untermauern, noch besaßen die in Frage kommenden Gaswerke in
Kaiserslautern, Pirmasens oder Zweibrücken ein wirkliches Interesse an
der Stilllegung ihrer Anlagen. Auch die Frage, ob die einzelnen
Gemeinden zuerst das Gas beziehen sollten, oder ob sie sich zu einem
Zweckverband zusammenschließen sollten, blieb ungeklärt. Die Pläne
verschwanden erst einmal in der Schublade.218
Mehr als ein Jahr später, im Frühjahr 1928, als sich an Ruhr und Saar
der Aufbau der Ferngasversorgung weiter konkretisierte, sah sich die
pfälzische Gaswirtschaft zum Handeln gezwungen. Sie musste zu diesem
Zeitpunkt befürchteten, jeglichen Einfluss auf die Gestaltung der
Ferngasversorgung und die Aufteilung der Interessengebiete zwischen
der saarländischen und der Ruhrgas Wirtschaft zu verlieren. Sie stand vor
der Alternative, als Spielball der Hauptakteure zu einer beliebigen Verhandlungsmasse
zu werden, oder als eigenständige Instanz die Entwicklung
in ihrem eigenen Sinne zu gestalten. Obwohl nach wie vor die
meisten Vertreter der kommunalen Gaswerke dem Aufbau einer Ferngasversorgung
eher skeptisch gegenüberstanden, erklärten sie sich zur
Gründung einer eigenständigen Gesellschaft in der Pfalz bereit, um
möglichen Anbietern von Kokereigas nicht einzeln, sondern als geschlossene
Interessengruppe entgegenzutreten.219 Auch aus diesem
Grund gründeten die in Frage kommenden Akteure im Mai 1928 zur
Pfälzischen Gas AG.220
Inzwischen nahm das Bauvorhaben der saarländischen Ferngaswirtschaft
deutlichere Konturen an. Man beabsichtigte, eine großdimensionierte
Leitung in die Pfalz zu legen, die sich in Homburg teilen sollte,
um in einer südlichen Linie Zweibrücken, Pirmasens, Landau, Herxheim,
Germersheim, Speyer, Schifferstadt und Ludwigshafen sowie in
einer nördlichen Linie Landstuhl, Kaiserslautern, Neustadt, Dürkheim,
Grünstadt, Frankenthal und Ludwigshafen zu erfassen. In Ludwigshafen
sollte die Leitung den Rhein überqueren, um die Belieferung gege¬218
Landauer Anzeiger vom 19.9.1927: Bedenken gegen das Ferngas-Problem;
Schleyer (1934), S. 45 ff.; Rothhenberger (1995), S. 48 f.; der Gutachter Ludwig schlug
1927 alternativ die Gründung eines kommunalen Zweckverbandes oder zweier getrennter
Gesellschaften, einer Betriebsgesellschaft zur Erstellung des Rohrnetzes und
einer Vertriebsgesellschaft vor.
20 Pfälzische Volksztg. vom 9.2.1928: Ferngas für die Pfalz; Landauer Anzeiger vom
10.2.1928: Ferngasversorgung für die Pfalz; Pfälzischer Merkur vom 21.2.1928: Pfälzische
Ferngasversorgung
220 Zum Diskussionsprozess in den Kommunen vgl. stellvertretend den Fall Kaiserslautern:
LA Speyer H 3/7706 I: Sitzung des Stadtrates vom 15.3.1928; vgl. auch Tholl
(1979), S. 26
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