Full text : Volk, Reich und Westgrenze

überstellt  und  schon  nach  drei  Monaten  freigelassen,* 271’  während  sein  nachgeordneter
  Bibliothekar  Halber  in  Metz  in  Haft  blieb,  wo  ihm  im  Februar  1947  vor  dem
Militärgericht  der  VI.  Region  der  Prozess  gemacht  wurde.  Die  Anklage  wegen
Gefährdung  der  äußeren  Sicherheit  des  französischen  Staates  wurde  mit  Halliers
Tätigkeit  am  Frankfurter  Institut  und  mit  seinen  wissenschaftlichen  Arbeiten  begründet,
  die  auf  die  Angliederung  Elsass-Lothringens  an  das  Großdeutsche  Reich
abgezielt  hätten.  Eine  Anklage  wegen  der  Leitung  des  Lothringischen  Instituts  im
Zweiten  Weltkrieg  erfolgte  nicht.  Halber  hatte  Glück.  Ein  Metzer  Archivar
wertete  die  Korrespondenz  aus  dem  ELI  aus  und  kam  zu  dem  Ergebnis,  dass
dieses  keine  direkten  politischen  Ziele  verfolgt  habe.  Hiegel  begutachtete  Halliers
wissenschaftliche  Arbeiten.2  1  Eine  gegen  die  nationale  Integrität  Frankreichs
gerichtete  Tätigkeit  war  dem  ELI  und  seinem  ehemaligen  Bibliothekar  nicht  nachzuweisen
  und  Halliers  Verteidigung  bot  „eine  Reihe  einwandfreier  elsässischer
und  lothringischer  Entlastungszeugen“  auf  -  unter  anderem  stand  Robert
Schuman  bereit  für  Halber  auszusagen.  Nach  drei  Prozesstagen  wurde  Halber
freigesprochen  und  durfte  nach  Frankfurt  zurückkehren,272  wo  er  an  der  Universitätsbibliothek
  Anstellung  fand,  mithalf,  die  ELI-Bibbothek  dorthin  zu  überführen,
und  aus  den  Überbleibseln  des  ELI  die  Erwin  von  Steinbach-Stiftung  aufbaute.
Halber  starb  am  22.  Juli  1978  in  Frankfurt.
Trennung  von  Eisass  und  Lothringen
Warum  hat  Bürckel  den  „Frankfurter“  Halber  zum  Aufbau  des  Lothringischen
Instituts  nach  Metz  geholt?  Halber  war  der  Einzige  aus  den  Vereinigungen  der
Elsass-Lothringer  im  Reich,  der  vom  CdZ  in  Lothringen  berücksichtigt  wurde,2  ’
und  war  einer  der  wenigen  leitenden  Wissenschaftler  unter  der  Herrschaft
Bürckels,  der  weder  der  NSDAP  noch  einer  ihrer  Gliederungen  angehörte.274 275  Das
kühle  Verhältnis  zwischen  Bürckel  und  der  WFG  macht  es  unwahrscheinlich,
dass  Halber  von  der  WFG  oder  auch  nur  vom  ELI  bei  der  westmärkischen
Wissenschaftsverwaltung  protegiert  wurde.  Halliers  bescheidene  Kontakte  zum
Gau  aus  der  Zeit,  da  Saarbrücken  das  ELI  umwarb,27'  können  ebenfalls  nicht  den

2  11  AMSgs,  3X49/dossier  Halber:  Halber  (Metz-Fort  Queuleu)  an  H.  Hiegel  v.  27.7.1946.
271  AMSgm,  fond  Hiegel,  correspondance  historique,  liasse  Halber:  Halber  (Frankfurt)  an
Hiegel  v.  19.6.1948  u.  v.  16.11.1947.
272  IfSFfm,  Pers.  70.649,  f.  9:  Lebenslauf  Halber,  Anlage  zu  Halber  an  Eppelsheimer  v.  15.8.
1947;  f.  6:  Am  7.6.1947  beglaubigte  auszugsweise  Abschrift  aus  Le  Courrier  de  Metz  (15.2.
1947);  f.  7:  Abschrift  d.  Entlassungsbescheides  d.  Mibtärgefängnisses  der  VI.  Mibtärregion
Metz  v.  20.2.1947;  AMSgs,  fond  Hiegel,  correspondance  historique:  Halber  an  Hiegel  v.
19.6.1948.  Cf.  Robert  Rochefort,  Robert  Schuman,  postf.  A[mbroise]-M[arie]  Carré  (Paris:
Cerf,  1968),  140;  „Atteinte  à  Fin[t]égrité  du  territoire  français:  Halber  Christian,  né  à  Thionville,
  45  ans,  de  Frankfort-s.-le-Mein[!],  acquitté“,  Le  Républicain  lorrain,  12  (15.2.  1947);
„Dr.  Christian  Halber  freigesprochen“,  Le  Courrier  de  Metz  (15.2.1947).
273  Wolfanger,  „Nationalsozialistische  Politik“,  51.
274  ADM,  1W209:  Emrich  an  LI  v.  15.5.1943.
275  HMP,  G/Vbv.,  VDA:  Einladung  an  Emrich  zur  Tagung  des  BDW  in  Essen  am  12./13.6.  1937.

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