Full text : Volk, Reich und Westgrenze

ans  Staatsarchiv  abzugeben,  und  nur  das  den  örtlichen  Verwaltungen  zurückschicken,
  was  für  den  laufenden  Dienst  unabdingbar  sei.176
Privat  wollte  Ruppel  dem  Generaldirektor  der  Staatsarchive  seine  Bedenken  gegen
die  Vertreibungen  nicht  verhehlen.  Da  auch  die  Einwohner  der  Stadt  Metz  von  der
„Umsiedlung“  betroffen  seien,  sei  die  Stimmung  im  Staatsarchiv  finster  und  die
Arbeitsleistung  der  vier  lothringischen  Bediensteten  schlecht.  Deren  Ängste  waren
begründet.  Remack,  der  im  Ersten  Weltkrieg  als  deutscher  Soldat  schwer  verwundet
worden  war,  wurde  befohlen,  sich  mit  seiner  Familie  innerhalb  von  20  Minuten
zum  Abtransport  fertig  zu  machen.  Obwohl  Ruppel  ihm  die  Bescheinigung
ausstellte,  dass  Remack  als  der  einzige  kundige  Beamte  im  Staatsarchiv  dringend
gebraucht  würde,  wurde  dieser  am  selben  Tag  nach  Südfrankreich  ausgewiesen.177
Archiv  und  Gauleitung
Anfänglich  kam  es  zwischen  dem  Staatsarchiv  und  dem  neu  gegründeten  Lothringischen
  Institut  zu  Verstimmungen.  Das  Staatsarchiv  war  entgegen  Emrichs  Zusage
bei  der  Besetzung  der  geschichtlichen  Abteilung  des  Lothringischen  Instituts  übergangen
  worden.  Obendrein  hatte  deren  Leiter  Halber  den  Beitrag  Ruppels  zum
Metzer  Stadtführer  auf  seine  „wissenschaftliche  Richtigkeit“  überprüft.  Nachdem
sich  Halber  in  aller  Form  bei  Ruppel  entschuldigt  hatte,  178  entwickelte  sich
zwischen  beiden  ein  gutes  Arbeitsverhältnis.  179  Halber  lud  Ruppel  ein,  Artikel  zu
den  Westmärkischen  Abhandlungen  beizutragen.180  Ende  1941  überwies  Halber
dem  Staatsarchiv  Metz  einen  Band  mit  Urkunden  aus  dem  Besitz  des  Lothringischen
  Instituts.181  Auch  personell  half  man  sich  aus:  Die  Bibliothekarin  des
Staatsarchives  war  halbtags  in  der  Institutsbibbothek  tätig.182
Vom  CdZ  jedoch  war  Ruppel  von  Anfang  an  geschmälert,  seine  Stellung  in  der
Zivilverwaltung  niedrig  gehalten  worden.183  Zipfels  Forderung  nach  einer  Archivsachbearbeiterstelle
  in  der  Behörde  des  Reichsstatthalters  für  Ruppel  wurde  abgelehnt.184
  Laufend  erkundigte  sich  Zipfel  nach  Ruppels  Verhältnis  zum  CdZ  und  zu

176 LASp,  T  61/8,  f.  2-4:  Ruppel  an  Rech  v.  20.11.1940.
1  LASp,  T  61/2,  f.  23:  Ruppels  handschriftlicher  Zusatz  v.  21.11,1940  zum  Schreiben  an
Zipfel  v.  20.11.1940;  Colnat,  Guide,  46.
1  8  Schütz,  Ruppel,  90.
174  BABL,  R146/49,  f.  299v:  [Zipfel]  Punkte  für  Ruppel  (zur  Konferenz  v.  8.-10.4.1941);
f.  297r:  [Zipfel]  Punkte  für  Ruppel  (Besprechungen  in  Metz  am  2.  u.  3.5.1941).
180  ADM,  1W200,  LI:  Hallier  an  Ruppel  v.  15.11.1941,  Ruppel  an  Hallierv.  31.1.1942.
IM  ADM,  1W200,  LI:  Hallier  an  Ruppel  v.  22.12.1941,  cf.  Ruppel  an  Hallier  v.  13.12.1941  u.
v.  31.1.1942.
182  Jean-François  Girardot,  „Intervention  n°  2:  Histoire  d’une  bibliothèque  d’archives:  Les  AD
de  la  Moselle“,  ms.,  Ecole  Nationale  du  Patrimoine,  1995.  Ich  danke  Herrn  Girardot  (vorm.
ADM)  für  die  freundliche  Überlassung  seines  Manuskripts.
183  ADM,  1W191:  Ruppel  an  Zipfel  v.  22.1.1941;  LASp,  T61/2,  f.  5V:  Zipfel  an  Ruppel  v.
28.10.1940.
184  ADM,  1W203,  B  XVI:  Rech  an  Ruppel  v.  15.4.1941.

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