den lokalen Gaswerke unterstanden überwiegend den jeweiligen Kommunen,
der Rest gehörte Privatfirmen oder war an die GBG verpachtet.92
Auch in denjenigen Städten und Gemeinden, die schon frühzeitig
Kokereigas erhielten, herrschten unterschiedliche Versorgungsstrukturen.
Während Saarbrücken und Neunkirchen das Kokereigas direkt von
den benachbarten Hütten bekamen, bedienten sich die Völklinger
Hütte, die Röchling-Kokerei in Altenwald und teilweise auch das
Neunkircher Eisenwerk der GBG als Zwischenhändlerin. Dem Berliner
Unternehmen war es nicht nur geglückt, bis 1927 mit mehr als zehn
Bürgermeistereien der Landkreise Saarbrücken, Saarlouis und Ottweiler
Konzessions- und Lieferverträge abzuschließen, es handelte zudem
zwischen 1925 und 1928 mit sämtlichen fünf Hüttenwerken Verträge
aus, die ihm bis 1945 die ausschließliche Andienung des überschüssigen
Kokereigases garantierten. Schließlich gelang es der GBG erfolgreich,
nach und nach industrielle Großabnehmer (Fenner Glashütte, Glashütte
Vopelius usw.) durch Direktbelieferung aus der kommunalen
Versorgung herauszubrechen.93 Eine wie auch immer geartete neue
Ferngasgesellschaft kam also an der GBG nicht vorbei.
Angesichts der Erfahrungen hatte sich unter den saarländischen
Kommunen vor allem nach Ende des Ersten Weltkrieges eine deutliche
Ablehnung gegenüber der GBG breit gemacht, die nicht zuletzt aus der
mangelhaften rechtlichen Gestaltung der Verträge, aber auch aus der
unseriösen Geschäftspolitik der GBG resultierte. Mehrere Gemeinden,
so Sulzbach schon 1921 und Völklingen 1922, hatten sich für eine Rekommunalisierung
der Gasversorgung oder die Gründung eines kommunalen
Zweckverbandes stark gemacht.94 Selbst der Saarbrücker Bürgermeister,
Hans Neikes, nicht direkt vom Geschäftsgebaren der GBG
betroffen, sprach sich noch 1926 für eine rein kommunale Ferngasgesellschaft,
gegebenenfalls unter Beteiligung der Saar, der Pfalz und Hessens
aus.95
Die Marschroute der Kommunen und Landkreise stand somit gleich zu
Beginn der Verhandlungen fest: eine neu zu gründende Ferngasgesellschaft
sollte rein kommunal organisiert sein. Insbesondere die GBG
musste auf alle Fälle ausgeschaltet werden. Unter ihrer Ägide, so die
9^ Gemeindeeigene Gaswerke waren Dudweiler, Illingen, St. Wendel, Spiesen, Wiebelskirchen,
Neunkirchen, St. Ingbert, Homburg und Mittelbexbach; gemischt- oder in
privatwirtschaftlichem Besitz waren Merzig und Schiffweiler, während die Gaswerke
in Bous und Fraulautern an die GBG verpachtet waren.
93 LA Sbr. Dep. Merzig Stadt 691: GBG: Beschreibung der zur Zeit vorhandenen
Gasversorgungsanlagen vom 18.7.1925
9^ A Stadtverband Sbr. G-S/74: Bürgermeister Völklingen an Landrat vom 6.6.1922
95 SA Sbr. G 24/7099: Brief von Neikes vom 21.12.1926
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