higkeit weise Defizite auf. Da es sich bei den öffentlichen Unternehmen
i.d.R. um Monopolbetriebe handele, die in ihren Bereichen keiner
Konkurrenz ausgesetzt seien, bestünde keinerlei Anreize, die Betriebe
auf die neueste technische und wirtschaftliche Leistungsstufe zu bringen.
Folglich würden Rationalisierungspotentiale nicht ausgeschöpft,
die Rentabilität sei nicht optimiert; kurzum: die kommunalen Betriebe
verhinderten letztlich die wesentlich effektivere Betätigung der Privatwirtschaft.*
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Ein Sonderfall blieben die Versorgungsunternehmen, weshalb sich die
Argumente der Gegner der Kommunalwirtschaft nicht ohne weiteres
auf diesen Bereich übertragen lassen. Infolge der besonderen wirtschaftlichen
Verhältnisse im Versorgungssektor mit seinen hohen Investitionserfordernissen
sowie der ungleichmäßigen und damit unwirtschaftlichen
Ausnutzung der Erzeugungsanlagen, des kommunalen
Wegerechts sowie der Besonderheit von Wasser, Gas und Strom, die zu
den lebensnotwendigen Gütern oder zur Grundversorgung der Bevölkerung
gehörten, manifestierten sich in den meisten Städten und Gemeinden
kommunale Monopolbetriebe.38 Neben den betriebswirtschaftlichen
besaßen sozialpolitische Faktoren (Preise, Versorgungsinteresse,
beschäftigungspolitische Ziele) einen gleichberechtigten Stellenwert,
weshalb die Versorgungsleistungen einen nicht unerheblichen Teil
der kommunalen Daseinsvorsorge bildeten. Das Modell des "öffentlichen"
Versorgungsbetriebes blieb für die lokale Ebene im Kern zunächst
einmal unangetastet: "Erkennt man dies als richtig an, so ist gu bedenken,
daß gerade bei der Lieferung von Gas, Wasser und Elektrizität, beim Weiterausbau
der Kohr- und Kabelnetze Gründe sozialer und kultureller Natur maßgebend
sind, die das finanzielle Ergebnis der Betriebe stark beeinträchtigen können,
und daß die Gefahr zum mindesten besteht, daß in den Händen von Privaten
Gründe anderer Art als finanzieller Natur - Erleichterung der Benutzung von
Wasser, Gas und Elektrizität für die Allgemeinheit, Hegen von Heitungsrohren
usn>. auch in solchen Gegenden, in denen keine oder nur eine geringe Rente zu er~
warten ist - nicht so maßgebend sein werden, wie es bei öffentlichen Unternehmungen
doch der Fall sein dürfte ",39
Die Versorgung mit Wasser, Gas und Elektrizität, so postulierte der
preußische Städtetag noch 1925, gehöre zu den Aufgaben der Öffentlichen
Hand und zwar in erster Linie in die Hand der Gemeinden.40 Obwohl
die Rolle der kommunalen Versorgungswirtschaft somit nicht
33 Vgl. Kob (1912), S. 9; Schnabel-Kühn (1929), S. 70 ff.; Runte (1931), S. 11; Rebentisch
(1976), S. 41
3^ Vgl. Schiff (1910), S. 48; auch Rebentisch (1976), S. 40
39 Schnabel-Kühn (1929), S. 61
Vgl. Oefverberg (1926), S. 22; Vorwärts vom 6.3.1928: Preußen im Ferngasstreit
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