Westfalen (20 %), der Freistaat Lippe sowie weitere Gebietskörperschaften
(40 %), aber auch die VEW (40 %) die Interessengemeinschaft
"Ferngasversorgung Westfalen GmbH".55 Zu den wesentlichen
Grundlagen der Gesellschaft gehörte, dass ihr die Kommunen das ausschließliche
Wegerecht einräumen sollten. Zudem sollte allein die Gesellschaft
die Lieferung von Ferngas übernehmen. Obwohl die AfK der
neuen Gesellschaft schon im Oktober 1927 zwei Verträge, einen Mantelvertrag
sowie einen Liefervertrag vorlegte, kam es nicht zu deren
Ratifizierung.
Im Verlaufe der Verhandlungen hatten sich nämlich die doch unterschiedlichen
Zielsetzungen der VEW und der Öffentlichen Hand herauskristallisiert.
Auf der einen Seite verfügte die VEW schon seit 1908
über Erfahrungen im Gasgeschäft, besaß eine eigene Gasabteilung,
nahm verstärkt seit 1926 Kokereigas von den westfälischen Zechen ab,
befand sich somit im Gasbezug nur zu einem kleinen Teil in Abhängigkeit
von der AfK und wollte sich zudem im Gasabsatz stärker auf das
engere Industriegebiet und weniger auf die strukturschwachen Randgebiete
konzentrieren. Nicht zuletzt befürchtete die VEW auch, sich über
eine regionale Ferngasgesellschaft unnötige Konkurrenz zu ihrem eigentlichen
Standbein, der Elektrizitätsversorgung, zu machen.56 Auf der
anderen Seite lag aus Sicht der Öffentlichen Hand das vordringliche
Ziel einer regionalen Gasgesellschaft in der Erschließung des ländlichen
Raums, aus wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten vor allem des
südlichen Westfalens.
Da die Interessen zwischen den beiden Gruppen stark differierten,
gliederte die VEW aus strategischen Gründen zum 1. Januar 1928 die
Gasabteilung aus dem Unternehmen aus und verselbständigte sie als
"Vereinigte Gaswerke Westfalen (VGW)".57 Zu diesem Zeitpunkt übernahm
die VGW sämtliche Rohrnetze und Fernleitungen von der VEW.
"y.ur Vermeidung eines gegeneinander gerichteten und verlustbringenden Wettbewerbs
^wischen den beiden Energiearten Gas und Strom und %ur Ausschaltung von
Eeerlauf und Doppelarbeit, die in der i 'errechnung und Verwaltung beider Energiearten
bei getrennter Betriebsführung gu erwarten war",58 gliederten die VEW
jedoch ihre Tochtergesellschaft 1930 bei ihrer Umwandlung in eine
Berliner Tageblatt vom 13.8.1927: Gründung der "Ferngasversorgung Westfalen
G.m.b.H."; Dt. Allgemeine Ztg. vom 8.9.1927: Die Ferngasversorgung marschiert;
Runte (1931), S. 44 f.; Heinz (1934), S. 66; 25 Jahre Ruhrgas (1951), S. 28
^ Berliner Tageblatt vom 17.4.1928: Die Arbeiten der Kohleverwertungs-Gesellschaft;
Heinz (1934), S. 29 f.; Ahrenkiel (1938), S. 1; Lemmerz (1938), S. 10
^ Vgl. Haslinde (1928), S. 593; Heinz (1934), S. 67; zur Entstehungsgeschichte der
VEW allgemein: Berlo (1993), S. 34 ff.
58 Lemmerz (1938), S. 10
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