Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

B. Die  Straßenbeleuchtung  bis  zur  Einführung  der  Gasbeleuchtung

Die  Straßenbeleuchtung  gehörte  seit  jeher  zu  den  ureigenen  kommunalen
  Aufgaben.  Ursprünglich  verdankte  sie  ihre  Einführung  ab  dem  16.
Jahrhundert  in  den  damals  noch  wenigen  Großstädten  rein  sicherheitspolizeilichen
  Überlegungen:  "Die  öffentliche  Beleuchtung  der  Städte  ist  nicht
aus  dem  Bestreben  nach  Eleganz  und  Comfort,  sondern  aus  der  bittersten  Noth  der
Unsicherheit  der  Strassen  und  Gassen,  aus  rein  polizeilicher  I  Veranlassung  hervorgegangen.
  Diese  Unsicherheit  hatte  besonders  an  grossen  Orten  und  Residenzen  mit
deren  wachsendem  Umfang  eine  Höhe  erreicht,  welche  eine  Abhilfe  schlechterdings
nothwendig  machte"A
Der  Status  einer  solchen  Großstadt  kam  schon  im  Mittelalter  Paris  zu.
1524  verpflichtete  das  dortige  Parlament  die  Einwohner,  Lichter  vor  die
Fenster  zu  stellen.  Da  jedoch  das  flackernde  Licht  nur  eine  mangelhafte
Beleuchtung  abgab,  und  nicht  alle  Bewohner  ihrer  Verpflichtung
nachkamen,  führte  die  Stadt  1558  eine  öffentliche  Straßenbeleuchtung
ein.  Sie  stellte  zu  diesem  Zweck  am  Anfang,  in  der  Mitte  und  am  Ende
der  Straßen  Pech-  und  Kienpfannen  auf.  Es  ist  davon  auszugehen,  dass
die  Lampen  nur  in  den  mondfinsteren  Winternächten  in  Betrieb  waren.
Eine  regelmäßige  Beleuchtung  besaß  Paris  erst  seit  1667,  die  der  königliche
  Polizei-Leutnant  Gabriel  Nikolas  de  la  Reynie  in  initiierte.  Ab
1719  ersetzten  Öllampen  die  Pechpfannen,  weil  deren  Betriebskosten
zu  hoch  lagen.29 30  1618  folgten  Haag,  1669  Amsterdam,  1687  Wien  dem
Pariser  Vorbüd.
In  Deutschland  erhielt  1675  Hamburg  als  erste  Stadt  eine  derartige
Einrichtung.31  In  Berlin  erfolgte  die  Beleuchtung  zunächst  durch  Kienspäne,
  welche  in  Feuerpfannen  verbrannt  wurden.  Einrichtung  und
Unterhaltung  waren  Aufgabe  der  Stadt.  Obwohl  das  Brennmaterial  aus
den  Staatswäldern  umsonst  beschafft  werden  konnte,  entwickelte  sich
die  Beleuchtung  nach  und  nach  zu  einem  nicht  unbeträchtlichen  Kostenfaktor
  für  die  Kommunen,  den  man  1679  per  Polizeiverordnung  auf
die  Hauseigentümer  abwälzen  wollte.  Diesen  oblag  von  da  an  die  Verpflichtung,
  jede  Seite  abwechselnd,  eine  Laterne  aus  dem  Haus  zu  hängen.32
  Jedoch  machte  man  ähnlich  negative  Erfahrungen  wie  in  Paris:
Das  Licht  war  schlecht  und  die  Beleuchtungspflichten  der  Bürger
schwer  kontrollierbar.  Deshalb  stellte  die  Stadt  1682  die  Beleuchtung

29  Knapp  (1859),  S.  40;  fast  wortgleich  Schilling  (1879),  S.  7
30  Vgl.  Bloch  (1925),  S.  13;  Wehrmann  (1958),  S.  9
31  Vgl.  Böhm  (1905)  S.  8;  Rebske  (1962),  S.  17
32  Vgl.  Wehrmann  (1958),  S.  9  f.

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