dere sei es erforderlich, dass der Staat den unproduktiven Wettbewerb
zwischen Gas und Elektrizität beende. Doppelinvestitionen von Gasund
Elektrizitätswirtschaft gelte es aus volkswirtschaftlichen Gründen
zu vermeiden, ln diesem Zusammenhang umfasste der Forderungskatalog
Nübling1 s weiterhin die Zusammenfassung von Gas- und Elektrizitätsunternehmen
zu regionalen Betriebsgemeinschaften, die Erstellung
regionaler Energiewirtschaftspläne in Hinblick auf Erzeugung,
Fremdbezug und Verteilung von Gas und Elektrizität sowie die Abstimmung
der Tarife zwischen den beiden Energieträgern mit dem Ziel
der Preissenkung und Absatzerweiterung.228 Auf nationaler Ebene sollten
- nach Auffassung von Nübling - eine Reichsenergieaufsichtsbehörde
diese starken regionalen Einheiten lediglich ergänzen.
Jedoch trafen solche Vorstellungen, die sich für eine stark regional ausgerichtete
Struktur der Energiewirtschaft aussprachen, auf den Widerspruch
sowohl der kommunalen Versorgungsunternehmen als auch der
überregionalen Verbund- beziehungsweise Ferngasunternehmen.
Auf der einen Seite knüpften die Vertreter der kommunalen Gaswirtschaft
an die antikapitalistischen Strömungen innerhalb der NS-Programmatik
an: "Die Träger der gesamten Gaswirtschaft waren und sind bisher die
gemeindlichen Gaswerke. Diese Tatsache in Verbindung mit der Eigenart der
örtlichen Gasversorgung hat uns erfreulicherweise vor großen, kon^emmäßigen Zusammenschlüssen
mit kapitalistischer Auswirkung im großen und ganzen bewahrt".229
Zugleich führten sie wehrpolitische Erwägungen an. Es müsse
verhindert werden, die Gaswirtschaft auf wenige Standorte zu zentralisieren.
Gerade im Kriegsfälle biete eine dezentrale Versorgung mit vielen
einzelnen Erzeugungsstätten erhebliche Vorteile. Auch in militärgeographisch
ungünstig gelegenen Regionen sollte deshalb die Produktion
aufrecht erhalten werden, denn "mit dem Fortgleiten wirtschaftlicher
Kräfte aus den Grenzmarken wird Blut und Arbeitskraft - und damit die im
Volkstum wurzelnde Widerstandsfähigkeit - gerade den Gegenden entzogen, die
wehrpolitisch gestärkt werde müssen, wenn sie ihre Aufgabe als Bollwerk eines
Staates gegen politische Überfremdung efüllen sollen".23° Auch der Deutsche
den Einfluss ausüben wollten, doch änderte eine solche Vereinbarung an der Wettbewerbspoütik
der Mitgliedsunternehmen nichts; 1936 kam zu einer neuerlichen Wettbewerbsregelung
zwischen den beiden Energieträgern. Nach Anhörung im Werberat
der Deutschen Wirtschaft verständigten sich beide Seiten am 26. Oktober 1936 darauf,
dass in der Werbung für Elektrizität, Gas und feste Brennstoffe auf eine andere
als die in der Werbung angepriesene Wärme-, I,icht- oder Kraftquelle in keiner Weise,
auch nicht versteckt, Bezug genommen werden; vgl. auch Wärmewirtschaft 9. Jg.
(1936), Nr. 12, S. 183; Eggers (1937), S. 368 f.
22® Nübling (1934), S. 165 f.; ähnlich Nübling (1934), S. 393 f.
229 Behrens (1935), S. 662
2^9 Czimatis (1936), S. 31
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