Verteilung des Aktienkapitals (gerundet) der SFG
zum 16. Dezember 1942
pfälzische Städte Saargruben AG
sonstige
Landkreise
7%
Landkreis
Saarbrücken
5%
Saarbrücken
13%
Neunkirchen
1%
Hütten
21%
21%
Bezirksverband
Speyer-Rhein
29 %
Dabei blieb die Verteilung des Aktienkapitals zwischen den drei Gruppen
Hütten, Bergbau und Öffentliche Hand unverändert.326 Die
Öffentliche Hand verfügte zwar somit nach wie vor über 58 Prozent
des Stammkapitals, doch nahm der Einfluss der Pfälzischen Gruppe,
die vorher nur 20 Prozent, im Zuge der Kapitalaufstockung nun aber
ca. 33 Prozent des Aktienkapitals besaß, erheblich zu. Diese Umverteilung
zwischen saarländischen und pfälzischen Beteiligten ging auf eine
Anordnung Bürckels zurück, der damit eine Art Wiedergutmachung für
die Fusionierung beider regionaler Gesellschaften im Jahre 1937 leisten
wollte.327 Auch sollte die Übernahme nur vorläufig erfolgen und später
an einen neu zu bildenden Gauverband übergehen.
Der Gasabsatz der SFG nahm zwischen 1937 und 1943 kontinuierlich
zu. Lediglich im Jahre 1940 verzeichnete das Unternehmen einen
leichten Rückgang, da weite Teile der Grenzregion evakuiert und der
326 A Stadtverband Sbr. K III 813/01
322 Vgl. Rothenberger (1995), S. 68; 1947 musste der Bezirksverband nach einem Beschluss
des Landesgerichts Saarbrücken an die saarländischen kommunalen Aktionäre
zurückgeben; A Stadtverband Sbr. K III 813/04: Stadt Saarbrücken an Landkreis
Saarbrücken vom 10.3.1947
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