überstellt und schon nach drei Monaten freigelassen,* 271’ während sein nachgeordneter
Bibliothekar Halber in Metz in Haft blieb, wo ihm im Februar 1947 vor dem
Militärgericht der VI. Region der Prozess gemacht wurde. Die Anklage wegen
Gefährdung der äußeren Sicherheit des französischen Staates wurde mit Halliers
Tätigkeit am Frankfurter Institut und mit seinen wissenschaftlichen Arbeiten begründet,
die auf die Angliederung Elsass-Lothringens an das Großdeutsche Reich
abgezielt hätten. Eine Anklage wegen der Leitung des Lothringischen Instituts im
Zweiten Weltkrieg erfolgte nicht. Halber hatte Glück. Ein Metzer Archivar
wertete die Korrespondenz aus dem ELI aus und kam zu dem Ergebnis, dass
dieses keine direkten politischen Ziele verfolgt habe. Hiegel begutachtete Halliers
wissenschaftliche Arbeiten.2 1 Eine gegen die nationale Integrität Frankreichs
gerichtete Tätigkeit war dem ELI und seinem ehemaligen Bibliothekar nicht nachzuweisen
und Halliers Verteidigung bot „eine Reihe einwandfreier elsässischer
und lothringischer Entlastungszeugen“ auf - unter anderem stand Robert
Schuman bereit für Halber auszusagen. Nach drei Prozesstagen wurde Halber
freigesprochen und durfte nach Frankfurt zurückkehren,272 wo er an der Universitätsbibliothek
Anstellung fand, mithalf, die ELI-Bibbothek dorthin zu überführen,
und aus den Überbleibseln des ELI die Erwin von Steinbach-Stiftung aufbaute.
Halber starb am 22. Juli 1978 in Frankfurt.
Trennung von Eisass und Lothringen
Warum hat Bürckel den „Frankfurter“ Halber zum Aufbau des Lothringischen
Instituts nach Metz geholt? Halber war der Einzige aus den Vereinigungen der
Elsass-Lothringer im Reich, der vom CdZ in Lothringen berücksichtigt wurde,2 ’
und war einer der wenigen leitenden Wissenschaftler unter der Herrschaft
Bürckels, der weder der NSDAP noch einer ihrer Gliederungen angehörte.274 275 Das
kühle Verhältnis zwischen Bürckel und der WFG macht es unwahrscheinlich,
dass Halber von der WFG oder auch nur vom ELI bei der westmärkischen
Wissenschaftsverwaltung protegiert wurde. Halliers bescheidene Kontakte zum
Gau aus der Zeit, da Saarbrücken das ELI umwarb,27' können ebenfalls nicht den
2 11 AMSgs, 3X49/dossier Halber: Halber (Metz-Fort Queuleu) an H. Hiegel v. 27.7.1946.
271 AMSgm, fond Hiegel, correspondance historique, liasse Halber: Halber (Frankfurt) an
Hiegel v. 19.6.1948 u. v. 16.11.1947.
272 IfSFfm, Pers. 70.649, f. 9: Lebenslauf Halber, Anlage zu Halber an Eppelsheimer v. 15.8.
1947; f. 6: Am 7.6.1947 beglaubigte auszugsweise Abschrift aus Le Courrier de Metz (15.2.
1947); f. 7: Abschrift d. Entlassungsbescheides d. Mibtärgefängnisses der VI. Mibtärregion
Metz v. 20.2.1947; AMSgs, fond Hiegel, correspondance historique: Halber an Hiegel v.
19.6.1948. Cf. Robert Rochefort, Robert Schuman, postf. A[mbroise]-M[arie] Carré (Paris:
Cerf, 1968), 140; „Atteinte à Fin[t]égrité du territoire français: Halber Christian, né à Thionville,
45 ans, de Frankfort-s.-le-Mein[!], acquitté“, Le Républicain lorrain, 12 (15.2. 1947);
„Dr. Christian Halber freigesprochen“, Le Courrier de Metz (15.2.1947).
273 Wolfanger, „Nationalsozialistische Politik“, 51.
274 ADM, 1W209: Emrich an LI v. 15.5.1943.
275 HMP, G/Vbv., VDA: Einladung an Emrich zur Tagung des BDW in Essen am 12./13.6. 1937.
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