dere sei es erforderlich, dass der Staat den unproduktiven Wettbewerb
zwischen Gas und Elektrizität beende. Doppelinvestitionen von Gas-
und Elektrizitätswirtschaft gelte es aus volkswirtschaftlichen Gründen
zu vermeiden, ln diesem Zusammenhang umfasste der Forderungska¬
talog Nübling1 s weiterhin die Zusammenfassung von Gas- und Elektri¬
zitätsunternehmen zu regionalen Betriebsgemeinschaften, die Erstel¬
lung regionaler Energiewirtschaftspläne in Hinblick auf Erzeugung,
Fremdbezug und Verteilung von Gas und Elektrizität sowie die Ab¬
stimmung der Tarife zwischen den beiden Energieträgern mit dem Ziel
der Preissenkung und Absatzerweiterung.228 Auf nationaler Ebene soll¬
ten - nach Auffassung von Nübling - eine Reichsenergieaufsichtsbe¬
hörde diese starken regionalen Einheiten lediglich ergänzen.
Jedoch trafen solche Vorstellungen, die sich für eine stark regional aus¬
gerichtete Struktur der Energiewirtschaft aussprachen, auf den Wider¬
spruch sowohl der kommunalen Versorgungsunternehmen als auch der
überregionalen Verbund- beziehungsweise Ferngasunternehmen.
Auf der einen Seite knüpften die Vertreter der kommunalen Gaswirt¬
schaft an die antikapitalistischen Strömungen innerhalb der NS-Pro-
grammatik an: "Die Träger der gesamten Gaswirtschaft waren und sind bisher die
gemeindlichen Gaswerke. Diese Tatsache in Verbindung mit der Eigenart der
örtlichen Gasversorgung hat uns erfreulicherweise vor großen, kon^emmäßigen Zu¬
sammenschlüssen mit kapitalistischer Auswirkung im großen und ganzen be¬
wahrt".229 Zugleich führten sie wehrpolitische Erwägungen an. Es müsse
verhindert werden, die Gaswirtschaft auf wenige Standorte zu zentrali¬
sieren. Gerade im Kriegsfälle biete eine dezentrale Versorgung mit vie¬
len einzelnen Erzeugungsstätten erhebliche Vorteile. Auch in militär¬
geographisch ungünstig gelegenen Regionen sollte deshalb die Produk¬
tion aufrecht erhalten werden, denn "mit dem Fortgleiten wirtschaftlicher
Kräfte aus den Grenzmarken wird Blut und Arbeitskraft - und damit die im
Volkstum wurzelnde Widerstandsfähigkeit - gerade den Gegenden entzogen, die
wehrpolitisch gestärkt werde müssen, wenn sie ihre Aufgabe als Bollwerk eines
Staates gegen politische Überfremdung efüllen sollen".23° Auch der Deutsche
den Einfluss ausüben wollten, doch änderte eine solche Vereinbarung an der Wettbe-
werbspoütik der Mitgliedsunternehmen nichts; 1936 kam zu einer neuerlichen Wett¬
bewerbsregelung zwischen den beiden Energieträgern. Nach Anhörung im Werberat
der Deutschen Wirtschaft verständigten sich beide Seiten am 26. Oktober 1936 dar¬
auf, dass in der Werbung für Elektrizität, Gas und feste Brennstoffe auf eine andere
als die in der Werbung angepriesene Wärme-, I,icht- oder Kraftquelle in keiner Weise,
auch nicht versteckt, Bezug genommen werden; vgl. auch Wärmewirtschaft 9. Jg.
(1936), Nr. 12, S. 183; Eggers (1937), S. 368 f.
22® Nübling (1934), S. 165 f.; ähnlich Nübling (1934), S. 393 f.
229 Behrens (1935), S. 662
2^9 Czimatis (1936), S. 31
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