verteilten sich die Anteile der Öffentlichen Hand auf eine Vielzahl von
Aktionären mit nicht unbedingt konvergenten Interessen. Lediglich die
Anteile von Rheinland-Pfalz und von Saarbrücken erreichten noch eine
Größenordnung, die effektive Mitwirkung innerhalb der Aufsichtsgremien
ermöglichten. Von den sechs - von insgesamt siebzehn - Aufsichtsratsvertretern
der Öffentlichen Hand stellte die Stadt Saarbrücken
und die ihr nahe stehende Versorgungsgesellschaften alleine drei, das
Land Rheinland-Pfalz zwei. Von den elf weiteren öffentlichen Anteilseignern
war ansonsten nur noch die Gasanstalt Kaiserslautern im Aufsichtsrat
vertreten. Für die sonstigen kommunalen Beteiligten bestand
angesichts dieser Konstruktion faktisch keine kontinuierliche Mitwirkungsmöglichkeit
mehr. Selbst die größeren Kommunen nahmen ihre
Stimmrechte jedoch nicht direkt, sondern aus steuerlichen Gründen
über ihre Versorgungsunternehmen - Stadtwerke Saarbrücken, Technische
Werke Ludwigshafen, Gasanstalt Kaiserslautern - wahr, eine zusätzliche
Form der Entkommunalisierung, besaßen die demokratisch
legitimierten Gremien wie die Stadträte keinerlei Einflussmöglichkeit
mehr. Schließlich gehörten nur noch fünf saarländische Anteilseigner
der SFG an, gegenüber zehn Aktionären im Jahre 1950. Verschiedene
Gebietskörperschaften hatten bereits im Zuge der Kapitalerhöhung
vom 21. Juni 1972 ihre Aktienanteile an der SFG veräußert, wobei neben
den fehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten auch die knappen Kapitalmittel
- immerhin erhöhte sich das Stammkapital von zehn auf 30
Mio. DM - den Ausschlag gaben. U.a. schieden damals neben der Gaz
de France90 auch die Landkreise Merzig und Saarlouis sowie die Stadt
Homburg als Aktionäre aus. Der Landkreis Saarbrücken hatte bereits
zum 29. Juli 1969 seine Anteile an die Stadtwerke Saarbrücken und die
Saarbergwerke AG veräußert.91
Mit der Ruhrgas und den Saarbergwerken besaßen seit 1979 zwei Unternehmen
die Übermacht, die ihre eigenen, wenngleich keineswegs
gleichgerichteten Interessen innerhalb der SFG verfolgten. Während
97 Zwei Faktoren veranlaßten die Gaz de France, sich 1972 aus der SFG zurückzuziehen:
Zum einen gingen die Gaslieferungen nach Frankreich in den 60er Jahren nach
und nach zurück, sie lagen zuletzt noch bei 43 Mio. Kubikmeter, das entsprach nicht
einmal zwei Prozent der Gasabgabe der SFG. Zum anderen orientierte sich die französische
Gaswirtschaft wie andere Länder stärker auf das einheimische Erdgas sowie
Erdgasimporte, die Mitwirkung in einem ausländischen Regionalunternehmen mit
überwiegender Kokereigasdarbietung besaß somit keinerlei strategische Bedeutung
mehr; Saar-Ferngas AG GB (1971), S. 10
91 A Stadtverband Sbr. K 111 8 1 3/01: Aufsichtsratssitzung vom 23.7.1969
441