Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

maßgeblicher  Beteiligung  der  GBG.  Die  Burbacher  Hütte,  so  argumentierte
  deren  Direktor  Wagener,  habe  der  GBG  sämtliches  überschüssiges
  Kokereigas  vertraglich  zugesagt  und  werde  in  Zukunft  nur
durch  die  GBG  verhandeln.  Die  Hütten  hätten  mit  den  Kommunen
unangenehme  Erfahrungen  gemacht,  "weil  die  Gemeinderäte  fortgesetzt  dareinreden”.
  105  Auch  seien  die  Hütten  keineswegs  bereit,  mit  jeder  einzelnen
  Gemeinde  getrennt  zu  verhandeln,  sondern  nur  über  eine  Liefergesellschaft.
  Die  GBG  verfüge  bereits  in  Ansätzen  über  ein  überörtliches
  Hochdrucknetz,  es  sei  unrealistisch,  auf  sie  zu  verzichten.  Ähnlich
argumentierte  Felix  Vieler,  damals  Kokereichef  der  Röchling-Werke.
Die  Hütte  habe  seit  16  Jahren  mit  der  GBG  Verträge  laufen  und  gute
Erfahrungen  gemacht.  Es  sei  nicht  nachvollziehbar,  warum  diejenige
Gesellschaft,  die  schon  Lieferrechte  besitze,  ausgeschaltet  werden  solle,
bloß  um  eine  rein  kommunale  Gesellschaft  zu  bilden.106  Im  Übrigen
könnten  vor  allem  Großabnehmer  nur  dann  für  eine  Gasversorgung
gewonnen  werden,  wenn  die  Belieferung  ohne  Preisaufschläge  einer
Zwischengesellschaft  sichergestellt  werde.  Offen  ließen  die  Hüttenvertreter
  zunächst  jedoch,  ob  die  Stahlunternehmen  sich  selbst  an  der  neu
zu  gründenden  Gesellschaft  beteiligen  wollten.
Und  die  GBG?  Sie  agierte  sehr  pragmatisch.  Wohlwissend  dass  sie  sich
mit  ihrer  Geschäftspolitik  in  vielen  Kommunen  Gegner  gemacht  hatte
und  aus  eigener  Kraft  eine  Ferngasversorgung  in  eigener  Regie  nicht
aufzubauen  vermochte,  zeigte  sie  sich  nach  allen  Seiten  hin  offen.  Um
ihre  Verhandlungsmacht  gegenüber  den  Kommunen  zu  verbessern,  bot
sie  den  Hütten  an,  sich  am  Stammkapital  der  Gesellschaft  zu  beteiligen.
Ebenso  erklärte  sie  sich  mit  einer  gemischtwirtschaftlichen  Unternehmensform
  (1/3  GBG,  2/3  Öffentliche  Hand)  einverstanden,  wobei  sie
den  Hütten  ein  Optionsrecht  auf  ihre  Anteile  zugestand.107
Da  sich  im  Zuge  der  Verhandlungen  somit  herauskristallisierte,  dass
weder  ein  rein  privatwirtschaftliches  Unternehmen  noch  eine  öffentliche
  Gesellschaft  große  Realisierungschancen  besaßen,  besserten  beide
Seiten  ihr  Verhandlungsangebot  nach.  Der  Generaldirektor  des  Neunkircher
  Eisenwerks  Tgahrt  schlug  auf  einer  Besprechung  am  23.  April
1928  eine  gleichmäßige  Aufteilung  von  je  einem  Drittel  des  Gesellschaftskapitals
  auf  Öffentliche  Hand,  GBG  und  Hütten  vor.  Bei  einer
solchen  Lösung  wären  Städte  und  Landkreise  jedoch  in  der  Minderheit
gewesen.  Noch  in  der  gleichen  Sitzung  lehnten  die  Bürgermeister  von
Neunkirchen  und  Saarbrücken  den  Vorschlag  ab:  die  Öffentliche  Hand
105  A  Stadtverband  Sbr.  G-S/7:  Gesprächsnotiz  vom  29.12.1927;  auch  SA  Sbr.  G
24/7091:  Besprechung  vom  20.12.1927
10°  A  Stadtverband  Sbr.  G-S/7:  Besprechung  vom  4.1.1928
10  SA  Sbr.  G  24  Nr.  7091:  Besprechungen  vom  22.2.1928  und  4.4.1928

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