Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

zwischen  kommunalen  Gaswerken  und  den  Kokereien  für  denkbar
hielten,  verkannten  jedoch,  dass  auch  die  Interessen  der  lokalen  Gaswirtschaft
  sehr  differierten,  was  eine  einheitliche  Interessenvertretung
von  Anfang  an  zum  Scheitern  verurteilte.  Damit  im  Zusammenhang
besaßen  auch  Gedankenspiele,  wonach  etwa  das  Reich  stellvertretend
für  die  Kommunen  die  lokalen  Interessen  wahrnehmen  sollte,  keine
Realisierungschance.  Vor  allem  befürchtete  man,  dass  sich  das  Reich
mit  den  Ruhrzechen  gegen  die  Kommunen  verbunden  könnte,
ln  eine  ähnliche  Richtung  zielten  Vorschläge,  die  auf  die  völlige  Trennung
  von  Gaserzeugungsanlagen  und  Transportanlagen  hinausliefen.
Ein  solches  Modell  hätte  die  einseitige  Machtkonzentration  in  den
Händen  der  AfK  verhindert  und  die  Position  der  kommunalen  Weiterverteiler
  gestärkt.  Da  die  Kommunen  aber  kaum  die  erforderlichen  Finanzmittel
  aufbringen  konnten  und  ihnen  über  das  Wegerecht  ohnehin
ein  juristisches  Instrument  zur  Verfügung  stand,  zumindest  auf  der  lokalen
  Ebene  ihren  Einfluss  geltend  zu  machen,  sollte  das  Reich  die
überregionalen  Leitungen  in  eigenen  Besitz  übernehmen.48  Doch  Ende
der  20er-]ahre  hatte  sich  das  politische  Kräftespiel  längst  zuungunsten
eines  Engagements  der  Öffentlichen  Hand  gewandelt,  und  der  vorgesehene
  Kapitalaufwand  von  insgesamt  300  Mio.  Mark  überstieg  auch
die  Möglichkeiten  des  Reiches.
Das  Allheilmittel,  die  Macht  der  Ruhrzechen  zu  begrenzen,  erkannte
die  überwiegende  Zahl  der  Kritiker  einer  Ferngasversorgung  in  der
Gründung  gemischtwirtschaftlicher  Unternehmen.49  Schon  im  Jahre
1925  sprach  sich  der  Stadtbaudirektor  von  Mainz,  Oefverberg,  für  regionale
  Gruppengasversorgungen  aus.  Nach  diesem  Modell  oblag  die
Gasandienung  ausschließlich  mehrheitlich  von  der  Öffentlichen  Hand
kontrollierten  Gesellschaften.  Da  diesen  regionalen  Gesellschaften
i.d.R.  aber  nicht  die  erforderlichen  Finanzmittel  zur  Verfügung  standen,
sollten  privatwirtschaftliche  Unternehmen  aufgenommen  werden,  sie
somit  gemischtwirtschaftlich  organisiert  sein.50  In  diesem  Zusammenhang
  sahen  weitergehende  Planspiele  vor,  den  Bau  und  Betrieb  der
kompletten  Ferngasanlagen  von  einer  gemischtwirtschaftlichen  Gesell-48

 Vgl.  Winterer  (1926),  S.  1128  f.
4<^  In  Anlehnung  an  Ehr  ist  folgende  Definition  sinnvoll:  "Eine  gemischtwirtschaftliche
  Unternehmung  ist  das  vertragliche  Zusammengehen  öffentlicher  Korporationen
mit  Privaten  in  der  Form  einer  privatrechtlichen  Gesellschaft,  deren  Unternehmungskapital
  von  beiden  gemeinsam  aufgebracht  wird  und  an  deren  Verwaltung  teilzunehmen
  beide  Teile  auf  Grund  des  gemeinschaftlichen  Eigentums  berechtigt  sind  zum
Zecke  der  Vereinigung  der  Öffentlichen  Interessen  mit  der  privaten  Wirtschaftsführung";
  zitiert  nach  Schnabel-Kühn  (1929),  S.  113
50  Vgl.  Oefverberg  (1926),  S.  14

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