maßgeblicher Beteiligung der GBG. Die Burbacher Hütte, so argumentierte
deren Direktor Wagener, habe der GBG sämtliches überschüssiges
Kokereigas vertraglich zugesagt und werde in Zukunft nur
durch die GBG verhandeln. Die Hütten hätten mit den Kommunen
unangenehme Erfahrungen gemacht, "weil die Gemeinderäte fortgesetzt dareinreden”.
105 Auch seien die Hütten keineswegs bereit, mit jeder einzelnen
Gemeinde getrennt zu verhandeln, sondern nur über eine Liefergesellschaft.
Die GBG verfüge bereits in Ansätzen über ein überörtliches
Hochdrucknetz, es sei unrealistisch, auf sie zu verzichten. Ähnlich
argumentierte Felix Vieler, damals Kokereichef der Röchling-Werke.
Die Hütte habe seit 16 Jahren mit der GBG Verträge laufen und gute
Erfahrungen gemacht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum diejenige
Gesellschaft, die schon Lieferrechte besitze, ausgeschaltet werden solle,
bloß um eine rein kommunale Gesellschaft zu bilden.106 Im Übrigen
könnten vor allem Großabnehmer nur dann für eine Gasversorgung
gewonnen werden, wenn die Belieferung ohne Preisaufschläge einer
Zwischengesellschaft sichergestellt werde. Offen ließen die Hüttenvertreter
zunächst jedoch, ob die Stahlunternehmen sich selbst an der neu
zu gründenden Gesellschaft beteiligen wollten.
Und die GBG? Sie agierte sehr pragmatisch. Wohlwissend dass sie sich
mit ihrer Geschäftspolitik in vielen Kommunen Gegner gemacht hatte
und aus eigener Kraft eine Ferngasversorgung in eigener Regie nicht
aufzubauen vermochte, zeigte sie sich nach allen Seiten hin offen. Um
ihre Verhandlungsmacht gegenüber den Kommunen zu verbessern, bot
sie den Hütten an, sich am Stammkapital der Gesellschaft zu beteiligen.
Ebenso erklärte sie sich mit einer gemischtwirtschaftlichen Unternehmensform
(1/3 GBG, 2/3 Öffentliche Hand) einverstanden, wobei sie
den Hütten ein Optionsrecht auf ihre Anteile zugestand.107
Da sich im Zuge der Verhandlungen somit herauskristallisierte, dass
weder ein rein privatwirtschaftliches Unternehmen noch eine öffentliche
Gesellschaft große Realisierungschancen besaßen, besserten beide
Seiten ihr Verhandlungsangebot nach. Der Generaldirektor des Neunkircher
Eisenwerks Tgahrt schlug auf einer Besprechung am 23. April
1928 eine gleichmäßige Aufteilung von je einem Drittel des Gesellschaftskapitals
auf Öffentliche Hand, GBG und Hütten vor. Bei einer
solchen Lösung wären Städte und Landkreise jedoch in der Minderheit
gewesen. Noch in der gleichen Sitzung lehnten die Bürgermeister von
Neunkirchen und Saarbrücken den Vorschlag ab: die Öffentliche Hand
105 A Stadtverband Sbr. G-S/7: Gesprächsnotiz vom 29.12.1927; auch SA Sbr. G
24/7091: Besprechung vom 20.12.1927
10° A Stadtverband Sbr. G-S/7: Besprechung vom 4.1.1928
10 SA Sbr. G 24 Nr. 7091: Besprechungen vom 22.2.1928 und 4.4.1928
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