlene
Angliederungspolitik.  Das  Saargebiet  wurde  währungstechnisch  und  zollrechtlich
dem  französischen  Wirtschaftssystem  angeschlossen.  Im  Besitz  der  staatlichen
Kohlengruben  war  Frankreich  der  größte  Arbeitgeber  des  Saargebietes.2

HessHStA,  1150/63:  Sante,  Tätigkeitsbericht  v.  26.1.1935,  3;  cf.  Santés  Bericht  via  Emrich
an  Bürckel  über  die  wissenschaftlichen  Forschungen  der  SFG  v.  9.3.1935,  2.
Abschnitt  IV„Saarbecken“  des  Versailler  Friedensvertrages:  Von  Versailles  zum  Zweiten
Weltkrieg:  Verträge  zur  Zeitgeschichte  1918-1939,  Hg.  Erhard  Klöss,  dtv-dokumente  (München:
  dtv,  1965),  53-54;  cf.  Robert  Herly,  L  'introduction  du  franc  dans  la  Sarre:  Une  expérience
monétaire,  Cahiers  sarrois  2  (Paris:  Berger-Levrault,  1926),  201-04;  Fr.  Roth,  „Espace  sarrois“,
68;  Günter  Scholdt,  „Die  Saarabstimmung  1935  aus  der  Sicht  von  Schriftstellern  und  Publizisten“,
  Zeitschrift  für  die  Geschichte  der  Saargegend,  45  (1997),  170-200,  hier  170-72.

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