lution habe „alles Fränkische (Nordische) in Blut und Namen“ bekämpft und auszurotten
versucht. Da „sich der deutsche Grenzländer [der Lothringer] instinktiv
und eigenwillig“ dem Klang französischer Namen widersetze, indem er sie in
einem „inneren Trieb zum Deutschsein“ lautlich und schriftlich dem heimatlichen
Dialekt angleiche, hielt Fuchs die von der nationalsozialistischen Zivilverwaltung
befohlene Familiennameneindeutschung für gerechtfertigt.619
Schon im November 1940 war es den deutschstämmigen Lothringern gestattet
worden, einen nichtdeutschen Familiennamen ändern zu lassen.620 Diese Erlaubnis
wurde von den deutschen Ämtern bisweilen als Zwang zur Eindeutschung
gehandhabt. Dagegen erhob sich Protest. Kein Geringerer als der neue Leiter der
WFG Metz intervenierte bei Reichsinnenminister Frick.621 Gegen die Eindeutschung
von Vornamen hatte er „natürlich nichts einzuwenden“. Familiennamen
hingegen hätten „von jeher als heilig gegolten“ und gehörten zur Persönlichkeit:
„Liier handelt es sich um radikale Eingriffe. Die erzwungene Abänderung
verstösst nicht nur gegen das Recht, sondern bricht auch mit der Haltung, die wir
Nationalsozialisten solchen Fragen [gegenüber] bisher einnahmen.“ Er erinnerte
an die Namensmadjarisierung in Ungarn und die „Verwelschung deutscher Familiennamen
in Südtirol“.622 Metz irrte, als er glaubte, dass das Reichsinnenministerium
ihm auf Grund seines jahrelangen Engagements für die Irredentagebiete eine
besondere Beschützerrolle nach deren Einverleibung zugestehen würde. Sein
Protest verhallte wirkungslos und Hitler entschied, dass deutschbekennende Familien
deutsche Familiennamen zu tragen hätten.
Der Wunsch des NS-Regimes, die Männer der faktisch annektierten Gebiete völkerrechtswidrig
in die Wehrmacht zu pressen, beschleunigte die Namenseindeutschung.
Als Bürckel im August 1942 die deutsche Staatsangehörigkeit und die
Wehrpflicht für Lothringer deklarierte, war der Zeitpunkt gekommen, diesen
deutsche Familiennamen zu verordnen.623 Paragraph 2 der „Verordnung über die
' Ph. Fuchs, „Zur Frage“, 334-35, 334.
620 BABL, R43II/1339a, f. 125: Verordnung zur Eindeutschung von Namen in Lothringen, hier:
Familiennamen v. 7.11.1940.
621 H. Hiegel, „La germanisation“, 102; cf. Eugen Reinhard, „Friedrich Metz - Landeskundler
und Vorsitzender des Alemannischen Instituts: Eine Würdigung aus Anlaß seines 100. Geburtstags
am 8. März 1990“, Alemannisches Jahrbuch (1991/92), 299-305.
622 BABL, R43II/1339a, f. 118V-119: Ehrensberger (RMdl) an Mindir. Kritzinger (beim Chef der
Reichskanzlei) v. 14.2.1941, Zitat f. 118r, 119; cf. f. 120; Wolfanger, „Nationalsozialistische Politik“,
101-02; Heil, „Nationalsozialistische Volkstumspolitik“, 136; Fahlbusch, Wissenschaften, 714.
623 Wolfanger, „Nationalsozialistische Politik“, 101-03; cf Josef Bürckel, „Rede des Gauleiters
in Metz: ,Ihr entscheidet und ich vollziehe1: Verleihung der deutschen Staatsbürgerrechte an
die sich zu Führer und Volk bekennenden Lothringer / Wehrpflicht und grenzpolitische Zuverlässigkeit
natürliche Gebote / Kreisehrengerichte sichern die Gerechtigkeit aller Entscheidungen“,
Metzer Zeitung am Abend (31.8.1942); „Deutsche Namen in Lothringen: Die Durchführungsbestimmungen
veröffentlicht“, Metzer Zeitung am Abend (8.9.1942). Gleiches Schicksal
erfuhren die Namen der Elsässer und Luxemburger; Willard Allen Fletcher, „The German
Administration in Luxemburg, 1940-1942: Towards a ,De Facto4 Annexation“, The Historical
Journal, 13 (1970), 533-44, hier 542.
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