ans Staatsarchiv abzugeben, und nur das den örtlichen Verwaltungen zurückschicken,
was für den laufenden Dienst unabdingbar sei.176
Privat wollte Ruppel dem Generaldirektor der Staatsarchive seine Bedenken gegen
die Vertreibungen nicht verhehlen. Da auch die Einwohner der Stadt Metz von der
„Umsiedlung“ betroffen seien, sei die Stimmung im Staatsarchiv finster und die
Arbeitsleistung der vier lothringischen Bediensteten schlecht. Deren Ängste waren
begründet. Remack, der im Ersten Weltkrieg als deutscher Soldat schwer verwundet
worden war, wurde befohlen, sich mit seiner Familie innerhalb von 20 Minuten
zum Abtransport fertig zu machen. Obwohl Ruppel ihm die Bescheinigung
ausstellte, dass Remack als der einzige kundige Beamte im Staatsarchiv dringend
gebraucht würde, wurde dieser am selben Tag nach Südfrankreich ausgewiesen.177
Archiv und Gauleitung
Anfänglich kam es zwischen dem Staatsarchiv und dem neu gegründeten Lothringischen
Institut zu Verstimmungen. Das Staatsarchiv war entgegen Emrichs Zusage
bei der Besetzung der geschichtlichen Abteilung des Lothringischen Instituts übergangen
worden. Obendrein hatte deren Leiter Halber den Beitrag Ruppels zum
Metzer Stadtführer auf seine „wissenschaftliche Richtigkeit“ überprüft. Nachdem
sich Halber in aller Form bei Ruppel entschuldigt hatte, 178 entwickelte sich
zwischen beiden ein gutes Arbeitsverhältnis. 179 Halber lud Ruppel ein, Artikel zu
den Westmärkischen Abhandlungen beizutragen.180 Ende 1941 überwies Halber
dem Staatsarchiv Metz einen Band mit Urkunden aus dem Besitz des Lothringischen
Instituts.181 Auch personell half man sich aus: Die Bibliothekarin des
Staatsarchives war halbtags in der Institutsbibbothek tätig.182
Vom CdZ jedoch war Ruppel von Anfang an geschmälert, seine Stellung in der
Zivilverwaltung niedrig gehalten worden.183 Zipfels Forderung nach einer Archivsachbearbeiterstelle
in der Behörde des Reichsstatthalters für Ruppel wurde abgelehnt.184
Laufend erkundigte sich Zipfel nach Ruppels Verhältnis zum CdZ und zu
176 LASp, T 61/8, f. 2-4: Ruppel an Rech v. 20.11.1940.
1 LASp, T 61/2, f. 23: Ruppels handschriftlicher Zusatz v. 21.11,1940 zum Schreiben an
Zipfel v. 20.11.1940; Colnat, Guide, 46.
1 8 Schütz, Ruppel, 90.
174 BABL, R146/49, f. 299v: [Zipfel] Punkte für Ruppel (zur Konferenz v. 8.-10.4.1941);
f. 297r: [Zipfel] Punkte für Ruppel (Besprechungen in Metz am 2. u. 3.5.1941).
180 ADM, 1W200, LI: Hallier an Ruppel v. 15.11.1941, Ruppel an Hallierv. 31.1.1942.
IM ADM, 1W200, LI: Hallier an Ruppel v. 22.12.1941, cf. Ruppel an Hallier v. 13.12.1941 u.
v. 31.1.1942.
182 Jean-François Girardot, „Intervention n° 2: Histoire d’une bibliothèque d’archives: Les AD
de la Moselle“, ms., Ecole Nationale du Patrimoine, 1995. Ich danke Herrn Girardot (vorm.
ADM) für die freundliche Überlassung seines Manuskripts.
183 ADM, 1W191: Ruppel an Zipfel v. 22.1.1941; LASp, T61/2, f. 5V: Zipfel an Ruppel v.
28.10.1940.
184 ADM, 1W203, B XVI: Rech an Ruppel v. 15.4.1941.
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