Full text : Volk, Reich und Westgrenze

können.70  Als  1936  aus  der  PGFW  das  Saarpfalzische  Institut  hervorging,  übernahm
  Emrich  dessen  Leitung.
Dies  alles  waren  nur  Ehrenämter.  Sein  Freund  Kölsch  musste  für  Emrichs  geregelte
Einkünfte  sorgen.  1934  erhielt  Emrich  für  seine  wissenschaftsorganisatorische
Tätigkeit  Bezüge  vom  Kultusministerium.71 75  Mit  der  Rückgliederung  des  Saarlandes
wurde  er  endlich  Beamter.  Ab  April  1935  bearbeitete  er  in  Saarbrücken  als  Regierungsrat
  in  der  Abteilung  III  des  Reichskommissariats  für  die  Rückgliederung
des  Saarlandes  (Angelegenheiten  der  christlichen  Kirchen,  Pflege  von  Kunst  und
Wissenschaft,  Denkmalpflege  und  Heimatschutz)"  auslands-  und  grenzpolitische
Fragen,  betreute  die  saarländischen  wissenschaftlichen  Organisationen  und  die
Volksbildung  (freies  Volksbildungswesen,  Volkskunde,  Film-  und  Funkwesen,
Musik  und  Bildende  Kunst,  Literatur  und  Theater)  und  zensierte  das  literarische
Schaffen.7'  Allerdings  scheiterte  der  Versuch  der  pfälzischen  Nationalsozialisten,
Emrich  seinen  Parteidienst  seit  1931  und  die  Leitung  des  Volksbildungsverbandes
und  der  PGFW  auf  das  Beamtendienstalter  anrechnen  zu  lassen,  am  Widerstand
der  Reichsministerien,  die  einem  Beamten,  der  weder  über  juristische  Vorkenntnisse
  verfüge,  noch  die  vorgeschriebenen  Prüfungen  für  den  höheren  Dienst  abgelegt
  habe,  nicht  auch  noch  sein  fortgeschrittenes  Alter  zugute  halten  wollten.  4
Emrichs  Beurteilung  durch  den  Regierungspräsidenten  der  Pfalz  von  1937  fiel
günstig  aus;  er  erfülle  die  ihm  übertragenen  Aufgaben  in  gründlicher  Arbeitsweise,
  mit  lobenswertem  Fleiß  und  in  tadelloser  Führung.7"  Das  fiel  Emrich  nicht
schwer,  denn  er  war  in  seiner  Dienststelle  kaum  ausgelastet.  Im  Herbst  1937  gab
dies  Anlass  zur  Klage.76  Als  mit  dem  Kriegsbeginn  im  Herbst  1939  die  Behörde
des  Reichskommissars  Saarbrücken  vorübergehend  räumen  musste,  wurde  durch
eine  Unachtsamkeit  Emrich  dem  Reichsinnenministerium  „als  durch  die  Rückwanderung
  arbeitslos“  gemeldet.7  Das  Ministerium  versetzte  ihn  zur  Preisüberwachung
  bei  der  Regierung  in  Arnsberg.  In  der  Saarpfalz  wollte  man  nicht  auf
Emrich  verzichten  und  verleidete  dem  Ministerium  und  der  neuen  Dienststelle  die
Versetzung  Emrichs,  der  „ausserhalb  der  Saarpfalz  nutzbringend  nicht  verwandt
werden“  könne:  „Dr.  Emrich  ist  politischer  Beamter,  dessen  Befähigung  aus¬70

 LASp,  C  1381:  Heinrich  Jolas,  „Berufliche  Erlebnisse  eines  Pfalz-Bayerischen  Verwaltungsbeamten“,
  Ms.,  München,  1935-39,  3:  180.
1  BayHStA,  MK  15551:  Boepple  (BayKM)  an  Vbv.  v.  28.3.1934,  Roth[-Lutra]  (PGFW)  an
BayKM  v.  29.6.1934.
72  BADH,  ZA  VI  289,  A.  3,  f.  1:  Vereidigung  Emrichs  am  20.4.1935.
73  LASb,  MK  5492,  Personalnachweisung  Emrich  v.  1.4.1935.
74  BADH,  ZA  VI  289,  A.  3,  f.  2-3  u.  6:  Jung  (RKRSaar)  an  RMdl  v.  8.5.1935  u.  RPrMdl  an
RKRSaarv.  18.6.1935.
75  BADH,  ZA  VI  289,  A.  3,  f.  9:  Regpräs.  v.  12.6.1937  über  Emrich.
76  BADH,  ZA  VI  289,  A.  3,  f.  10:  Aus  II  D  5741/37  v.  16.10.1937;  LASb,  MK  5492:  Dr.  Schütze
(RuPrMdl)  an  RKSaarv.  29.1.1938  u.  RKSaar  -  Abt.  III  an  Abt.  Ia  A  II  v.  18.2.1938.
7  BADH,  ZA  VI  289,  A.  3:  Ph.  L.  Jung  (Regpräs.  beim  RKSaar)  an  Minrat.  Dr.  Dellbrügge
(z.Zt.  Kaiserslautern)  v.  16.10.1939,  cf.  RMdl  an  Emrich  v.  6.10.1939.

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