de France ohne Einschränkung berücksichtigen. Schließlich erleichtere
die Aufnahme der französischen Gasgesellschaft auch den Zugang zu
den dortigen Kapitalmärkten.
Auf der anderen Seite wollten die Städte und Landkreise den Verlust
ihres Einflussbereichs unter allen Umständen verhindern. Der Neunkircher
Bürgermeister Brockmeier forderte, die Mehrheit der Öffentlichen
Hand am Aktienkapital und im Aufsichtsrat der SFG zu erhalten.
Nach Auffassung des St. Wendeier Landrats Schütz ging es der Erzeugerseite
nur darum, die Majorität der Öffentlichen Hand zu beseitigen.
Da die Gaz de France sowohl Gaserzeuger als auch Abnehmer sei,
müssten beide Seiten in gleichem Verhältnis Anteile abtreten. Die Vertreter
der Stadt Saarbrücken, Bürgermeister Singer und Stadtdirektor
Blass, schlugen vor, die SFG müsse Alternativen zur Kapitalerhöhung
vorlegen. Eine Abgabe von Aktien von Seiten der Öffentlichen Hand
sei allenfalls bis zu einer Grenze von 51 Prozent vorstellbar, weitere
Übertragungen hingen längerfristig vom Verhalten der Gaz de France
im Aufsichtsrat ab.367
Da eine Einigung an der kompromisslosen Haltung der Erzeugergruppe
scheiterte, aber auch die Öffentliche Hand von ihren Forderungen
nicht abging, drohte Baboin als Vertreter der Erzeugergruppe
auf einer Aufsichtsratssitzung im Juli 1948, "daß die Gasprodugenten, wenn
sie die Absatzmöglichkeiten ihrer Produkte in Gefahr sehen, gezwungen werden, die
Auflösung der Gesellschaft gu beantragen, um ihre Freiheit wieder gu gewinnen und
die Möglichkeit gu bekommen, das produzierte Gas abgusetgen"A68
Als die Gaz de France im September 1948 ihre Forderung nach einem
Aktienanteil von zehn Prozent und zwei der zwölf Aufsichtsratssitze
mit der Ankündigung einer Bürgschaft von 150 Mio. Frs. verband, verringerte
sich der argumentative Spielraum der Städte und Gemeinden
allerdings zusehends. Ihnen drohte nicht nur eine empfindliche Einschränkung
bis zum völligen Lieferstop ihrer Gasbezüge, sie wären
letztlich auch für das Scheitern der Wirtschaftsbeziehungen mit der
französischen Gasgesellschaft verantwortlich gemacht worden. Von
daher besaß die Öffentliche Hand kaum noch die Möglichkeit, ihre ursprüngliche
Forderung - Abtretung von Anteilen der Erzeugergruppe
an die Gaz de France - durchzusetzen. Einzelne ihrer Vertreter, wie der
Saarbrücker Landrat, Peter Michely, gaben ihre ablehnende Position
auf. Stattdessen beharrte die Öffentliche Hand jetzt nur noch darauf,
der Gaz de France höchstens einen Aufsichtsratssitz zuzugestehen und
^ A Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 1: Besprechungen der Öffentlichen Hand Saar
vom 23.2.1948 und 7.5.1948
368 Stadtverband Sbr. 8 1 3/03 Bd. 1: Aufsichtsratssitzung vom 3.7.1948
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