Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Wie  schwierig  sich  die  Entscheidungsprozesse  bis  zur  Einführung  einer
örtlichen  Gasbeleuchtung  gerade  in  den  Anfangsjahren  gestalteten,
zeigt  auch  das  Beispiel  der  Kreisstadt  Aderig.  Denn  neben  den  betreffenden
  Stadträten  griffen  auch  die  staatlichen  Behörden  wie  die  Landratsämter
  und  die  Regierung  in  die  Genehmigungsverfahren  ein.  Zwar
unterlagen  die  Gemeinden  bei  der  Gründung  von  Gaswerken  nach  den
Städte-  und  Gemeindeordnungen  keinen  Beschränkungen,  dennoch
bestand  aus  gewerberechtlicher  und  finanzwirtschaftlicher  Hinsicht  ein
Genehmigungserfordernis.  Da  die  Kommunen  i.d.R.  zur  Finanzierung
der  Gaswerke  Anleihen  aufnehmen  mussten  und  bei  der  Verlegung  der
Gasleitungen  auch  die  dem  Staat  unterstehenden  Provinzialstraßen  benutzten,
  mussten  sie  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörden  einholen.118

Schon  1866  existierten  in  Vierzig  Pläne,  ein  Gaswerk  zu  errichten.  Der
Stadtrat  schrieb  die  Anlage  in  Submission  aus  und  wählte  eine  Kommission,
  die  die  eingegangenen  Offerten  prüfen  sollte.119  Die  Verwaltung
  schaltete  den  Königlichen  Bauinspektor  Geißler  in  Trier  ein,  der  in
einem  Erläuterungsbericht  die  Anforderungen  an  eine  Gasanstalt  für
die  Kleinstadt  näher  umriss.  Da  die  Stadt  -  so  sein  Urteil  -  lediglich  über
drei  kleinere  Fabrikanlagen,  60  Ladengeschäfte,  25  Handwerker  und
nur  4.000  Einwohner  verfüge,  könne  mit  höchstens  250  Privatflammen
und  30  bis  40  Straßenlaternen  gerechnet  werden.120  Von  daher  seien
Projekte,  die  von  einer  erreichbaren  Größenordnung  von  2.500
Flammen  ausgingen,  unrealistisch  und  nicht  weiter  zu  verfolgen.  Obwohl
  zu  diesem  Zeitpunkt  keine  entscheidungsreife  Vorlage  existierte,
beschloss  der  Stadtrat,  bei  der  Königlichen  Regierung  die  Genehmigung
  einzuholen,  eine  Gasanstalt  errichten  und  betreiben  zu  dürfen,
eine  Anleihe  in  Höhe  von  18.000  Talern  aufzunehmen  und  in  den  Provinzialstraßen
  Gasleitungen  zu  verlegen.121  Das  Projekt  verlief  jedoch
im  Sande,  offensichtlich  scheute  selbst  die  Stadt  das  Risiko,  ein
Gaswerk  in  einer  solch  bescheidenen  Größenordnung  zu  errichten.
Nur  zwei  Jahre  später,  im  November  1869,  erhielt  die  Idee  eines  lokalen
  Gaswerks  wieder  Auftrieb,  weil  die  Absicht  bestand,  in  Vierzig  eine
Heil-  und  Pflegeanstalt  einzurichten,  die  mit  Gas  versorgt  werden  sollte.
Diesmal  entschied  der  Stadtrat,  ein  Gaswerk  nicht  auf  eigene
Rechnung,  sondern  von  einem  Unternehmer  bauen  und  betreiben  zu
118  Vgl.  Stern  (1965),  S.  21
119  Stadt  Vierzig:  Stadtratssitzung  vom  8.5.1866
120  LA  Sbr.  Dep.  Stadt  Vierzig  159:  Erläuterungsbericht  vom  15.2.1867
121  Stadt  Vierzig:  Stadtratssitzung  vom  4.2.1867

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