der Höhe des Stammkapitals.385 In einem Gutachten kam eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
zu dem Ergebnis, dass die Finanzlage des
Betriebes höchst angespannt sei. Die Liquidität sei unzureichend, die
Abschreibungen seien in keiner Weise erwirtschaftet und das Anlagevermögen
teilweise über kurzfristige Schulden finanziert worden. Und
als Hauptursache bemängelte es explizit: "Wir halten die derzeitige Preispolitik
in der saarländischen Gaswirtschaftfür ungesund und folgen schwer”.386
Wiederum sollte eine Kapitalerhöhung eine vorübergehende Lösung
der Situation bringen. Obwohl die kommunalen Gebietskörperschaften
unter Federführung der Stadt Saarbrücken ein solches Vorgehen im
Prinzip ablehnten und alternative Finanzierungsmodelle forderten, gaben
sie ihre Position auf, denn "sowohl der Bürgermeister als der Gandrat haben
den Beschlüssen zugestimmt, die die Ursache der katastrophalen Gage der SFG
sind, nämlich der Grhöhung der Ginstandspreise ohne entsprechende Grhöhung der
Abgabepreise von Gas”.387 Sie setzten sich im Aufsichtsrat stattdessen dafür
ein, als Ausgleich zu den fortwährenden Zuschüssen die Kapitalerhöhung
von der Klärung der Dividendenfrage abhängig zu machen. Ihr
Vorstoß verlief aber im Sande.388
Da die Landkreise Merzig und Ottweiler in ihren minimalen Beteiligungen
von unter 0,5 Prozent zur gleichen Zeit keinen Sinn in einer weiteren
Mitbeteiligung innerhalb der SFG erkannten, gaben sie ihre Aktien
an das Saarland ab. Das Land erklärte sich im Gegenzug bereit, die in
den Jahren 1949/50 erworbenen Aktien der kommunalen Altaktionäre
zurückzugeben. Die Hauptversammlung vom 23. Juli 1955 beschloss,
das Aktienkapital von 1,020 Mrd. Frs. auf zwei Mrd. Frs. zu erhöhen.389
Am Juli 1959 stellte die SFG im Zuge der Währungsumstellung von
Francs auf DM das Aküenkapital von zwei Mrd. Frs auf 30 Mio. DM
(100 Frs. = 1,50 DM) um; die Hauptversammlung stimmte am 23. Juni
1961 zu. In der Zwischenzeit hatte das Saarland seine Treuhandaktien
an die kommunalen Aktionäre zurückgegeben, das Land Rheinland-Pfalz
nahm zum 12. August 1958 die Stelle des Bezirksverbands Pfalz
ein, der Landkreis Ottweiler schied als Kleinaktionär aus, und die Hütten
hoben ihre Beteiligungen etwas an. Das Aktienkapital der SFG
verteilte sich ab dem 23. Juni 1961 wie folgt:390
385 SFG GB (1954), S. 10; GB (1955)
386 a Stadtverband Sbr. 8 1 3/04: Vorlage zur Hauptversammlung am 16.7.1956
38^ A Stadtverband Sbr. K III 8 1 3/04: Kreissyndikus vom 17.7,1956
388 A Stadtverband Sbr. K III 8 1 3/08: Arbeitsausschußsitzung vom 23.7.1955
389 Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 2
30^ A Stadtverband Sbr. K III 8 1 3/01: Bericht über Jahresabschluß 1966
388