Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

In  Dudmiler  musste  die  kommunalwirtschaftliche  Betätigung  der  Gemeinde
  hinter  den  übergeordneten  Anforderungen  des  Vierjahresplans
zurückstehen.  Um  auch  auf  der  Dudweüer  Gemarkung  den  Steinkohlenabbau
  unterhalb  des  Gaswerks  ungehindert  fortsetzen  zu  können,
sollte  das  Gaswerk  schon  1935  seine  Produktion  einstellen.  Der  Dudweiler
  Bürgermeister  machte  jedoch  zur  Bedingung,  dass  die  Saargruben
  AG  der  Gemeinde  die  entstehenden  Schäden  und  Verluste  ersetzen
  sollte.298  Die  Verhandlungen  mit  der  Saargrubenverwaltung  zogen
sich  über  mehrere  Jahre  ergebnislos  hin.  Erst  im  Januar  1938  schloss
Dudweüer  mit  der  GBG  einen  Vertrag  über  die  Lieferung  von  Kokereigas
  ab  und  machte  damit  den  Weg  für  die  Stilllegung  des  Gaswerks
frei.  Das  Kokereigas  stammte  aus  der  Altenwalder  Kokerei  und  wurde
der  Hochdruckleitung  zwischen  Altenwald  und  Völklingen  aus  einer
Übergabestation  entnommen.  Die  örtlichen  Gasometer  blieben  als
Zwischenbehälter  in  Betrieb;  auch  die  Erzeugungseinrichtungen  ließ
man  für  den  Notfall  stehen.
In  Schiffweiler  und  Wiebelskirchen,  aber  insbesondere  in  Illingen  und
Neunkirchen,  schränkten  die  rechtlichen  Rahmenbedingungen  der  NS-Zeit
  den  Handlungsspielraum  für  die  kommunalwirtschaftliche  Betätigung
  der  Gemeinden  wesentlich  ein.  Die  Deutsche  Gemeindeordnung
vom  30.  Januar  1935  und  vor  allem  die  Eigenbetriebsverordnung  vom
21. November  1938  unterwarfen  die  Versorgungsbetriebe  (Wasser-,
Gas-  und  Elektrizitätswerke)  harten  betriebswirtschaftlichen  Kriterien.
Den  Gemeinden  stand  nur  dann  noch  frei,  kommunale  Betriebe  zu
unterhalten,  wenn  nicht  ein  anderes,  i.d.R.  privatwirtschaftliches  Unternehmen
  den  Unternehmenszweck  besser  und  wirtschaftlicher  erfüllen
  konnte.  Im  Falle  der  Gasversorgung  bedeutete  dies,  dass  die  kommunalen
  Gaswerke  mit  den  überregionalen  Ferngasunternehmen  in
Konkurrenz  treten  soUten.  Zudem  unterstellte  die  Eigenbetriebsverordnung
  die  Unternehmensleitungen  den  örtlichen  Bürgermeistern
und  letztlich  der  NSDAP.  Sämtliche  wesentliche  Entscheidungen  wie
die  Festsetzung  von  Abgaben  und  Tarifen,  die  Übernahme  von  Beteiligungen
  und  die  Feststellung  des  Wirtschaftsplanes  bedurften  fortan  der
Zustimmung  des  Bürgermeisters;  Verstöße  gegen  die  Anordnung  hatten
  die  Unwirksamkeit  der  eingegangenen  Verpflichtungen  zur  Folge.299
In  Illingen  stand  bereits  seit  1934  aus  finanziellen  Erwägungen  zur  Disposition,
  das  lokale  Gaswerk  stillzulegen.  Doch  scheiterten  die  Pläne
anfangs  an  den  hohen  Investitionskosten  für  den  Leitungsbau  von  der
Bezirksverw.  Dudweiler  A.  Bürgermeister  an  Saargrubenverwaltung  vom
29.8.1935
Vgl.  Depembrock  (1961),  S.  25  ff;  von  Saldern  (1995),  S.  14;  für  St.  Ingbert:  NSZ-Rheinfront
  vom  7.3.1939:  Die  neugebildeten  Stadtwerke  St.  Ingbert

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