Der Gemeinnützige Gasversorgungsgesellschaft gelang es im Folgenden,
ihren Wirkungskreis ausbauen. Während die Gesellschaft anfangs
nur von den Städten St. Ingbert und Homburg getragen wurde, beteiligten
sich noch 1927 die beiden pfälzischen Bezirke Homburg und St.
Ingbert sowie 1928 der Landkreis und die Stadt Saarbrücken.101
Insbesondere die Mitwirkung des Homburger Bezirks verbesserte die
Position der Gesellschaft erheblich, weil die dortigen Entscheidungsgremien
sich dazu verpflichteten, auf die Dauer des Bestehens nur der
GGG die Verlegung von Gasleitungen in ihrem Gebiet zu gestatten.
Eine Verlegung von Ferngasleitungen durch den Bezirk gegen den
Willen der Gemeinnützigen Gasversorgungsgesellschaft schied somit
aus.
Mit dieser politischen Macht im Rücken und der Gewissheit, als Transitland
für eine mögliche Belieferung der Pfalz nicht übergangen werden
zu können, nahm die GGG im Rahmen der Gründungsverhandlungen
einer wie auch immer gearteten saarländischen Ferngasgesellschaft
in doppelter Hinsicht Einfluss. Da auch Homburg erwog, die
Eigenerzeugung einzustellen und zum Ferngasbezug überzugehen,
nutzte Bürgermeister Ruppersberg die Verhandlungen zur Durchsetzung
seiner örtlichen Versorgungsinteressen: "Die gemeinnützige Gasversorgungsgesellschaft
ist nicht bereit, sich unmittelbar an dem Unternehmen der Femgasgesellschaft
beteiligen und die Benutzung der Bezirks- und Gemeindestrassen
ihrer Gesellschafter ^u^ulassen, wenn nicht gleichzeitig Verträge, welche die Gasbelieferung
der saarpfälzischen Gemeinden unter den angemessenen Bedingungen sichersteilen,
abgeschlossen werden'’.102 Damit meinte der Bürgermeister offensichtlich
günstige Bezugspreise und eine Regelung hinsichtlich der Direktbelieferung
von Großkunden. Gleichzeitig machte sich die GGG
innerhalb der kommunalen Gebietskörperschaften für eine kommunale
Organisation des zu gründenden Ferngasunternehmens stark.
Sie traf dabei jedoch auf Kommunalvertreter, die die Verhandlungen
weniger festgelegt, sondern eher pragmatisch angingen. So vertrat der
Neunkircher Bürgermeister Blank die Auffassung, dass eine rein kommunale
Gasversorgung nur innerhalb der Gemeindegrenzen sinnvoll
A Stadtverband Sbr. G-S/7: GGG an Brebacher Bürgermeister vom 2.12.1927
Das Stammkapital der GGG verteilte sich danach wie folgt:
Stadt Homburg/Saar 25.000 Frs.
Stadt St. Ingbert 25.000 Frs.
Stadt Saarbrücken 20.000 Frs.
Landkreis Saarbrücken 10.000 Frs.
Bezirk Homburg 10.000 Frs.
Bezirk St. Ingbert 10.000 Frs.
102 A Stadtverband Sbr. G-S/ll: GGG an FGS vom 26.3.1929
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