Institutionell sollte die Durchführung des Vierjahresplans mit der Straffung
der Kompetenzen der beteiligten Behörden einhergehen. Verschiedene,
bis dahin auf mehrere Ministerien verteilte Abteilungen
wurden im Reichswirtschaftsministerium zusammengefasst und dem
Beauftragten für den Vierjahresplan, Hermann Göring, unterstellt. Die
Eingriffsmöglichkeiten der Reichsbehörden wurden erweitert. Nach der
Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz bedurften
sämtliche baulichen Maßnahmen, wie Erweiterung, Neuerrichtung oder
auch Stilllegung von Erzeugungseinrichtungen der Genehmigung des
Reichswirtschaftsministeriums.
Im August 1937 erließ das Reichswirtschaftsministerium eine Richtlinie
über die Zusammenarbeit und die Aufgabenteilung zwischen der
Reichsgruppe Energiewirtschaft und den Wirtschaftsgruppen, nachdem
im Mai des gleichen Jahres bereits der Leiter der Wirtschaftsgruppe
Gas- und Wasserversorgung, Tiemessen, wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft
abberufen worden war.245 Nach der Richtlinie besaß
die Reichsgruppe die Zuständigkeit für alle Fragen der Energiepolitik,
alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Energiewirtschaftsgesetz
und für alle Fälle, in denen es zwischen einzelnen Energieversorgungsunternehmen
zu Streitpunkten kommen sollte. Die Wirtschaftsgruppen
als untergeordnete Instanzen hatten sich auf die fachliche Beratung,
den Erfahrungsaustausch auf technischem, wirtschaftlichem
und kaufmännischem Gebiet sowie auf Untersuchungen zur Absatzförderung
zu konzentrieren.246
Der Erlass blieb jedoch ohne nachhaltige Auswirkung. Im März 1938
forderte der Leiter der Reichsgruppe eine grundlegende Neuorganisation
der Reichsgruppe Energiewirtschaft. In einem Schreiben an den
Reichswirtschaftsminister monierte Krecke vor allem die unzureichende
Kompetenzabgrenzung und die Widerstände der beiden untergeordneten
Wirtschaftsgruppen: "Die notwendige Folge war eine ausgesprochene
Überorganisation mit all den bekannten Begleiterscheinungen, Beeinträchtigung
der Arbeitsfähigkeit, Mangel an Durchschlagskraft, Doppelarbeit, Unmöglichkeit
einer einheitlichen Linie, insbesondere unterschiedliche Auslegung der vom
Reichswirtschaftsministenum verfolgten Energiepolitik und damit Schwächung der
19.7.1936: Energieversorgung und Finanzpolitik; Berliner Börsen-Ztg. vom
14.10.1936: Baubeginn der Ferngasleitung Siegen-Frankfurt a. M.; Die Deutsche
Volkswirtschaft vom Dezember 1936: Ein neuer Krieg in der Gaswirtschaft; Eggers
(1937), S. 364
^45 ßA Abt. Potsdam: R 3101/9287: Erlass vom 5.5.1937; zum Nachfolger Tiemessen’s
wurde der Direktor der Städtischen Licht- und Wasserwerke Kiel, Heinz Behrens
ernannt.
246 BA Abt. Potsdam: R 3101/9284: Erlass vom 13.8.1937; Maaß (1941), S. 47
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