Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

verlangte  von  ihr,  in  allen  Punkten,  insbesondere  in  der  Preisfrage,  mit
den  Vertretern  der  Öffentlichen  Hand  zu  stimmen.369 *  Auch  von  Seiten
des  saarländischen  Wirtschaftsministeriums  konnten  die  Vertreter  der
Öffentlichen  Hand  auf  keinerlei  Unterstützung  rechnen.  Es  sah  die
staatlichen  Interessen  durch  die  Politik  der  Kommunen  eher  geschwächt
  als  gestärkt:
"Alle  V'erwaltungskreise,  viele  Städte  und  Landgemeinden  des  Saarlandes  sind  finanziell
  an  Energieverteilungs-  und  -erzeugungsuntemehmen  beteiligt,  ln  einigen  dieser
  gemischtwirtschaftlichen  Betriebe  hat  die  sogenannte  Öffentliche  Hand,  also
Kreise  und  Gemeinden,  die  Mehrheit.  Die  Wahrung  der  Interessen  der  Öffentlichen
Hand  der  Privatwirtschaft  gegenüber  ist  und  kann  nur  unzulänglich  sein,  weil  eine
Zusammenfassung  dieser  kommunalen  Interessenten  nicht  vorhanden  und  eine  Unterrichtung
  über  die  wirtschaftlichen  Belange  und  Notwendigkeiten  mangelhaft  ist.  ln
den  Anfängen  der  Energiewirtschaft  war  eine  Beteiligung  der  Kreise  und  Kommunen
angebracht.  (...)  Heute  sind  diese  Energieversorgungsuntemehmen  Riesenbetriebe  mit
weit  über  Kreis-  und  Bezfvksgrenzen  hinausreichenden  Interessen  geworden.  Unter
der  Zersplitterung  der  Beteiligung  der  Kreise  und  Kommunen  leiden  die  Staatsinteressen.
  Es  ist  den  Kreisen  und  Kommunen  nicht  möglich,  die  großen  Ziele  der  staatlichen
  Wirtschaftslenkung  zu  erkennen,  die  sich  im  besonderen  in  der  Energiewirtschaft
  in  den  Vordergrund  stellen  und  für  die  industrielle  Planung  eine  entscheidende
Rolle  spielen.  Dadurch  entstehen,  beeinflusst  durch  Kreise  und  Kommunen,  Fehlentscheidungen,
  welche  später  sich  gegenüber  den  großen  Eenkungszf  eien  des  Staates  als
hemmend  erweisen.  Um  auf  diesem  Gebiete  Wandel  zu  schaffen  und  die  Staatsinteressen
  zp  wahren,  wäre  es  notwendig,  die  Aktien  der  Energieversorgungsuntemehmen,
  welche  sich  im  Besitze  von  Kreisen  und  Gemeinden  befinden,  in  die  Hand  des
Staates  zu  überführen,  um  von  vornherein  innerhalb  der  Unternehmen  bestimmend
beteiligt  ZF  sein.  Die  Energiewirtschaft  hat  heute  ihr  Interessengebiet  in  erheblichem
Maße  vergrößert  und  erweitert,  sodass  eine  Berechtigung  für  die  Beteiligung  der
Kreise  und  Kommunen  nicht  mehr  gegeben  ist,  aber  die  Notwendigkeit  besteht,  dass
der  Staat  Maßnahmen  ergreift,  um  vorsorgend  und  richtungsweisend  tätig  sein  zp
können".™
Ende  1948  überschritt  die  Frage  der  Aufnahme  der  Gaz  de  France  in
die  SFG  längst  den  Stellenwert  einer  einfachen  Unternehmensbeteiligung.
  Sie  bildete  einen  wichtigen  Eckpunkt  der  saarländisch-französischen
  Wirtschaftsbeziehungen.  Selbst  das  Hohe  Kommissariat  um  Gilbert
  Grandval  und  die  Regierung  des  Saarlandes  unter  Ministerpräsidentjohannes
  Hoffmann  nahmen  sich  des  Themas  an.  Am  9.  Februar
1949  einigten  sich  die  beiden  Politiker  auf  folgende  Kompromisslö¬-^9

  A  Stadtverband  Sbr.  8  1  3/03  Bd.  1:  Besprechung  der  Öffentlichen  Hand  Saar
vom  19.10.1948
LA  Sbr.  Min.  für  Wirtschaft  616:  Referat  Energie  vom  19.6.1947

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