meister dem Landrat mit, dass ",die Straßenbeleuchtung auf günstigere Zeiten
der Einkünfte der Stadt verschoben werden solle"V1
Erst dreizehn Jahre später, im April 1838, erkundigte sich die Saarlouiser
Verwaltung in Saarbrücken, welche Erfahrungen man dort mit der
schon mehrere Jahre bestehenden Straßenbeleuchtung gemacht habe.
Dem war eine Verfügung des Regierungspräsidenten in Trier vorausgegangen,
nach der noch vor Eintritt des kommenden Winters eine
Stadtbeleuchtung mit mindestens acht Laternen eingerichtet sein müsse.
Noch im gleichen Jahr wurden 17 Laternen in Auftrag gegeben und
im November 1839 die Wartung und den Betrieb der städtischen
Straßenlaternen auf die Dauer von drei Jahren durch Bekanntmachung
im Saarlouiser Wochenblatt und durch die Schelle in Verding gegeben.*
53 54 Den erstmaligen Zuschlag für die Lieferung des Öls und der Anfertigung
der Laternen erhielt der Spengler Jakob Becker. Die Beleuchtung
wurde alljährlich in Submission vergeben, die letzten Öllaternen
blieben trotz Gasbeleuchtung bis 1895 in Funktion.
Während wir über die genauen Motive, die 1810 beziehungsweise 1821
in Saarbrücken-St. Johann zur Wiedereinführung der Straßenbeleuchtung
führten, nichts wissen, und in Saarlouis vor allem militärische
Gründe eine Rolle spielten, zeigt das Beispiel St. Ingbert, dass sich die
Motive zur Einrichtung einer Straßenbeleuchtung im Laufe des 19.
Jahrhunderts weitgehend änderten. Zur Begründung hieß es im Stadtratsbeschluss
vom 29. Oktober 1838:
"In Erwägung, daß schon lange das Bedürfnis einer gehörigen Straßenbeleuchtung
gefühlt wurde, und um bei einem so starken Verkehr bei Tag und Nacht mit Tostun
d anderen Fuhrwerken, wie es hier der Fall ist, womöglich allenfalligen Unglücken
vorgubeugen und in Erwägung daß es gur Bequemlichkeit aller Einwohner
und Passanten gu wünschen und wirklich der Wunsch aller Einwohner der Stadt
St. Ingbert ist, so beschließt der Stadtrat, daß die Stadt längs der Hauptstraße mit
6 Eatemen beleuchtet werden soll. Das hiergu eforderliche Kapital, welches sich auf
ca. 150 fl belaufen wird, soll aus der Gemeindekasse genommen werden, sowie der
Betrag der Unterhaltung derselben" V
Den Ausschlag gaben im St. Ingberter Fall somit weniger sicherheitspolizeiliche
als Verkehrs- und versorgungstechnische Gründe. Zudem
:’2 StA Sls. NB LX 7 Heft 1 SLS: Schreiben vom 7.11.1825
53 StA Sls. NB LX 7 Heft 1 SLS: Vertrag vom 25.11.1839
54 Festschrift 100 Jahre Stadt St. Ingbert: Die städtischen Werke und Anstalten, in:
Westpfälzische Ztg. vom Juli - August 1929; Saarbrücker Ztg. vom 2.8. 1989: Höchstes
Lob der Monarchen für eine aufstrebende Stadt
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