mit seinen wissenschaftlichen Untersuchungen nicht vorgreifen wollte, weist
seine Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt auf sein Einverständnis mit der
Sterilisierung hin.264
Roth-Lutra plante, die „Bastarde“ möglichst vollständig zu erfassen, um den Erbgang
entscheidender Rassenmerkmale ermitteln zu können. Für die Untersuchung
der Mischlinge Kaiserslauterns bediente er sich des örtlichen Gesundheitsamtes
und ließ die Soldatenkinder und ihre Mütter, gegebenenfalls auch die Geschwister
amtlich vorladen. Im Anschluss an das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
bauten die Gesundheitsämter „Erbarchive“ und „Erbkarteien“ auf,265 zu
denen Roth-Lutras Untersuchungen beitrugen. Er nahm die anthropometrischen
Daten von Schädel, Gesicht, Händen und Fingern der Kinder und ihrer Angehörigen
auf und fotografierte die Untersuchten. Durch die erbbiologische Bestandsaufnahme
„jener deutschen Sippen, die die Mischlingsmütter stellten“, versuchte
er „den tatsächlich entstandenen Schaden“ zu ermitteln, der dem deutschen
„Volkskörper durch die Rassenkreuzung“ entstanden sei.266 Da Roth-Lutra wie ein
Großteil der NS-Eugeniker davon ausging, dass Frauen, die mit Farbigen geschlechtlich
verkehrten, grundsätzlich in ihrer moralischen und sozialen Veranlagung
hereditär beeinträchtigt seien, schätzte er den Gesamtschaden am Erbmaterial
des Volkskörpers gering ein.267 Aus dieser Haltung sprach nicht nur die
Klassenüberheblichkeit der elitären Bildungsschicht, sondern ebenso sehr der
destruktive Wille, die ganze Gesellschaft nach rassistischen Definitionen horizontal
zu hierarchisieren und die rassistisch verfolgten Gruppen und ihre untersten
sozialen Schichten auszusondern. Da „asoziales Verhalten“ im Nationalsozialismus
ohnedies als vererbbar angesehen wurde, deckten sich bei Roth-Lutra
ethnischer und sozialer Rassismus.
264 HMP, G/Briefwechsel 1936-37: Roth-Lutra an Emrich v. 18.3.1937, 2; cf. Johannes Vossen,
Gesundheitsämter im Nationalsozialismus: Rassenhygiene und offene Gesundheitsfürsorge in
Westfalen 1900-1950, Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte
Nordrhein-Westfalens, 56 (Essen: Klartext, 2001). Generell liegen zur Rolle der staatlichen
Gesundheitsämter im NS kaum Studien vor; Gerhard Baader, „[Besprechung] Johannes Vossen,
Gesundheitsämter im Nationalsozialismus: Rassenhygiene und offene Gesundheitsfürsorge in
Westfalen 1900-1950 (2001)“, Rheinische Vierteljahrsblätter, 67 (2003), 430-33, hier 431.
"ft:> Die Überlieferung des Staatlichen Gesundheitsamtes Kaiserslautern war weder im LA
Speyer noch im StdA Kaiserslautern zu finden; LASp (Schindlmayr) an den Verf. v.
23.12.1999, Dieter Kämmer (StdAKl) an den Verf v. 7.12.1999. Manfred Vasold, „Medizin“,
Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Hg. Wolfgang Benz, Hermann Grami, Hermann Weiß,
2. Äufl. (München: dtv, 1998), 235-50, hier 241.
2h(' HMP, G/Briefwechsel 1936-37: Roth-Lutra an Emrich v. 18.3.1937, 1-2, cf 4.
267 Schmuhl, Grenzüberschreitungen, 292, 295; Elvira Weisenburger, „Der ,Rassepapst4: Hans
Friedrich Karl Günther, Professor für Rassenkunde“, Die Führer der Provinz: NS-Biographien
aus Baden und Württemberg, Hg. Michael Kißener, Joachim Scholtyseck, Karlsruher Beiträge zur
Geschichte des Nationalsozialismus, 2 (Konstanz: UVK, 1997), 161-99, hier 185-87; Uwe
Hoßfeld, „Die Jenaer Jahre des ,Rasse-Günther4 von 1930 bis 1935: Zur Gründung des Lehrstuhls
für Sozialanthropologie an der Universität Jena“, Medizinhistorisches Journal, 34 (1999), 47-103;
Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Bayertz, Rasse, Blut und Gene: Geschichte der Eugenik und
Rassenhygiene in Deutschland(Frankfurt, M.: Suhrkamp, 1988), 463.
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