Ebenso widersprüchlich fällt eine Beurteilung der Position der Regionalunternehmen
aus. Sie hatten sich zwar in Demarkationsverträgen die
Belieferung bestimmter Gebiete gegenüber RAG und TGW ausbedungen,
befanden sich aber über Lieferverträge in mehr (WFG) oder weniger
(VEW) deutlicher Abhängigkeit. In dem von nun an dreistufigen
Versorgungssystem bestand ihre Hauptaufgabe in der Belieferung der
kommunalen Gasunternehmen und solcher Gemeinden, in denen bis
dahin keine Gasversorgung existierte. Insofern leisteten sie einen wichtigen
Beitrag zur flächendeckenden Verbreitung der Gasversorgung.
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