Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

-  so  die  Bürgermeister  Neikes  und  Blank  -  müsste  auf  alle  Fälle  über  die
Mehrheit  des  Aktienpaketes  verfügen.  Dies  wurde  ihnen  auch  einstimmig
  zugestanden.108
Die  Hütten  kamen  ihrerseits  überein,  sich  in  gleicher  Höhe  wie  die
GBG  an  der  neu  zu  gründenden  Gesellschaft  zu  beteiligen,  von  einem
direkten  Engagement  innerhalb  der  GBG  nahmen  sie  aber  Abstand.
Die  Verhandlungen  unter  den  kommunalen  Körperschaften  erbrachten
zunächst,  dass  die  Landkreise  Saarlouis,  Ottweiler  und  Saarbrücken
sowie  die  Stadt  Saarbrücken  jeweils  zwölf  Prozent,  die  Landkreise  Merzig
  und  St.  Wendel  jeweils  zwei  Prozent  erhalten  sollten.  Oberbürgermeister
  Neikes  lehnte  eine  derartige  Verteilung  aber  ab.  Es  erschien
ihm  unangemessen,  die  Stadt  Saarbrücken  gleichrangig  mit  den  Kreisen
zu  behandeln.  Auf  die  Stadt  entfalle  mehr  als  40  Prozent  des  Gasabsatzes
  im  Saargebiet,  deshalb  stünden  ihr  26  Prozent,  also  die  Hälfte  der
gesamten  kommunalen  Beteiligungen  von  52  Prozent  zu.  Da  bei  einer
solchen  Verteilung  nur  26  Prozent  für  sämtliche  verbliebenen  Landkreise
  und  Städte  übrig  geblieben  wären,  erklärte  sich  die  Stadt  Saarbrücken
  als  letzten  Kompromiss  mit  einem  Anteil  von  21  Prozent  einverstanden.
  Bei  dieser  Gelegenheit  erklärte  Neikes,  "daß  von  ihm  aus  die
gan^e  Sache  kaputtgehen  könnte,  wenn  die  Stadt  die  beanspruchte  Beteiligung  von
dauernd  21  %  nicht  bekäme".109  Zugleich  wolle  man  versuchen,  die  GBG
auf  21  Prozent  herunterzuhandeln,  da  dieser  Anteil  laut  Entwurf  zum
Gesellschaftsvertrag  ausreiche,  die  Minderheitenrechte  wahrzunehmen.110
  Nach  diesem  Vorschlag  blieben  nur  noch  jeweils  21  Prozent  bei
GBG  und  Hütten,  die  sich  aber  mit  der  vorgesehenen  Stimmverteilung
unerwartet  einverstanden  erklärten.  Als  Ergebnis  stand  daher  im  Juni
1928  fest,  dass  der  Stadt  Saarbrücken  die  gleichen  Anteile  wie  den
Hütten  und  der  GBG  -  nämlich  21  Prozent  -  und  den  verbleibenden
Landkreisen  und  Städten  37  Prozent  zustanden.  Hiervon  sollten  aber
eventuell  noch  Anteile  an  die  GGG  abgegeben  werden.
Da  die  Frage  der  Aktienverteilung  des  Stammkapitals  der  "Ferngas  Saar
GmbH"  -  so  der  vorläufige  Name  -  im  }uni  1928  gelöst  war,  ging  es  im
weiteren  darum,  verschiedene  "Organisationsverträge"  auszuhandeln,
die  die  Arbeitsfähigkeit  des  Unternehmens  sicherstellen  und  das  Verhältnis
  der  beteiligten  Interessengruppen  (Öffentliche  Hand,  Hütten

^  A  Stadtverband  Sbr.  G-S/10:  Besprechung  vom  23.4.1928
A  Stadtverband  Sbr.  G-S/10:  Besprechung  vom  7.5.1928
A  Stadtverband  Sbr.  G-S/10:  Besprechung  der  kommunalen  Vertreter  vom
25.5.1928;  SA  Sbr.  G  24/7091:  Besprechung  über  Unterverteilung  des  den  öffendichen
  Körperschaften  zufallenden  Teiles  des  Stammkapitals  vom  7.5.1928

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