Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

und  Vermögen  erhobenen  direkten  Steuern.  Benötigten  die  Kommunen
  darüber  hinaus  Einnahmen,  so  schlugen  sie  auf  die  Staatssteuern  -
sowohl  die  indirekten  als  auch  die  direkten  Steuern  -  Zuschläge.
Grundlage  hierzu  bildete  in  Preußen  das  Abgabengesetz  vom  30.  Mai
1820.  Mit  der  Zeit  stiegen  die  Zuschläge  beziehungsweise  Umlagen  infolge
  der  wachsenden  Anforderungen  immer  weiter  an.  Da  die  Höhe
der  Zuschläge  auf  die  Grund-  und  Einkommenssteuer  durchaus  ein  Instrument
  im  Wettbewerb  der  Kommunen  darstellte,  suchten  die  Bürgermeister
  und  städtischen  Kämmerer  nach  zusätzlichen  Einnahmequellen.
  Eine  solche  Einnahmequelle  erwuchs  ihnen  in  den  Überschüssen
  aus  den  städtischen  Betrieben.  Diese  "in  die  Stadtkasse  fließenden  Gewinne
  machten  so  allmählich  den  größten  feil  der  ordentlichen  Gemeindeeinnahmen
nichtsteuerlicher  Art  aus,  während  die  Gewinne  aus  dem  Grundvermögen  an  Bedeutung
  verloren".28  Im  Rechnungsjahr  1891/92  stammten  bereits  32  Prozent
der  Einnahmen  in  allen  deutschen  Städten  mit  mehr  als  10.000
Einwohnern  aus  den  Gemeindebetrieben.

28  Krabbe  (1989),  S.  158

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