In Dudmiler musste die kommunalwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
hinter den übergeordneten Anforderungen des Vierjahresplans
zurückstehen. Um auch auf der Dudweüer Gemarkung den Steinkohlenabbau
unterhalb des Gaswerks ungehindert fortsetzen zu können,
sollte das Gaswerk schon 1935 seine Produktion einstellen. Der Dudweiler
Bürgermeister machte jedoch zur Bedingung, dass die Saargruben
AG der Gemeinde die entstehenden Schäden und Verluste ersetzen
sollte.298 Die Verhandlungen mit der Saargrubenverwaltung zogen
sich über mehrere Jahre ergebnislos hin. Erst im Januar 1938 schloss
Dudweüer mit der GBG einen Vertrag über die Lieferung von Kokereigas
ab und machte damit den Weg für die Stilllegung des Gaswerks
frei. Das Kokereigas stammte aus der Altenwalder Kokerei und wurde
der Hochdruckleitung zwischen Altenwald und Völklingen aus einer
Übergabestation entnommen. Die örtlichen Gasometer blieben als
Zwischenbehälter in Betrieb; auch die Erzeugungseinrichtungen ließ
man für den Notfall stehen.
In Schiffweiler und Wiebelskirchen, aber insbesondere in Illingen und
Neunkirchen, schränkten die rechtlichen Rahmenbedingungen der NS-Zeit
den Handlungsspielraum für die kommunalwirtschaftliche Betätigung
der Gemeinden wesentlich ein. Die Deutsche Gemeindeordnung
vom 30. Januar 1935 und vor allem die Eigenbetriebsverordnung vom
21. November 1938 unterwarfen die Versorgungsbetriebe (Wasser-,
Gas- und Elektrizitätswerke) harten betriebswirtschaftlichen Kriterien.
Den Gemeinden stand nur dann noch frei, kommunale Betriebe zu
unterhalten, wenn nicht ein anderes, i.d.R. privatwirtschaftliches Unternehmen
den Unternehmenszweck besser und wirtschaftlicher erfüllen
konnte. Im Falle der Gasversorgung bedeutete dies, dass die kommunalen
Gaswerke mit den überregionalen Ferngasunternehmen in
Konkurrenz treten soUten. Zudem unterstellte die Eigenbetriebsverordnung
die Unternehmensleitungen den örtlichen Bürgermeistern
und letztlich der NSDAP. Sämtliche wesentliche Entscheidungen wie
die Festsetzung von Abgaben und Tarifen, die Übernahme von Beteiligungen
und die Feststellung des Wirtschaftsplanes bedurften fortan der
Zustimmung des Bürgermeisters; Verstöße gegen die Anordnung hatten
die Unwirksamkeit der eingegangenen Verpflichtungen zur Folge.299
In Illingen stand bereits seit 1934 aus finanziellen Erwägungen zur Disposition,
das lokale Gaswerk stillzulegen. Doch scheiterten die Pläne
anfangs an den hohen Investitionskosten für den Leitungsbau von der
Bezirksverw. Dudweiler A. Bürgermeister an Saargrubenverwaltung vom
29.8.1935
Vgl. Depembrock (1961), S. 25 ff; von Saldern (1995), S. 14; für St. Ingbert: NSZ-Rheinfront
vom 7.3.1939: Die neugebildeten Stadtwerke St. Ingbert
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