der Großstädte (40 %), des Landeshauptmanns für die Rheinprovinz
(20 %), der Landkreise (20 %) sowie der kreisangehörigen Städte (10 %)
und Landgemeinden (10 %). Nachdem vor allem Köln, aber auch
Düsseldorf und Duisburg erklärten, dass sie selbständig entscheiden
wollten, wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Als Haupthindernisgrund
stellte sich die Tariffrage heraus. Mit der Begründung, dass erst
der Verbrauch der Großstädte den Bau einer Ferngasleitung ermögliche,
forderten sie Sonderkonditionen bei der Preisgestaltung. Hierauf
wollten die restlichen Mitglieder der Gesellschaft jedoch nicht eingehen.
Der Versuch, im Rheinland eine Gegenmacht zu den Ruhrgasplänen
zu installieren, scheiterte somit.62
Neben den regionalen Ferngasgesellschaften etablierten sich in den
20er-Jahren auch die überregionalen Ferngasunternehmen. Eines der
beiden Unternehmen in Westdeutschland war die "Thyssensche Gasund
Wasserwerke GmbH" (TGW), die heute in der RWE Energy AG
aufgegangene ehemalige Thvssengas GmbH. Nachdem die zu den
Thyssen-Werken gehörende Gewerkschaft Deutscher Kaiser seit 1905
die Gemeinden Walsum und Hamborn versorgte, wurden die Gasaktivitäten
der "Wasserwerk Thyssen & Cie. GmbH" 1921 in der "Gasgesellschaft
mbH" verselbständigt. Neben der Belieferung der Tochterfirma
"Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH" versorgte das
Unternehmen mit Barmen, Elberfeld, Mülheim, Oberhausen und Bocholt
mehrere Großstädte direkt. 1926 nahm die Firma in Hamborn
einen 300.000 Kubikmeter fassenden Großgasbehälter in Betrieb; 1927
erhielt die Gesellschaft den Namen "Thyssensche Gas- und Wasserwerke
GmbH". Noch im gleichen Jahr schloss das Hamborner Unternehmen
mit der AfK zwei Verträge ab. In einem Demarkationsvertrag
kamen beide Unternehmen dahingehend überein, dass die TGW ihre
vor Gründung der AfK bestehenden Versorgungsgebiete behielt und
ihr zusätzlich der nördliche linksrheinische Teil der Rheinprovinz bis
zur niederländischen Grenze sowie die Region zwischen Köln und Aachen
als alleiniges Interessengebiet zugestanden wurden. Ein Gemeinschafts
vertrag regelte weiterhin, dass die übrigen Gebiete in Richtung
Düsseldorf, Köln und Bonn nach einem bestimmten Schlüssel zwischen
der AfK und Thyssen gemeinsam beliefert werden sollten.63 Auf
Grundlage dieses Vertrages erweiterte das Unternehmen in den folgenden
Jahren sein Absatzgebiet erheblich. 1929 errichtete die TGW zusammen
mit der Ruhrgas AG die so genannte Westleitung von Duis-^
Frankfurter Ztg. vom 10.11.1927: Das Problem der Gasversorgung; Frankfurter
Ztg. vom 15.11.1927: Um das Ferngas; auch Verband (1928), S. 38 f,; 25 Jahre Ruhrgas
(1951), S. 28 f.; Rebentisch (1974), S. 48 f.
^ Vgl. Dellweg (1934), S. 62; Thyssengas (1981), S. 6
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