sung: Das Aktienkapital sollte um 120 Mio. Frs. erhöht werden und die
Gaz de France hieran 20 Prozent übernehmen. Weil die saarländischen
und pfälzischen Kreise und Städte jedoch aufgrund ihrer Finanznot die
erforderlichen Kapitalmittel nicht aufbringen konnten, übernahm die
Saarregierung bis auf weiteres den Anteil, der auf die alten Aktionäre
der saarländischen Städte und Landkreise (Öffentliche Hand Saar) entfallen
wäre. Die alten Aktionäre besaßen aber vertraglich das Recht, jederzeit
die Rückgabe der auf sie entfallenden Anteile gegen Zahlung
des Übernahmepreises zu verlangen. Da das Landgericht Saarbrücken
per Urteil vom 7. Mai 1948 den pfälzischen Aktionären zudem auferlegte,
ihre im Jahre 1942 erworbenen Aktien in Höhe von 755.000 RM -
entsprechend 15,1 Mio. Frs. - an die alten Aktionäre der Öffentlichen
Hand Saar zurückzuerstatten, übernahm die Regierung des Saarlandes
auch diese Aktien treuhänderisch. Die Aufsichtsratssitze sollten nach
folgendem Schlüssel aufgeteilt werden: zwei Vertreter Regierung des
Saarlandes, zwei Vertreter Öffentliche Hand Saar, zwei Vertreter der
Pfalz, ein Vertreter der Gaz de France und fünf Vertreter der Erzeugergruppe.
Die Übertragung der Aktien vom Bezirksverband Pfalz auf
die Aktionäre der Öffentlichen Hand Saar erfolgte am 21. März 1949.371
Am 30. Juni 1949 ermächtigte das saarländische Parlament die
Regierung per Gesetz, die Beteiligung an der SFG einzugehen.372
Während im Zuge der Umstellung von Reichsmark auf Saarmark am
15. Juni 1947 und wenig später auf Francs am 20. November 1947 vorgesehen
war, das Stammkapital der SFG von sechs Mio. RM im Verhältnis
1:20 umzuwandeln, wurde diese Relation verworfen und das
Altkapital von sechs Mio. RM per Beschluss der Hauptversammlung
vom 22. März 1950 im Verhältnis 1:150 umgewandelt. Das Gesellschaftskapital
der SFG setzte sich zu diesem Zeitpunkt somit aus der
Kapitalerhöhung von 120 Mio. Frs. sowie des umgewandelten Altkapitals
von 900 Mio. Frs. (6 Mio. RM x 150) zusammen und betrug insgesamt
1020 Frs.373 Es verteilte sich nach folgendem Schlüssel:
A Stadtverband Sbr. 8 1 3/04: Außerordentl. Hauptversammlung vom 21.3.1949
372 ^ Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 1: Besprechung von 8.2./9.2.1949; Saarbrücker
Ztg. vom 16.3.1949: Kapitalerhöhung der Saarferngas AG; Volksstimme vom
19.3.1949: Saarferngas für Ost und West; Hellwig (1954), S. 99
~3 '~3 A Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 2: Finanzabteilung des Landkreises Saarbrücken
an Böhmer vom 14.6.1950
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