Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

sung:  Das  Aktienkapital  sollte  um  120  Mio.  Frs.  erhöht  werden  und  die
Gaz  de  France  hieran  20  Prozent  übernehmen.  Weil  die  saarländischen
und  pfälzischen  Kreise  und  Städte  jedoch  aufgrund  ihrer  Finanznot  die
erforderlichen  Kapitalmittel  nicht  aufbringen  konnten,  übernahm  die
Saarregierung  bis  auf  weiteres  den  Anteil,  der  auf  die  alten  Aktionäre
der  saarländischen  Städte  und  Landkreise  (Öffentliche  Hand  Saar)  entfallen
  wäre.  Die  alten  Aktionäre  besaßen  aber  vertraglich  das  Recht,  jederzeit
  die  Rückgabe  der  auf  sie  entfallenden  Anteile  gegen  Zahlung
des  Übernahmepreises  zu  verlangen.  Da  das  Landgericht  Saarbrücken
per  Urteil  vom  7.  Mai  1948  den  pfälzischen  Aktionären  zudem  auferlegte,
  ihre  im  Jahre  1942  erworbenen  Aktien  in  Höhe  von  755.000  RM  -
entsprechend  15,1  Mio.  Frs.  -  an  die  alten  Aktionäre  der  Öffentlichen
Hand  Saar  zurückzuerstatten,  übernahm  die  Regierung  des  Saarlandes
auch  diese  Aktien  treuhänderisch.  Die  Aufsichtsratssitze  sollten  nach
folgendem  Schlüssel  aufgeteilt  werden:  zwei  Vertreter  Regierung  des
Saarlandes,  zwei  Vertreter  Öffentliche  Hand  Saar,  zwei  Vertreter  der
Pfalz,  ein  Vertreter  der  Gaz  de  France  und  fünf  Vertreter  der  Erzeugergruppe.
  Die  Übertragung  der  Aktien  vom  Bezirksverband  Pfalz  auf
die  Aktionäre  der  Öffentlichen  Hand  Saar  erfolgte  am  21.  März  1949.371
Am  30.  Juni  1949  ermächtigte  das  saarländische  Parlament  die
Regierung  per  Gesetz,  die  Beteiligung  an  der  SFG  einzugehen.372
Während  im  Zuge  der  Umstellung  von  Reichsmark  auf  Saarmark  am
15. Juni  1947  und  wenig  später  auf  Francs  am  20.  November  1947  vorgesehen
  war,  das  Stammkapital  der  SFG  von  sechs  Mio.  RM  im  Verhältnis
  1:20  umzuwandeln,  wurde  diese  Relation  verworfen  und  das
Altkapital  von  sechs  Mio.  RM  per  Beschluss  der  Hauptversammlung
vom  22.  März  1950  im  Verhältnis  1:150  umgewandelt.  Das  Gesellschaftskapital
  der  SFG  setzte  sich  zu  diesem  Zeitpunkt  somit  aus  der
Kapitalerhöhung  von  120  Mio.  Frs.  sowie  des  umgewandelten  Altkapitals
  von  900  Mio.  Frs.  (6  Mio.  RM  x  150)  zusammen  und  betrug  insgesamt
  1020  Frs.373  Es  verteilte  sich  nach  folgendem  Schlüssel:

A  Stadtverband  Sbr.  8  1  3/04:  Außerordentl.  Hauptversammlung  vom  21.3.1949
372  ^  Stadtverband  Sbr.  8  1  3/03  Bd.  1:  Besprechung  von  8.2./9.2.1949;  Saarbrücker
Ztg.  vom  16.3.1949:  Kapitalerhöhung  der  Saarferngas  AG;  Volksstimme  vom
19.3.1949:  Saarferngas  für  Ost  und  West;  Hellwig  (1954),  S.  99
~3  '~3  A  Stadtverband  Sbr.  8  1  3/03  Bd.  2:  Finanzabteilung  des  Landkreises  Saarbrücken
an  Böhmer  vom  14.6.1950

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