Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Aktiengesellschaft  wieder  dem  Kernunternehmen  an.  Im  gleichen  )ahr
unterhielt  das  Unternehmen  223  Kilometer  Fernleitungen  und  809  Kilometer
  örtliche  Verteilungsleitungen.59
Für  den  restlichen  Teil  der  Provinz  Westfalen  gründeten  die  Provinz,
Landkreise,  Städte  sowie  das  Land  Lippe  am  24.  Juli  1928  eine  zweite
regionale  Ferngasgesellschaft,  die  Westfälische  Ferngas  AG  (WFG).60
Beide  Regionalgesellschaften  grenzten  in  einem  Demarkationsvertrag
vom  Januar  1929  ihre  Interessengebiete  ab.  Darüber  hinaus  schlossen
die  beiden  Gasunternehmen  im  Februar  und  Mai  1929  getrennte  Lieferverträge
  mit  der  Ruhrgas  AG  ab.
Im  Liefervertrag  zwischen  WFG  und  Ruhrgas  AG  verpflichtete  sich  die
WFG  ihren  gesamten  Kokereigasbedarf  bis  zu  einer  jährlichen
Flöchstmenge  von  250  Mio.  Kubikmeter  von  der  Ruhrgas  AG  zu  beziehen.
  Das  Essener  Unternehmen  sagte  laut  Vertrag  zu,  im  betreffenden
  Absatzgebiet  Ferngas  nur  an  die  WFG  zu  liefern,  andererseits
musste  die  WFG  ihren  gesamten  Gasbedarf  durch  das  Essener  Unternehmen
  decken.  Ausgenommen  von  der  Belieferungspflicht  blieben
jedoch  die  Konzernwerke,  also  Unternehmen,  an  denen  ein  Ruhrgas-Akdonär
  mindestens  51  Prozent  besaß  oder  umgekehrt  Unternehmen,
die  mit  mehr  als  51  Prozent  an  einem  Ruhrgas-Aktionär  beteiligt  waren.
Um  diese  Betriebe  nicht  mit  den  zusätzlichen  Zwischengewinnen  zu
belasten,  wollte  die  Ruhrgas  die  Belieferung  unter  allen  Umständen
unter  Umgehung  der  kommunalen  Verteilungsgesellschaften  sichersteilen.
  Für  die  Benutzung  des  Leitungsnetzes  erklärte  sie  sich  zur
Zahlung  einer  Durchleitungsgebühr  bereit.  Industriegas  sollte  zu  einem
Preis  von  etwas  über  drei  Pfg.  abgegeben  werden.  Ferner  war  der  Bau
zweier  Hochdmckleitungen  bis  nach  Siegen  und  Bielefeld  unter  Anlegung
  von  Zubringerleitungen  verabredet.61
Auch  im  Rheinland  strebte  die  rheinische  Provinzialverwaltung  nach
dem  Vorbild  Westfalens  die  Gründung  einer  Gesellschaft  unter  maßgeblichem
  Einfluss  der  Öffentlichen  Hand  an.  Diese  Gesellschaft  sollte
den  Bau,  Betrieb  und  die  Unterhaltung  der  Fernleitungen  übernehmen
und  den  Gasproduzenten  mit  ihrer  gebündelten  Verhandlungsmacht
offensiv  entgegentreten.  Die  Gasverteilung  sollte  in  den  Händen  der
Kommunen  verbleiben.  Tatsächlich  kam  es  am  6.  September  1927  zur
Gründung  der  "Ferngasversorgung  Rheinprovinz",  unter  Beteiligung

59  Vgl.  Verband  (1928),  S.  15;  Lücke  (1933),  S.  146;  Dellweg  (1934),  S.  66
Berliner  Tageblatt  vom  26.7.1928:  Zur  Gründung  der  Westfälischen  Ferngas  Akt.
Ges.;  Bolz  (1927),  S.  20;  Bolz  (1928),  S.  726;  25  Jahre  Ruhrgas  (1951),  S.  28;  25  Jahre
Westfälische  Ferngas  (1953),  S.  232;  Schnieder  (1953),  S,  226;  WFG  (1978);  Westfälische
  Ferngas  AG  (1993)
61  Vgl.  Verband  (1928),  S.  36;  HasHnde  (1928),  S.  593;  Runte  (1931)

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