Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Verteilung  des  Aktienkapitals  (gerundet)  der  SFG
zum  16.  Dezember  1942

pfälzische  Städte  Saargruben  AG

sonstige
Landkreise
7%

Landkreis
Saarbrücken
5%

Saarbrücken
13%

Neunkirchen
1%

Hütten
21%

21%

Bezirksverband
Speyer-Rhein

29  %

Dabei  blieb  die  Verteilung  des  Aktienkapitals  zwischen  den  drei  Gruppen
  Hütten,  Bergbau  und  Öffentliche  Hand  unverändert.326  Die
Öffentliche  Hand  verfügte  zwar  somit  nach  wie  vor  über  58  Prozent
des  Stammkapitals,  doch  nahm  der  Einfluss  der  Pfälzischen  Gruppe,
die  vorher  nur  20  Prozent,  im  Zuge  der  Kapitalaufstockung  nun  aber
ca.  33  Prozent  des  Aktienkapitals  besaß,  erheblich  zu.  Diese  Umverteilung
  zwischen  saarländischen  und  pfälzischen  Beteiligten  ging  auf  eine
Anordnung  Bürckels  zurück,  der  damit  eine  Art  Wiedergutmachung  für
die  Fusionierung  beider  regionaler  Gesellschaften  im  Jahre  1937  leisten
wollte.327  Auch  sollte  die  Übernahme  nur  vorläufig  erfolgen  und  später
an  einen  neu  zu  bildenden  Gauverband  übergehen.
Der  Gasabsatz  der  SFG  nahm  zwischen  1937  und  1943  kontinuierlich
zu.  Lediglich  im  Jahre  1940  verzeichnete  das  Unternehmen  einen
leichten  Rückgang,  da  weite  Teile  der  Grenzregion  evakuiert  und  der

326 A  Stadtverband  Sbr.  K  III  813/01
322  Vgl.  Rothenberger  (1995),  S.  68;  1947  musste  der  Bezirksverband  nach  einem  Beschluss
  des  Landesgerichts  Saarbrücken  an  die  saarländischen  kommunalen  Aktionäre
zurückgeben;  A  Stadtverband  Sbr.  K  III  813/04:  Stadt  Saarbrücken  an  Landkreis
Saarbrücken  vom  10.3.1947

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