Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Straßenbeleuchtung  zu  sorgen.  Ungeachtet  der  lobenswerten  Bemühungen
  der  Bürgermeisterei  lasse,  so  der  Landrat,  die  Beleuchtung
vieles  zu  wünschen  übrig.45  Er  empfahl  dem  Bürgermeister  mit  der
"Gesellschaft  zur  Beleuchtung  der  Städte"  aus  Elberfeld  Kontakt  aufzunehmen,
  die  in  Berlin,  Elberfeld,  Frankfurt  am  Main,  Köln,  Koblenz
und  Kreuznach  bereits  für  eine  bessere  Straßenbeleuchtung  mittels  so
genannter  Refraktions-Lampen  gesorgt  hatte.46 47  Eine  Kooperation  mit
der  Gesellschaft  kam  aber  nie  zustande,  weil  sich  der  verantwortliche
Unternehmer  Schmitz  vornehmlich  in  Norddeutschland  günstige,  hingegen
  im  mittelrheinischen  Gebiet  nur  geringe  Absatzchancen  versprach.

Auch  in  der  Festungsstadt  Saarlouis  kam  die  Frage  der  Straßenbeleuchtung
  mit  dem  Zweiten  Pariser  Frieden  vom  20,  November  1815
und  der  Übergabe  von  Frankreich  an  Preußen  wieder  auf  die  Tagesordnung.
  Die  preußische  Regierung  versuchte  in  den  ersten  Jahren  nach
der  Machtübernahme,  ihren  Einfluss  durch  den  Aufbau  einer  leistungsfähigen
  Verwaltung  abzusichern.4  Zu  einer  der  ersten  Aufgaben  der
Verwaltung  gehörte  auch  die  Einrichtung  einer  Straßenbeleuchtung.
1817  erkundigte  sich  der  damalige  Bürgermeister  Michel  Reneauld  bei
dem  Lampenfabrikanten  Bruignaut  in  Metz  nach  den  Kosten  von  Straßenlaternen.
  Dieser  schilderte  die  Verhältnisse  in  Metz  und  wies  die
Stadtverwaltung  auf  Folgendes  hin:
"Un  réverbère  dans  une  rue  droite  doit  être  de  la  distance  de  140  à  145  Pieds,  ce
qui  fait  la  lumière  porte,  entre  les  deux,  à  70  pieds.  On  éclaire  à  Metp}  toute
P  année,  excepté,  quand  il  y  a  clair  de  lune;  1'entre-preneur  est  payé  par  heure  et  par
bec.  Cela  revient  approchant  à  03  Cts.  par  heure  et  par  bec,  P  entrepreneur  est  obligé
d'entre-tenir  les  lanternes,  cordage,  fourniture  l'huile  et  meches,  payer  les  gages  des
allumeurs,  qui  ont  chacun  20  lanternes  à  soigner  et  ont  un  Sou  par  jour  d'éclairage

45  StA  Sbr.  AS  903:  Landrat  vom  10.2.1829
46  Refraktions-Laternen  bestanden  anstatt  aus  Weißblech  aus  geschmiedetem  Eisen.
An  den  Lampengläsern  waren  prismatische  und  linsenförmige  Flaschen  angebracht.
Diese  Flaschen  erhielten  eine  Flüssigkeit,  welche  die  Eigenschaft  besaß,  klar  zu
bleiben  und  nicht  zu  gefrieren.  Ein  Deckel  ermöglichte  den  Abzug  des  Rauches,  ohne
dass  Wind  und  Regen  in  das  Lampeninnere  gelangen  konnten.  Aufgrund  dieser
Faktoren  lag  die  Lichtausbeute  erheblich  über  derjenigen  herkömmlicher  Lampen,  das
Licht  brannte  gleichmäßiger  und  der  Wartungsaufwand  dürfte  geringer  gewesen  sein;
vgl.  Blum  (1829),  S.  11
47  Vgl.  Schu  (1980),  S.  62  ff.

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