mitglied Karcher aus Darmstadt lehnte die Verträge rundweg ab: "Die
1/terträge haben die 7 enden% dem unmittelbar durch Ruhrgas belieferten Kongemwerke
die denkbar größten I 'orteile gu sichern, die Industriebelief erung aus der Tarifpolitik
der Gemeinden heraus^unehmen, ohne der Gesamtbevölkerung eine Erleichterung
%u bringen".141 Auch der vom Direktor des Darmstädter Gaswerks,
Nuß, vorgelegte Bericht resümierte, dass der Ferngasbezug teurer
als die Eigenerzeugung kam.142 Infolge dieser Empfehlungen lehnte
der Darmstädter Stadtrat am 3. )uli 1930 die Lieferverträge mit den
Ferngasunternehmen ab und bewilligte stattdessen 700.000 Mark für
die Erneuerung der Ofenanlage des städtischen Gaswerks. Ebenso versagten
die Provinz Starkenburg und die Stadt Worms ihre Zustimmung.
Die festgelegte Mindestabsatzmenge von 50 Mio. Kubikmeter stand
somit außerhalb jeder Realisierungschance. Für die Hekoga wäre lediglich
eine Gasbedarfsmenge von 30 bis 35 Mio. Kubikmeter verblieben,
von denen Mainz vertraglich 23 Mio. Kubikmeter erzeugen musste. Die
Ferngasversorgung sollte dann allenfalls zwölf Mio. Kubikmeter abdecken.
Es lag auf der Hand, dass für eine solch geringe Bedarfsmenge
keinerlei Anreiz bestand, eine Hochdruckleitung weder aus dem Raum
Siegen noch aus dem Saargebiet zu verlegen. Genauso wenig standen
niedrige, und damit wettbewerbsfähige Einkaufspreise in Aussicht.143
Zwar Unterzeichneten die beiden Ferngasgesellschaften und die Hegoka
am 14. April 1931 doch noch die Lieferverträge - die Mindestabnahme
war von 50 auf elf Mio. Kubikmeter herabgesetzt worden - und gründeten
gemeinsam die "Südwestdeutsche Fernleitungs-Gesellschaft",
doch entfaltete diese niemals praktische Wirkung.144
Das endgültige Scheitern der Hegoka brachte schließlich die Entwicklung
in Alaing. Im Sommer 1931 verlangte die Ruhrgas AG, die mit der
Stadt Mainz schon seit 1928 über einen Betriebs führungsvertrag des
städtischen Gaswerks verhandelt hatte, besondere Zugeständnisse von
der Stadt. Sie wollte infolge des Absatzrückgangs u.a. die Pachtsumme
141 GW, 73. Jg. (1930), 4. Heft, S. 94 f.
142 GWF, 73. Jg. (1930), 5. Heft, S. 115 ff.
^4^ A Stadtverband Sbr. G-S/13: Gaslieferungsvertrag zwischen Hekoga, Ruhrgas
und FGS; Frankfurter Ztg. vom 1.12.1929: Der Hekoga-Ruhr-Saar-Vertrag; Kölnische
Ztg. vom 1.12.1929: Die Ferngasversorgung Hessens; Saarbrücker Ztg. vom
10.12.1929: Die Verträge Hekoga-Ruhrgas und Saargas A.-G.; die starke Staffelung
der Bezugspreise bestand darin, dass der Preis bei 60 Mio. 4,32 Pfg., beim Bezug von
150 Mio. 3,92 Pfg. und bei 200 Mio. Kubikmeter 3,72 Pfg. pro Kubikmeter betrug.;
Segelken (1930), S. 23 ff.; zum Mainzer Betriebsführungsvertrag: Mainzer Volksztg.
vom 16. und 17.12.1929: Der Pachtvertrag zwischen Ruhrgas A.G. und Stadt Mainz;
GW, 73. Jg. (1930), 28. Heft, S. 664 und 29. Heft, S. 690
^44 Saarbrücker Ztg. vom 8.3.1931: Der Ausbau der Südwestdeutschen Ferngasversorgung;
Hekoga-Mitteilungen, 1. Jg. (1931) Nr. 1, S. 4
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