verlangte von ihr, in allen Punkten, insbesondere in der Preisfrage, mit
den Vertretern der Öffentlichen Hand zu stimmen.369 * Auch von Seiten
des saarländischen Wirtschaftsministeriums konnten die Vertreter der
Öffentlichen Hand auf keinerlei Unterstützung rechnen. Es sah die
staatlichen Interessen durch die Politik der Kommunen eher geschwächt
als gestärkt:
"Alle V'erwaltungskreise, viele Städte und Landgemeinden des Saarlandes sind finanziell
an Energieverteilungs- und -erzeugungsuntemehmen beteiligt, ln einigen dieser
gemischtwirtschaftlichen Betriebe hat die sogenannte Öffentliche Hand, also
Kreise und Gemeinden, die Mehrheit. Die Wahrung der Interessen der Öffentlichen
Hand der Privatwirtschaft gegenüber ist und kann nur unzulänglich sein, weil eine
Zusammenfassung dieser kommunalen Interessenten nicht vorhanden und eine Unterrichtung
über die wirtschaftlichen Belange und Notwendigkeiten mangelhaft ist. ln
den Anfängen der Energiewirtschaft war eine Beteiligung der Kreise und Kommunen
angebracht. (...) Heute sind diese Energieversorgungsuntemehmen Riesenbetriebe mit
weit über Kreis- und Bezfvksgrenzen hinausreichenden Interessen geworden. Unter
der Zersplitterung der Beteiligung der Kreise und Kommunen leiden die Staatsinteressen.
Es ist den Kreisen und Kommunen nicht möglich, die großen Ziele der staatlichen
Wirtschaftslenkung zu erkennen, die sich im besonderen in der Energiewirtschaft
in den Vordergrund stellen und für die industrielle Planung eine entscheidende
Rolle spielen. Dadurch entstehen, beeinflusst durch Kreise und Kommunen, Fehlentscheidungen,
welche später sich gegenüber den großen Eenkungszf eien des Staates als
hemmend erweisen. Um auf diesem Gebiete Wandel zu schaffen und die Staatsinteressen
zp wahren, wäre es notwendig, die Aktien der Energieversorgungsuntemehmen,
welche sich im Besitze von Kreisen und Gemeinden befinden, in die Hand des
Staates zu überführen, um von vornherein innerhalb der Unternehmen bestimmend
beteiligt ZF sein. Die Energiewirtschaft hat heute ihr Interessengebiet in erheblichem
Maße vergrößert und erweitert, sodass eine Berechtigung für die Beteiligung der
Kreise und Kommunen nicht mehr gegeben ist, aber die Notwendigkeit besteht, dass
der Staat Maßnahmen ergreift, um vorsorgend und richtungsweisend tätig sein zp
können".™
Ende 1948 überschritt die Frage der Aufnahme der Gaz de France in
die SFG längst den Stellenwert einer einfachen Unternehmensbeteiligung.
Sie bildete einen wichtigen Eckpunkt der saarländisch-französischen
Wirtschaftsbeziehungen. Selbst das Hohe Kommissariat um Gilbert
Grandval und die Regierung des Saarlandes unter Ministerpräsidentjohannes
Hoffmann nahmen sich des Themas an. Am 9. Februar
1949 einigten sich die beiden Politiker auf folgende Kompromisslö¬-^9
A Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 1: Besprechung der Öffentlichen Hand Saar
vom 19.10.1948
LA Sbr. Min. für Wirtschaft 616: Referat Energie vom 19.6.1947
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