Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

mitglied  Karcher  aus  Darmstadt  lehnte  die  Verträge  rundweg  ab:  "Die
1/terträge  haben  die  7  enden%  dem  unmittelbar  durch  Ruhrgas  belieferten  Kongemwerke
  die  denkbar  größten  I  'orteile  gu  sichern,  die  Industriebelief  erung  aus  der  Tarifpolitik
  der  Gemeinden  heraus^unehmen,  ohne  der  Gesamtbevölkerung  eine  Erleichterung
  %u  bringen".141  Auch  der  vom  Direktor  des  Darmstädter  Gaswerks,
  Nuß,  vorgelegte  Bericht  resümierte,  dass  der  Ferngasbezug  teurer
  als  die  Eigenerzeugung  kam.142  Infolge  dieser  Empfehlungen  lehnte
der  Darmstädter  Stadtrat  am  3.  )uli  1930  die  Lieferverträge  mit  den
Ferngasunternehmen  ab  und  bewilligte  stattdessen  700.000  Mark  für
die  Erneuerung  der  Ofenanlage  des  städtischen  Gaswerks.  Ebenso  versagten
  die  Provinz  Starkenburg  und  die  Stadt  Worms  ihre  Zustimmung.
Die  festgelegte  Mindestabsatzmenge  von  50  Mio.  Kubikmeter  stand
somit  außerhalb  jeder  Realisierungschance.  Für  die  Hekoga  wäre  lediglich
  eine  Gasbedarfsmenge  von  30  bis  35  Mio.  Kubikmeter  verblieben,
von  denen  Mainz  vertraglich  23  Mio.  Kubikmeter  erzeugen  musste.  Die
Ferngasversorgung  sollte  dann  allenfalls  zwölf  Mio.  Kubikmeter  abdecken.
  Es  lag  auf  der  Hand,  dass  für  eine  solch  geringe  Bedarfsmenge
keinerlei  Anreiz  bestand,  eine  Hochdruckleitung  weder  aus  dem  Raum
Siegen  noch  aus  dem  Saargebiet  zu  verlegen.  Genauso  wenig  standen
niedrige,  und  damit  wettbewerbsfähige  Einkaufspreise  in  Aussicht.143
Zwar  Unterzeichneten  die  beiden  Ferngasgesellschaften  und  die  Hegoka
am  14.  April  1931  doch  noch  die  Lieferverträge  -  die  Mindestabnahme
war  von  50  auf  elf  Mio.  Kubikmeter  herabgesetzt  worden  -  und  gründeten
  gemeinsam  die  "Südwestdeutsche  Fernleitungs-Gesellschaft",
doch  entfaltete  diese  niemals  praktische  Wirkung.144
Das  endgültige  Scheitern  der  Hegoka  brachte  schließlich  die  Entwicklung
  in  Alaing.  Im  Sommer  1931  verlangte  die  Ruhrgas  AG,  die  mit  der
Stadt  Mainz  schon  seit  1928  über  einen  Betriebs  führungsvertrag  des
städtischen  Gaswerks  verhandelt  hatte,  besondere  Zugeständnisse  von
der  Stadt.  Sie  wollte  infolge  des  Absatzrückgangs  u.a.  die  Pachtsumme

141  GW,  73.  Jg.  (1930),  4.  Heft,  S.  94  f.
142  GWF,  73.  Jg.  (1930),  5.  Heft,  S.  115  ff.
^4^  A  Stadtverband  Sbr.  G-S/13:  Gaslieferungsvertrag  zwischen  Hekoga,  Ruhrgas
und  FGS;  Frankfurter  Ztg.  vom  1.12.1929:  Der  Hekoga-Ruhr-Saar-Vertrag;  Kölnische
Ztg.  vom  1.12.1929:  Die  Ferngasversorgung  Hessens;  Saarbrücker  Ztg.  vom
10.12.1929:  Die  Verträge  Hekoga-Ruhrgas  und  Saargas  A.-G.;  die  starke  Staffelung
der  Bezugspreise  bestand  darin,  dass  der  Preis  bei  60  Mio.  4,32  Pfg.,  beim  Bezug  von
150  Mio.  3,92  Pfg.  und  bei  200  Mio.  Kubikmeter  3,72  Pfg.  pro  Kubikmeter  betrug.;
Segelken  (1930),  S.  23  ff.;  zum  Mainzer  Betriebsführungsvertrag:  Mainzer  Volksztg.
vom  16.  und  17.12.1929:  Der  Pachtvertrag  zwischen  Ruhrgas  A.G.  und  Stadt  Mainz;
GW,  73.  Jg.  (1930),  28.  Heft,  S.  664  und  29.  Heft,  S.  690
^44  Saarbrücker  Ztg.  vom  8.3.1931:  Der  Ausbau  der  Südwestdeutschen  Ferngasversorgung;
  Hekoga-Mitteilungen,  1.  Jg.  (1931)  Nr.  1,  S.  4

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