und Vermögen erhobenen direkten Steuern. Benötigten die Kommunen
darüber hinaus Einnahmen, so schlugen sie auf die Staatssteuern -
sowohl die indirekten als auch die direkten Steuern - Zuschläge.
Grundlage hierzu bildete in Preußen das Abgabengesetz vom 30. Mai
1820. Mit der Zeit stiegen die Zuschläge beziehungsweise Umlagen infolge
der wachsenden Anforderungen immer weiter an. Da die Höhe
der Zuschläge auf die Grund- und Einkommenssteuer durchaus ein Instrument
im Wettbewerb der Kommunen darstellte, suchten die Bürgermeister
und städtischen Kämmerer nach zusätzlichen Einnahmequellen.
Eine solche Einnahmequelle erwuchs ihnen in den Überschüssen
aus den städtischen Betrieben. Diese "in die Stadtkasse fließenden Gewinne
machten so allmählich den größten feil der ordentlichen Gemeindeeinnahmen
nichtsteuerlicher Art aus, während die Gewinne aus dem Grundvermögen an Bedeutung
verloren".28 Im Rechnungsjahr 1891/92 stammten bereits 32 Prozent
der Einnahmen in allen deutschen Städten mit mehr als 10.000
Einwohnern aus den Gemeindebetrieben.
28 Krabbe (1989), S. 158
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