blieb zunächst noch ohne wesentliche Auswirkung auf die Verteilung
des Stammkapitals.1 1 Da die Neunkircher und die Haiberger Hütte die
finanzielle Mehrbelastung nicht mittragen konnten, sah die Verteilung
im Großen und Ganzen unverändert aus, das Gewicht der Öffentlichen
Hand verstärkte sich sogar geringfügig:
Verteilung des Stammkapitals der FGS (gerundet)
zum 24. November 1931
Stadt Saarbrücken
23%
Neunkirchen
2%
Als wesentlich weit reichender stellte sich die Entscheidung der GBG
heraus, im Jahre 1933 ihre Beteiligung an der FGS aufzugeben. Offen¬
sichtlich mangelte es der GBG an jeglicher Bereitschaft, sich weiter fi¬
nanziell zu engagieren, auch "sei eine ^u erwartende Verzinsung von 5, auch 6
%, kaum ein hinreichender Anrei^ um sich an der vorgeschlagenen Kapitalerhö¬
hung von 450,000 KM. und an der Bürgschaft für ein Baudarlehen gu beteili¬
gen"}12 An die Stelle der GBG trat laut Beschluss des Aufsichtsrates der
FGS die staatliche Bergwerksgesellschaft Hibernia mit Sitz in Herne,
die die Gesellschaftsanteile - seit Januar 1934 insgesamt 5,4 Mio. Frs. -
treuhänderisch für den preußischen Bergbau verwalten sollte.173 Nach
171 StA Sbr. G 24/7105: Urkunde vom 10.12.1931; Bericht (1933), S. 69
^7^ À Stadtverband Sbr. G-S/4: Aufsichtsratssitzung der GBG vom 16.12.1933 und
GBG an Neikes vom 16.12.1933
^7-7 StA Sbr. G 24/7170: Notarielle Urkunde vom 9.1.1934; vgl. Vieler (1934), S. 382;
Kölnische Ztg. vom 25.6.1934: Saar-Ferngas auf dem Marsch; Schumacher (1935), S.
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