Reichsgaue Burgund, Eisass und Lothringen umzuwandeln. Mittelpunkt des letzteren
war für Metz „nicht Saarbrücken, sondern Nanzig“: „Straßburg, Bisanz und
Nanzig müßten Hauptorte der künftigen deutschen Verwaltung und des kulturellen
Lebens werden.“54 Mit Bisanz und Nanzig sprach er Besançon und Nancy an.
Parallel plante das Reichserziehungsministerium, zur „Durchdringung der neuen
Gebietsteile mit deutscher Kultur“ im Westen eine neue deutsche Hochschule zu
errichten; als Standort wurde Nancy geprüft.55
Die Berliner Reichsstelle für Raumordnung legte Mitte Juli 1940 eine von ökonomischen
Gesichtspunkten dominierte Westgrenzplanung vor: Jedes erreichbare
Industriegebiet und jede nahe Verkehrsverbindung wurde beansprucht. Eine
„innere Grenze“ kennzeichnete die künftigen Annexionen des Deutschen Reiches.
Dazu zählten die Ostniederlande (Teile von Groningen, Drenthe, Overijssel,
Gelderland, Nord-Brabant und ganz Limburg), Ostbelgien (Eupen-Malmedy und
St. Vith, Arlon und St-Léger, eventuell der Großraum von Verviers) und Luxemburg.
In Nordostfrankreich hatte die Reichsstelle für Raumordnung noch nicht
entschieden, ob man sich mit dem Norden des Departements Meurthe-et-Moselle,
der Moselle und dem Eisass bescheiden wollte, oder ob noch Pont-à-Mousson,
Nancy und Lunéville darauf gelegt würden. Der Fuß der Vogesen und das Departement
von Beifort samt Montbéliard sollten ebenfalls innerhalb der „inneren
Grenze“ des Deutschen Reiches liegen.'6 Gleichzeitig wurde mit der „äußeren
Grenze“ ein westliches Zwischengebiet definiert, das entweder ebenfalls vom
Reich annektiert oder in der Form von „Schutzstaaten“ strategisch, zoll- und währungspolitisch
mit Deutschland verbunden werden sollte. Diese Maximalforderung
der Reichsstelle für Raumordnung verlief entlang der Wasserscheide zwischen
Somme/Seine und Schelde/Maas hinunter zur Saône und zum Genfer See.
Die Königreiche der Niederlande und Belgien, die Departements Nord und Pasde-Calais,
der Norden des Departements Aisne und Nordosten der Ardennes, fast
die gesamte Meuse, Meurthe-et-Moselle, die Vosges, der Osten des Departements
Haute-Mame, die gesamten Departements Haute-Saône und Doubs (unter Umständen
sogar der Osten der Departements Côte-d’Or und Saône-et-Loire und das ganze
Departement Jura) wurden zum Foyer des Deutschen Reiches erklärt. Das Gebiet
4 GStAPK, Rep. 178/VII, 3A5,1, f. 142r: Zipfel, Aktenvermerk [über Besprechung mit Metz in
Freiburg am 15.10.1940] v. 23.10.1940; Schöttler, „Von der rheinischen Landesgeschichte“,
100-01; id., „Historische ,Westforschung“‘, 216. Der Einfluss von Metz’ Gutachten auf die
Stuckart-Denkschrift lässt sich nicht genau feststellen; Schöttler, „.Generalplan West“4, 104,
98-99 ging davon aus, dass er nicht groß gewesen sei; Fahlbusch, Wissenschaft, 474 glaubte an
eine direkte Beteiligung von Metz an der Stuckart-Denkschrift.
55 Zit. nach Heiber, Universität. T. 2, 1: 196, cf. 197. Der Beauftragte des Reichsstudentenführers
für den Westen Gaustudentenführer Dr. Dreiseitl aus Innsbruck beanspruchte Belgien
und Nordfrankreich für das Deutsche Reich; BABL, RI 13/352, f. 3: W. Schmitz (Bodenamt
Metz des HSSPF Lothringen-Saarpfalz) an Mindir. Dr. Jarmer (Reichsmin. Kerrl) v. 16.1.1941.
56 PAAA, RI05124: Leiter der RfR, Raumplanerische Möglichkeiten einer Grenzziehung und
Einteilung der Grenzräume im Westen v. 15.7.1940, 2-6. Ich danke Ingo Haar für den Hinweis
auf diesen Bestand.
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