Full text : Volk, Reich und Westgrenze

Reichsgaue  Burgund,  Eisass  und  Lothringen  umzuwandeln.  Mittelpunkt  des  letzteren
  war  für  Metz  „nicht  Saarbrücken,  sondern  Nanzig“:  „Straßburg,  Bisanz  und
Nanzig  müßten  Hauptorte  der  künftigen  deutschen  Verwaltung  und  des  kulturellen
Lebens  werden.“54  Mit  Bisanz  und  Nanzig  sprach  er  Besançon  und  Nancy  an.
Parallel  plante  das  Reichserziehungsministerium,  zur  „Durchdringung  der  neuen
Gebietsteile  mit  deutscher  Kultur“  im  Westen  eine  neue  deutsche  Hochschule  zu
errichten;  als  Standort  wurde  Nancy  geprüft.55
Die  Berliner  Reichsstelle  für  Raumordnung  legte  Mitte  Juli  1940  eine  von  ökonomischen
  Gesichtspunkten  dominierte  Westgrenzplanung  vor:  Jedes  erreichbare
Industriegebiet  und  jede  nahe  Verkehrsverbindung  wurde  beansprucht.  Eine
„innere  Grenze“  kennzeichnete  die  künftigen  Annexionen  des  Deutschen  Reiches.
Dazu  zählten  die  Ostniederlande  (Teile  von  Groningen,  Drenthe,  Overijssel,
Gelderland,  Nord-Brabant  und  ganz  Limburg),  Ostbelgien  (Eupen-Malmedy  und
St.  Vith,  Arlon  und  St-Léger,  eventuell  der  Großraum  von  Verviers)  und  Luxemburg.
  In  Nordostfrankreich  hatte  die  Reichsstelle  für  Raumordnung  noch  nicht
entschieden,  ob  man  sich  mit  dem  Norden  des  Departements  Meurthe-et-Moselle,
der  Moselle  und  dem  Eisass  bescheiden  wollte,  oder  ob  noch  Pont-à-Mousson,
Nancy  und  Lunéville  darauf  gelegt  würden.  Der  Fuß  der  Vogesen  und  das  Departement
  von  Beifort  samt  Montbéliard  sollten  ebenfalls  innerhalb  der  „inneren
Grenze“  des  Deutschen  Reiches  liegen.'6  Gleichzeitig  wurde  mit  der  „äußeren
Grenze“  ein  westliches  Zwischengebiet  definiert,  das  entweder  ebenfalls  vom
Reich  annektiert  oder  in  der  Form  von  „Schutzstaaten“  strategisch,  zoll-  und  währungspolitisch
  mit  Deutschland  verbunden  werden  sollte.  Diese  Maximalforderung
  der  Reichsstelle  für  Raumordnung  verlief  entlang  der  Wasserscheide  zwischen
  Somme/Seine  und  Schelde/Maas  hinunter  zur  Saône  und  zum  Genfer  See.
Die  Königreiche  der  Niederlande  und  Belgien,  die  Departements  Nord  und  Pasde-Calais,
  der  Norden  des  Departements  Aisne  und  Nordosten  der  Ardennes,  fast
die  gesamte  Meuse,  Meurthe-et-Moselle,  die  Vosges,  der  Osten  des  Departements
Haute-Mame,  die  gesamten  Departements  Haute-Saône  und  Doubs  (unter  Umständen
  sogar  der  Osten  der  Departements  Côte-d’Or  und  Saône-et-Loire  und  das  ganze
Departement  Jura)  wurden  zum  Foyer  des  Deutschen  Reiches  erklärt.  Das  Gebiet

4  GStAPK,  Rep.  178/VII,  3A5,1,  f.  142r:  Zipfel,  Aktenvermerk  [über  Besprechung  mit  Metz  in
Freiburg  am  15.10.1940]  v.  23.10.1940;  Schöttler,  „Von  der  rheinischen  Landesgeschichte“,
100-01;  id.,  „Historische  ,Westforschung“‘,  216.  Der  Einfluss  von  Metz’  Gutachten  auf  die
Stuckart-Denkschrift  lässt  sich  nicht  genau  feststellen;  Schöttler,  „.Generalplan  West“4,  104,
98-99  ging  davon  aus,  dass  er  nicht  groß  gewesen  sei;  Fahlbusch,  Wissenschaft,  474  glaubte  an
eine  direkte  Beteiligung  von  Metz  an  der  Stuckart-Denkschrift.
55  Zit.  nach  Heiber,  Universität.  T.  2,  1:  196,  cf.  197.  Der  Beauftragte  des  Reichsstudentenführers
  für  den  Westen  Gaustudentenführer  Dr.  Dreiseitl  aus  Innsbruck  beanspruchte  Belgien
und  Nordfrankreich  für  das  Deutsche  Reich;  BABL,  RI  13/352,  f.  3:  W.  Schmitz  (Bodenamt
Metz  des  HSSPF  Lothringen-Saarpfalz)  an  Mindir.  Dr.  Jarmer  (Reichsmin.  Kerrl)  v.  16.1.1941.
56  PAAA,  RI05124:  Leiter  der  RfR,  Raumplanerische  Möglichkeiten  einer  Grenzziehung  und
Einteilung  der  Grenzräume  im  Westen  v.  15.7.1940,  2-6.  Ich  danke  Ingo  Haar  für  den  Hinweis
auf  diesen  Bestand.

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