350 Privatflammen wurde ungereinigt abgegeben und in zwei kleineren
Gasbehältern mit einem Volumen von zusammen 118 Kubikmetern
gespeichert. Der Gaspreis betrug neun Mark für 1.000 Kubikfuß
(preuss.) oder 29,1 Pfg. für den Kubikmeter.21 Um die Kosten für die
öffentliche Beleuchtung in Grenzen zu halten, lehnte der Gemeinderat
im Januar 1869 nach langer Diskussion die Aufstellung einer vierten Laterne
auf der Straße nach Saarlouis ab. Hierauf erhob der Bürgermeister
Protest beim Landrat von Saarlouis.22 Auch aus den Reihen der Gewerbetreibenden
und der Bevölkerung mehrten sich Klagen, die eine
bessere Straßenbeleuchtung forderten, so beispielsweise der Gastwirt
und Rasierer Jacobs:
"Nachdem hierorts in allen Straßen, in manchen sogar bis außerhalb des Dorfes, an
ganz stillen und wenig verkehrsreichen Stellen Internen angebracht sind, ist die
Gartenstraße noch immer ohne Beleuchtung. Da diese Straße mit einer der lebhaftesten
und verkehrsreichsten des Ortes ist, und nicht selten vorkommt, daß sich in
der Dunkelheit Passagire gegenseitig an- und umstoßen, was häufig %u heftigen
Auseinandersetzungen führt und gu Streitigkeiten und Straßenauflauf Veranlassunggibt,
erlaube ich mir die ergebene Frage, ob es nicht im Interesse von den in den
Abendstunden die Gartenstraße benutzende Personen sowie im Interesse der öffentlichen
Ordnung gelegen ist, auch in der Gartenstraße an geeigneter Stelle eine lüsterne
aufzustellen “P
Mitte der 90er-Jahre verschlechterte sich das Verhältnis zwischen der
Firma Meguin und der Gemeinde zusehends. Auf eine längerfristige
Zusammenarbeit mit der Harzfabrik legte die Verwaltung keinen Wert,
weil man ihr überhöhte Gaspreise vorwarf. Diese Vorwürfe ließ der
Unternehmer nicht gelten, indem er argumentierte, dass das benutzte
Harzgas über eine wesentlich höhere Leuchtkraft als Steinkohlengas
verfüge, und deshalb höhere Gaspreise gerechtfertigt seien. Langzeitversuche
auf dem Bahnhof Fraulautern ergaben, "daß eine Flamme, welche
115 IJter Gas in der Stunde verbraucht, bei Steinkohlengas eine Lichtstärke von 9
- 10 Kerzen, bei Harzgas jedoch eine solche von 26-27 Kerzen entwickelt. Beim
Verbrauch desselben Quantums Gas liefert demnach 1 Flamme von Harzgas annäherend
dasselbe wie 3 Flammen von Steinkohlengas, oder bei einem Preis für
Kohlengas von 16 Pfg. pro Kubikmeter und für Harzgas von 29 Pfg. pro Kubik-21
Vgl. Schilling (1877), S. 168
22 StA Sis. NB XLIX 4 Heft 1 FRA: Beschluß vom 22.1.1869
2'^ StA Sls. NB XLIX 4 Heft 1 FRA: Gesuch vom 17.3.1892
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