standen Longwy und Briey nie unter staatlicher deutscher Verwaltung, im Ersten
Weltkrieg nur unter deutscher Militäradministration, die die Gebiete für die
deutsche Kriegsproduktion ausbeutete. Daher forderte nach dem Krieg die
französische Archivverwaltung diese Dokumente zurück.224
Büttner vertrat hinsichtlich der Forderungen an die Archive Nancys und Bar-le-Ducs
„die strenge Durchführung des Provenienzprinzips“, nur im Deutschen Reich
entstandene Akten sollten zurückgeholt werden.225 Als er in Nancy eine Rückforderungsliste
aus Koblenz bearbeitete, musste er feststellen, dass sie vor allem nach
der Pertinenz der Dokumente zusammengestellt worden war, die Dokumente
bezogen sich zwar auf Deutschland, waren hingegen nicht dort entstanden. Büttner
protestierte gegen die Preisgabe des Provenienzgrundsatzes, wurde aber von
Schnath zurechtgewiesen. Im April 1941 bestätigte der Kommissar für den Archivschutz
Zipfel das Pertinenzprinzip für die lothringischen Archive, um sich die
dortigen das Eisass und die Moselle betreffenden Akten zu sichern: „Bei Regelungen
mit Staaten außerhalb des Reiches [...], vor allem mit Feindstaaten muß
oberstes Gesetz nicht die Theorie unseres engeren Fachs, sondern ausschließlich der
Vorteil des Reiches sein. Praktische und politische Gesichtspunkte geben da den
Ausschlag.“226 Zipfel stellte an das Reichsministerium des Innern den Antrag, bei
den Zivilverwaltungen im Eisass und in Lothringen Kommissionen einrichten zu
lassen, die die Übernahme der französischen Zentralakten vorbereiten sollten. Doch
die CdZ machten keine Anstalten.227 * Lfm sich nicht Zipfel unterordnen zu müssen,
verzichteten sie sogar auf die Organisation des Archivalienraubs in Paris.
Im Zusammenhang mit den annektierten französischen Ostdepartements sind
noch weitere Beugungen des Völkerrechts bekannt. Als die französischen Archivbehörden
von Vichy das Departementalarchiv von Colmar nicht schnell genug
herausrückten, wollte Schnath „notfalls mit Repressalien“ arbeiten225 und forderte
die Konfiszierung des Departementalarchivs von Nancy, um die Franzosen gefügig
zu machen. Die Rückforderungslisten an die Collection lorraine in Paris sollten
ebenfalls mit Hilfe des Pertinenzgrundsatzes vervollständigt werden.224 Zu Recht
deutete Karl Heinz Roth den lothringisch-elsässischen Archivkomplex als deutsches
Zwischendepot, in das unter der formellen Achtung der Haager Landkriegsordnung
historisches Schriftgut innerhalb der völkerrechtlich gültigen französischen Staats¬Reg.sekr.
Schneider (Beauftr. des Chefs der Heeresarchive beim MBF), Empfangsbestätigung
v. 8.2.1942; Notiz für den Dir. der ADMM v. 9.2.1942; Heuss, Kunst- und Kulturraub, 266.
224 ADMM, 3T101: Charles Samaran (Dir. der frz. Archive) an Dir. der ADMM v. 7.2.1947.
225 ADM, 1W203: B XVI: Ruppel an Zipfel v. 24.4.1941.
“26 Zipfel auf der Besprechung der in den besetzten westlichen Gebieten tätigen Archivare am
18.4.1941 in Paris; zit. nach Heuss, Kunst- und Kulturraub, 269.
227 HessHStA, 1150/23, f. 227v: Zipfel, Konferenz am 2./3.10.1941 in Marburg; BABL,
RI46/49, f. 297: [Zipfel] Punkte für Ruppel (Besprechungen in Metz am 2./3.5.1941).
228 BABL, RI46/47: Punkte für Schnath, Juli 1942; cf. BABL, R146/47: Zi[pfel] Punkte für
Schnath (17.12.1941), 3.
224 BABL, RI46/47: Punkte für Schnath (Besprechungen in Paris am 27.-29.6.1941).
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