Alleinandienungsrecht in der Bundesrepublik zu verfügen, in seinem
ganzen Ausmaß bemerkbar.25
Mit dem Scheitern des Liefervertrages verschärfte sich für die SFG das
Problem einer drohenden Deckungslücke ihrer Gasbeschaffung. Al¬
leine im Verlaufe des Jahres 1967 verzeichnete das saarländische Fern¬
gasunternehmen eine Zuwachsrate von rund zehn Prozent. Zwar er¬
weiterte es die Erzeugungskapazitäten der Leichtbenzin-Spaltanlage in
Frankenthal und erhöhte die Bezugsmengen aus der Raffinerie in
Speyer, doch konnten solche Maßnahmen nur noch vorübergehende
Entlastung bringen.26
Ob die SFG wollte oder nicht, nun führte kein Weg mehr an einem
Bezugsvertrag mit der Ruhrgas vorbei. Der Vertrag aus dem Jahr 1967
über 600 Mio. Kubikmeter Erdgas und eine Option auf zusätzlich 300
Mio. Kubikmeter sollte jedoch zunächst nur industriellen Gro߬
verbrauchern wie der BASF Vorbehalten bleiben, um diese als Kunden
nicht zu verlieren. Das Ludwigshafener Chemieunternehmen kontra¬
hierte noch im gleichen Jahr eine Jahresmenge von 500 Mio. Kubik¬
meter. Andere Industriekunden in Ludwigshafen, Kaiserslautern, Fran¬
kenthal und Homburg sollten erst nach und nach an das Erdgasnetz
angeschlossen werden.2 Demgegenüber sollte eine Erdgasversorgung
der Haushaltskunden im Saarland erst später erfolgen, was nicht zuletzt
damit zusammenhing, dass auch die Vertreter der Öffentlichen Hand
aus regionalwirtschaftlichen Überlegungen für eine Beibehaltung der
Kokereigasversorgung plädierten. Der Ausbau der Erdgasversorgung
sollte sich vielmehr nach den verfügbaren Kokereigasmengen richten.28
In der Pfalz dagegen begannen noch 1970 die Umstellungsmaßnahmen
entlang der beiden Fernleitungen zwischen Ludwigshafen und Hom¬
burg. Da man dort in der Vergangenheit mit dem Kokereigas nicht
immer positive Erfahrungen gemacht hatte, und die arbeitsmarkt- und
regionalpolitischen Implikationen der Kokereigasversorgung hinter
energiepolitischen Gesichtspunkten zurückstanden, verlief die Erdgas-
25 Nach Angaben eines ehemaligen Vorstandsmitgliedes lag der SFG 1967 ein unter¬
schriftsreifer Vertrag mit der NAM vor, der jedoch am Widerstand der Vertreter der
Hütten und Gruben im Aufsichtsrat der SFG scheiterte.
26 SFG GB (1965), S. 7; Saarländische Landesztg. vom 20.12.1967: Kohlengas wird
nicht verdrängt; Bau-Anzeiger, 22. Jg. (1969) Nr. 4, S. 38 f.: Saar-Ferngas zwischen
Erzeugung und Verbrauch
27 SFG GB (1967), S. 11
28 Saarbrücker Ztg. vom 8.1.1969: Kein Erdgas für Saarbrücken; SFG GB (1969), S.
9; G WF - Gas / Erdgas, 111. Jg. (1970), Heft 5, S. 287
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