Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Der  Gemeinnützige  Gasversorgungsgesellschaft  gelang  es  im  Folgenden,
  ihren  Wirkungskreis  ausbauen.  Während  die  Gesellschaft  anfangs
nur  von  den  Städten  St.  Ingbert  und  Homburg  getragen  wurde,  beteiligten
  sich  noch  1927  die  beiden  pfälzischen  Bezirke  Homburg  und  St.
Ingbert  sowie  1928  der  Landkreis  und  die  Stadt  Saarbrücken.101
Insbesondere  die  Mitwirkung  des  Homburger  Bezirks  verbesserte  die
Position  der  Gesellschaft  erheblich,  weil  die  dortigen  Entscheidungsgremien
  sich  dazu  verpflichteten,  auf  die  Dauer  des  Bestehens  nur  der
GGG  die  Verlegung  von  Gasleitungen  in  ihrem  Gebiet  zu  gestatten.
Eine  Verlegung  von  Ferngasleitungen  durch  den  Bezirk  gegen  den
Willen  der  Gemeinnützigen  Gasversorgungsgesellschaft  schied  somit
aus.
Mit  dieser  politischen  Macht  im  Rücken  und  der  Gewissheit,  als  Transitland
  für  eine  mögliche  Belieferung  der  Pfalz  nicht  übergangen  werden
  zu  können,  nahm  die  GGG  im  Rahmen  der  Gründungsverhandlungen
  einer  wie  auch  immer  gearteten  saarländischen  Ferngasgesellschaft
  in  doppelter  Hinsicht  Einfluss.  Da  auch  Homburg  erwog,  die
Eigenerzeugung  einzustellen  und  zum  Ferngasbezug  überzugehen,
nutzte  Bürgermeister  Ruppersberg  die  Verhandlungen  zur  Durchsetzung
  seiner  örtlichen  Versorgungsinteressen:  "Die  gemeinnützige  Gasversorgungsgesellschaft
  ist  nicht  bereit,  sich  unmittelbar  an  dem  Unternehmen  der  Femgasgesellschaft
  beteiligen  und  die  Benutzung  der  Bezirks-  und  Gemeindestrassen
ihrer  Gesellschafter  ^u^ulassen,  wenn  nicht  gleichzeitig  Verträge,  welche  die  Gasbelieferung
  der  saarpfälzischen  Gemeinden  unter  den  angemessenen  Bedingungen  sichersteilen,
  abgeschlossen  werden'’.102  Damit  meinte  der  Bürgermeister  offensichtlich
  günstige  Bezugspreise  und  eine  Regelung  hinsichtlich  der  Direktbelieferung
  von  Großkunden.  Gleichzeitig  machte  sich  die  GGG
innerhalb  der  kommunalen  Gebietskörperschaften  für  eine  kommunale
Organisation  des  zu  gründenden  Ferngasunternehmens  stark.
Sie  traf  dabei  jedoch  auf  Kommunalvertreter,  die  die  Verhandlungen
weniger  festgelegt,  sondern  eher  pragmatisch  angingen.  So  vertrat  der
Neunkircher  Bürgermeister  Blank  die  Auffassung,  dass  eine  rein  kommunale
  Gasversorgung  nur  innerhalb  der  Gemeindegrenzen  sinnvoll

A  Stadtverband  Sbr.  G-S/7:  GGG  an  Brebacher  Bürgermeister  vom  2.12.1927
Das  Stammkapital  der  GGG  verteilte  sich  danach  wie  folgt:
Stadt  Homburg/Saar  25.000  Frs.
Stadt  St.  Ingbert  25.000  Frs.
Stadt  Saarbrücken  20.000  Frs.
Landkreis  Saarbrücken  10.000  Frs.
Bezirk  Homburg  10.000  Frs.
Bezirk  St.  Ingbert  10.000  Frs.
102  A  Stadtverband  Sbr.  G-S/ll:  GGG  an  FGS  vom  26.3.1929

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