Full text: 75 Jahre Saar Ferngas AG

und Vermögen erhobenen direkten Steuern. Benötigten die Kommu¬ 
nen darüber hinaus Einnahmen, so schlugen sie auf die Staatssteuern - 
sowohl die indirekten als auch die direkten Steuern - Zuschläge. 
Grundlage hierzu bildete in Preußen das Abgabengesetz vom 30. Mai 
1820. Mit der Zeit stiegen die Zuschläge beziehungsweise Umlagen in¬ 
folge der wachsenden Anforderungen immer weiter an. Da die Höhe 
der Zuschläge auf die Grund- und Einkommenssteuer durchaus ein In¬ 
strument im Wettbewerb der Kommunen darstellte, suchten die Bür¬ 
germeister und städtischen Kämmerer nach zusätzlichen Einnahme¬ 
quellen. Eine solche Einnahmequelle erwuchs ihnen in den Überschüs¬ 
sen aus den städtischen Betrieben. Diese "in die Stadtkasse fließenden Ge¬ 
winne machten so allmählich den größten feil der ordentlichen Gemeindeeinnahmen 
nichtsteuerlicher Art aus, während die Gewinne aus dem Grundvermögen an Bedeu¬ 
tung verloren".28 Im Rechnungsjahr 1891/92 stammten bereits 32 Prozent 
der Einnahmen in allen deutschen Städten mit mehr als 10.000 
Einwohnern aus den Gemeindebetrieben. 
28 Krabbe (1989), S. 158 
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