Full text : Volk, Reich und Westgrenze

lution  habe  „alles  Fränkische  (Nordische)  in  Blut  und  Namen“  bekämpft  und  auszurotten
  versucht.  Da  „sich  der  deutsche  Grenzländer  [der  Lothringer]  instinktiv
und  eigenwillig“  dem  Klang  französischer  Namen  widersetze,  indem  er  sie  in
einem  „inneren  Trieb  zum  Deutschsein“  lautlich  und  schriftlich  dem  heimatlichen
Dialekt  angleiche,  hielt  Fuchs  die  von  der  nationalsozialistischen  Zivilverwaltung
befohlene  Familiennameneindeutschung  für  gerechtfertigt.619
Schon  im  November  1940  war  es  den  deutschstämmigen  Lothringern  gestattet
worden,  einen  nichtdeutschen  Familiennamen  ändern  zu  lassen.620  Diese  Erlaubnis
wurde  von  den  deutschen  Ämtern  bisweilen  als  Zwang  zur  Eindeutschung
gehandhabt.  Dagegen  erhob  sich  Protest.  Kein  Geringerer  als  der  neue  Leiter  der
WFG  Metz  intervenierte  bei  Reichsinnenminister  Frick.621  Gegen  die  Eindeutschung
  von  Vornamen  hatte  er  „natürlich  nichts  einzuwenden“.  Familiennamen
hingegen  hätten  „von  jeher  als  heilig  gegolten“  und  gehörten  zur  Persönlichkeit:
„Liier  handelt  es  sich  um  radikale  Eingriffe.  Die  erzwungene  Abänderung
verstösst  nicht  nur  gegen  das  Recht,  sondern  bricht  auch  mit  der  Haltung,  die  wir
Nationalsozialisten  solchen  Fragen  [gegenüber]  bisher  einnahmen.“  Er  erinnerte
an  die  Namensmadjarisierung  in  Ungarn  und  die  „Verwelschung  deutscher  Familiennamen
  in  Südtirol“.622  Metz  irrte,  als  er  glaubte,  dass  das  Reichsinnenministerium
  ihm  auf  Grund  seines  jahrelangen  Engagements  für  die  Irredentagebiete  eine
besondere  Beschützerrolle  nach  deren  Einverleibung  zugestehen  würde.  Sein
Protest  verhallte  wirkungslos  und  Hitler  entschied,  dass  deutschbekennende  Familien
  deutsche  Familiennamen  zu  tragen  hätten.
Der  Wunsch  des  NS-Regimes,  die  Männer  der  faktisch  annektierten  Gebiete  völkerrechtswidrig
  in  die  Wehrmacht  zu  pressen,  beschleunigte  die  Namenseindeutschung.
  Als  Bürckel  im  August  1942  die  deutsche  Staatsangehörigkeit  und  die
Wehrpflicht  für  Lothringer  deklarierte,  war  der  Zeitpunkt  gekommen,  diesen
deutsche  Familiennamen  zu  verordnen.623  Paragraph  2  der  „Verordnung  über  die

'  Ph.  Fuchs,  „Zur  Frage“,  334-35,  334.
620  BABL,  R43II/1339a,  f.  125:  Verordnung  zur  Eindeutschung  von  Namen  in  Lothringen,  hier:
Familiennamen  v.  7.11.1940.
621  H.  Hiegel,  „La  germanisation“,  102;  cf.  Eugen  Reinhard,  „Friedrich  Metz  -  Landeskundler
und  Vorsitzender  des  Alemannischen  Instituts:  Eine  Würdigung  aus  Anlaß  seines  100.  Geburtstags
  am  8.  März  1990“,  Alemannisches  Jahrbuch  (1991/92),  299-305.
622  BABL,  R43II/1339a,  f.  118V-119:  Ehrensberger  (RMdl)  an  Mindir.  Kritzinger  (beim  Chef  der
Reichskanzlei)  v.  14.2.1941,  Zitat  f.  118r,  119;  cf.  f.  120;  Wolfanger,  „Nationalsozialistische  Politik“,
  101-02;  Heil,  „Nationalsozialistische  Volkstumspolitik“,  136;  Fahlbusch,  Wissenschaften,  714.
623  Wolfanger,  „Nationalsozialistische  Politik“,  101-03;  cf  Josef  Bürckel,  „Rede  des  Gauleiters
in  Metz:  ,Ihr  entscheidet  und  ich  vollziehe1:  Verleihung  der  deutschen  Staatsbürgerrechte  an
die  sich  zu  Führer  und  Volk  bekennenden  Lothringer  /  Wehrpflicht  und  grenzpolitische  Zuverlässigkeit
  natürliche  Gebote  /  Kreisehrengerichte  sichern  die  Gerechtigkeit  aller  Entscheidungen“,
  Metzer  Zeitung  am  Abend  (31.8.1942);  „Deutsche  Namen  in  Lothringen:  Die  Durchführungsbestimmungen
  veröffentlicht“,  Metzer  Zeitung  am  Abend  (8.9.1942).  Gleiches  Schicksal
erfuhren  die  Namen  der  Elsässer  und  Luxemburger;  Willard  Allen  Fletcher,  „The  German
Administration  in  Luxemburg,  1940-1942:  Towards  a  ,De  Facto4  Annexation“,  The  Historical
Journal,  13  (1970),  533-44,  hier  542.

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