Aktiengesellschaft wieder dem Kernunternehmen an. Im gleichen )ahr
unterhielt das Unternehmen 223 Kilometer Fernleitungen und 809 Kilometer
örtliche Verteilungsleitungen.59
Für den restlichen Teil der Provinz Westfalen gründeten die Provinz,
Landkreise, Städte sowie das Land Lippe am 24. Juli 1928 eine zweite
regionale Ferngasgesellschaft, die Westfälische Ferngas AG (WFG).60
Beide Regionalgesellschaften grenzten in einem Demarkationsvertrag
vom Januar 1929 ihre Interessengebiete ab. Darüber hinaus schlossen
die beiden Gasunternehmen im Februar und Mai 1929 getrennte Lieferverträge
mit der Ruhrgas AG ab.
Im Liefervertrag zwischen WFG und Ruhrgas AG verpflichtete sich die
WFG ihren gesamten Kokereigasbedarf bis zu einer jährlichen
Flöchstmenge von 250 Mio. Kubikmeter von der Ruhrgas AG zu beziehen.
Das Essener Unternehmen sagte laut Vertrag zu, im betreffenden
Absatzgebiet Ferngas nur an die WFG zu liefern, andererseits
musste die WFG ihren gesamten Gasbedarf durch das Essener Unternehmen
decken. Ausgenommen von der Belieferungspflicht blieben
jedoch die Konzernwerke, also Unternehmen, an denen ein Ruhrgas-Akdonär
mindestens 51 Prozent besaß oder umgekehrt Unternehmen,
die mit mehr als 51 Prozent an einem Ruhrgas-Aktionär beteiligt waren.
Um diese Betriebe nicht mit den zusätzlichen Zwischengewinnen zu
belasten, wollte die Ruhrgas die Belieferung unter allen Umständen
unter Umgehung der kommunalen Verteilungsgesellschaften sichersteilen.
Für die Benutzung des Leitungsnetzes erklärte sie sich zur
Zahlung einer Durchleitungsgebühr bereit. Industriegas sollte zu einem
Preis von etwas über drei Pfg. abgegeben werden. Ferner war der Bau
zweier Hochdmckleitungen bis nach Siegen und Bielefeld unter Anlegung
von Zubringerleitungen verabredet.61
Auch im Rheinland strebte die rheinische Provinzialverwaltung nach
dem Vorbild Westfalens die Gründung einer Gesellschaft unter maßgeblichem
Einfluss der Öffentlichen Hand an. Diese Gesellschaft sollte
den Bau, Betrieb und die Unterhaltung der Fernleitungen übernehmen
und den Gasproduzenten mit ihrer gebündelten Verhandlungsmacht
offensiv entgegentreten. Die Gasverteilung sollte in den Händen der
Kommunen verbleiben. Tatsächlich kam es am 6. September 1927 zur
Gründung der "Ferngasversorgung Rheinprovinz", unter Beteiligung
59 Vgl. Verband (1928), S. 15; Lücke (1933), S. 146; Dellweg (1934), S. 66
Berliner Tageblatt vom 26.7.1928: Zur Gründung der Westfälischen Ferngas Akt.
Ges.; Bolz (1927), S. 20; Bolz (1928), S. 726; 25 Jahre Ruhrgas (1951), S. 28; 25 Jahre
Westfälische Ferngas (1953), S. 232; Schnieder (1953), S, 226; WFG (1978); Westfälische
Ferngas AG (1993)
61 Vgl. Verband (1928), S. 36; HasHnde (1928), S. 593; Runte (1931)
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