Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

3. Die  Entwicklung  der  Ferngasgesellschaft  Saar  bis  zur  Rückgliederung
  des  Saarlandes  an  Deutschland
Mit  dem  Auftreten  der  FGS  als  eigenständigem  Regionalversorger
standen  mehrere  Gemeinden  vor  der  Wahl,  die  Eigenerzeugung  aufrechtzuerhalten
  oder  zur  Kokereigasversorgung  überzugehen.  Konzentrierte
  sich  die  GBG  mit  ihren  Aktivitäten  auf  die  Landkreise  Saarbrücken,
  Saarlouis  und  Ottweiler,  verblieben  der  FGS  schwerpunktmäßig
  die  beiden  pfälzischen  Bezirke  Homburg  und  St.  Ingbert  als  aufnahmefähige
  Absatzgebiete.  Zwischen  1929  und  1935  legten  vier
Kommunen  ihre  Gaswerke  still,  so  dass  man  für  diese  Phase,  nach  der
Phase  vor  dem  Ersten  Weltkrieg,  von  einer  zweiten  Zentralisierungsbeziehungsweise
  Entkommunalisierungswelle  sprechen  kann.

Gaswerk

Stilllegung

St.  Ingbert

1931

Bous

1931

Homburg

1931

Mittelbexbach

1933

Während  Bous  schon  seit  1926  Kokereigas  über  die  GBG  zur  Deckung
des  Spitzenlastbedarfs  bezog,  legten  Anfang  der  30er  Jahre  die  drei
saarpfälzischen  Gemeinden  St.  Ingbert,  Homburg  und  Mittelbexbach
ihre  Betriebe  still.
St.  Ingbert  schloss  am  15.  Juli  1931  als  erste  saarpfälzische  Stadt  einen
Liefervertrag  mit  der  FGS  ab.  Da  die  steigende  Nachfrage  nach  Gas
den  Neubau  einer  Ofenanlage  im  kommunalen  Gaswerk  erforderlich
machte,  die  beengten  Platzverhältnisse  eine  Erweiterung  des  Gaswerkes
zusätzlich  erschwerten  und  die  Stadt  finanziell  am  Ende  war,  entschloss
sich  die  Verwaltung,  die  Eigenerzeugung  einzustellen  und  zur  Kokereigasversorgung
  überzugehen.  Im  Liefervertrag  verpflichtete  sich  die
FGS,  den  Bedarf  bis  zu  einer  jährlichen  Höchstmenge  von  zwei  Mio.
Kubikmeter  zu  decken.  Umgekehrt  musste  die  Stadt  ihren  gesamten
Gasbedarf,  mindestens  aber  900.000  Kubikmeter  jährlich  von  der  FGS
beziehen.  Zudem  durfte  sie  kein  Gas  mehr  selbst  produzieren.  Der
Preis  richtete  sich  nach  der  Abnahmemenge:  bei  einer  jährlichen  Ab¬295


            
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