et par lanterne. Je ne sais, si vous obtiendrez votre éclairage à ce prix, parce que ce
n'est que sur la qualité qu'on peut se retirer”"48
Da der Bürgermeister die Kosten einer Straßenbeleuchtung offensichtlich
unterschätzt hatte, stellte er seine Pläne erst einmal zurück. Durch
die Verabschiedung des preußischen Abgabengesetzes im Jahre 1820,
welches den Städten ermciglichte, Zuschläge zur staatlichen Klassensteuer
beziehungsweise zur Mahl- und Schlachtsteuer zu erheben, verbesserte
sich auch die Finanzlage von Saarlouis.49 50 Im Juni 1824 brachte
die Festungskommandatur beim Bürgermeister die "projectirte Erleuchtung
des Place d'Annes und den auf ihn zußihrenden Straßen in Erinnerung A Im
(Oktober des gleichen Jahres stellte der Lampenhändler Bruignaut auf
Gesuch des Bürgermeisters versuchsweise eine Laterne auf, welche mit
einem Pfund gewöhnlichen Brennöls möglichst lang leuchten sollte.
Der Versuch verlief erfolgreich und noch im gleichen Monat stimmte
der Stadtrat der Einrichtung einer Straßenbeleuchtung in Saarlouis zu.
Das Kriegsministerium in Berlin hatte vorher seine Einwilligung gegeben,
die Kosten für die Anschaffung der Laternen zu übernehmen und
aus den Militärbeständen der Fortifikation Blechgestelle abzugeben, aus
denen für 120 Taler acht Hängelampen angefertigt wurden.51
Noch im Laufe des Jahres 1824 änderten sich aber die finanziellen
Verhältnisse der Stadt dramatisch. Per Beschluss wurde das Militär, das
in Saarlouis gut ein Drittel der Einwohnerschaft ausmachte, von dem
städtischen Zuschlag auf die Schlachtsteuer befreit. Dadurch verminderten
sich die städtischen Einnahmen um 400 Taler jährlich. Die Verwaltung
versuchte zunächst, die für die Beleuchtung notwendigen Ausgaben
durch freiwillige Spenden aufzubringen. Aber diese Initiative
zeigte nur kurzzeitigen Erfolg, im November 1825 teilte der Bürger¬48
StA Sis. NB LX 7 Heft 1 SLS: Note et détail, concernant les réverbères, savoir:
"Laternen in einer geraden Straße müssen einen Abstand von 140 bis 145 Fuß haben,
wenn das Licht voll zum Tragen kommen soll, sollte zwischen den beiden eine
weitere, in 70 Fuß Abstand hinzukommen. Die Beleuchtung findet in Metz außer bei
Vollmond das ganze Jahr über statt; der Unternehmer wird pro Stunde und Lampe
bezahlt. Die (Bezahlung) beläuft sich auf annähernd 3 Cts. pro Stunde und Lampe, der
Unternehmer ist verpflichtet, die Laternen und Seile zu unterhalten, das Ol und die
Dochte zu liefern, die Laternenanzünder zu entlohnen, die jeweils 20 Laternen zu
versorgen haben und die für jeden Beleuchtungstag und pro Laterne einen Sou
erhalten. Ich weiß nicht, ob Sie eine Straßenbeleuchtung zu einem solchen Preis
erhalten werden, weil es eigentlich die Frage der Quaütät ist, auf die es ankommt."
49 Vgl. Schu (1980), S. 67
50 StA Sis. NB LX 7 Heft 1 SLS: Kommandantur an Bürgermeister, Juni 1824
51 StA Sls. NB LX 7 Heft 1 SLS: Schreiben vom 2.10.1824
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