Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Institutionell  sollte  die  Durchführung  des  Vierjahresplans  mit  der  Straffung
  der  Kompetenzen  der  beteiligten  Behörden  einhergehen.  Verschiedene,
  bis  dahin  auf  mehrere  Ministerien  verteilte  Abteilungen
wurden  im  Reichswirtschaftsministerium  zusammengefasst  und  dem
Beauftragten  für  den  Vierjahresplan,  Hermann  Göring,  unterstellt.  Die
Eingriffsmöglichkeiten  der  Reichsbehörden  wurden  erweitert.  Nach  der
Durchführungsverordnung  zum  Energiewirtschaftsgesetz  bedurften
sämtliche  baulichen  Maßnahmen,  wie  Erweiterung,  Neuerrichtung  oder
auch  Stilllegung  von  Erzeugungseinrichtungen  der  Genehmigung  des
Reichswirtschaftsministeriums.
Im  August  1937  erließ  das  Reichswirtschaftsministerium  eine  Richtlinie
über  die  Zusammenarbeit  und  die  Aufgabenteilung  zwischen  der
Reichsgruppe  Energiewirtschaft  und  den  Wirtschaftsgruppen,  nachdem
im  Mai  des  gleichen  Jahres  bereits  der  Leiter  der  Wirtschaftsgruppe
Gas-  und  Wasserversorgung,  Tiemessen,  wegen  mangelnder  Kooperationsbereitschaft
  abberufen  worden  war.245  Nach  der  Richtlinie  besaß
die  Reichsgruppe  die  Zuständigkeit  für  alle  Fragen  der  Energiepolitik,
alle  Angelegenheiten  in  Zusammenhang  mit  dem  Energiewirtschaftsgesetz
  und  für  alle  Fälle,  in  denen  es  zwischen  einzelnen  Energieversorgungsunternehmen
  zu  Streitpunkten  kommen  sollte.  Die  Wirtschaftsgruppen
  als  untergeordnete  Instanzen  hatten  sich  auf  die  fachliche  Beratung,
  den  Erfahrungsaustausch  auf  technischem,  wirtschaftlichem
und  kaufmännischem  Gebiet  sowie  auf  Untersuchungen  zur  Absatzförderung
  zu  konzentrieren.246
Der  Erlass  blieb  jedoch  ohne  nachhaltige  Auswirkung.  Im  März  1938
forderte  der  Leiter  der  Reichsgruppe  eine  grundlegende  Neuorganisation
  der  Reichsgruppe  Energiewirtschaft.  In  einem  Schreiben  an  den
Reichswirtschaftsminister  monierte  Krecke  vor  allem  die  unzureichende
Kompetenzabgrenzung  und  die  Widerstände  der  beiden  untergeordneten
  Wirtschaftsgruppen:  "Die  notwendige  Folge  war  eine  ausgesprochene
  Überorganisation  mit  all  den  bekannten  Begleiterscheinungen,  Beeinträchtigung
  der  Arbeitsfähigkeit,  Mangel  an  Durchschlagskraft,  Doppelarbeit,  Unmöglichkeit
  einer  einheitlichen  Linie,  insbesondere  unterschiedliche  Auslegung  der  vom
Reichswirtschaftsministenum  verfolgten  Energiepolitik  und  damit  Schwächung  der

19.7.1936:  Energieversorgung  und  Finanzpolitik;  Berliner  Börsen-Ztg.  vom
14.10.1936:  Baubeginn  der  Ferngasleitung  Siegen-Frankfurt  a.  M.;  Die  Deutsche
Volkswirtschaft  vom  Dezember  1936:  Ein  neuer  Krieg  in  der  Gaswirtschaft;  Eggers
(1937),  S.  364
^45  ßA  Abt.  Potsdam:  R  3101/9287:  Erlass  vom  5.5.1937;  zum  Nachfolger  Tiemessen’s
  wurde  der  Direktor  der  Städtischen  Licht-  und  Wasserwerke  Kiel,  Heinz  Behrens
  ernannt.
246  BA  Abt.  Potsdam:  R  3101/9284:  Erlass  vom  13.8.1937;  Maaß  (1941),  S.  47

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