Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

higkeit  weise  Defizite  auf.  Da  es  sich  bei  den  öffentlichen  Unternehmen
  i.d.R.  um  Monopolbetriebe  handele,  die  in  ihren  Bereichen  keiner
Konkurrenz  ausgesetzt  seien,  bestünde  keinerlei  Anreize,  die  Betriebe
auf  die  neueste  technische  und  wirtschaftliche  Leistungsstufe  zu  bringen.
  Folglich  würden  Rationalisierungspotentiale  nicht  ausgeschöpft,
die  Rentabilität  sei  nicht  optimiert;  kurzum:  die  kommunalen  Betriebe
verhinderten  letztlich  die  wesentlich  effektivere  Betätigung  der  Privatwirtschaft.*
 3
Ein  Sonderfall  blieben  die  Versorgungsunternehmen,  weshalb  sich  die
Argumente  der  Gegner  der  Kommunalwirtschaft  nicht  ohne  weiteres
auf  diesen  Bereich  übertragen  lassen.  Infolge  der  besonderen  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  im  Versorgungssektor  mit  seinen  hohen  Investitionserfordernissen
  sowie  der  ungleichmäßigen  und  damit  unwirtschaftlichen
  Ausnutzung  der  Erzeugungsanlagen,  des  kommunalen
Wegerechts  sowie  der  Besonderheit  von  Wasser,  Gas  und  Strom,  die  zu
den  lebensnotwendigen  Gütern  oder  zur  Grundversorgung  der  Bevölkerung
  gehörten,  manifestierten  sich  in  den  meisten  Städten  und  Gemeinden
  kommunale  Monopolbetriebe.38  Neben  den  betriebswirtschaftlichen
  besaßen  sozialpolitische  Faktoren  (Preise,  Versorgungsinteresse,
  beschäftigungspolitische  Ziele)  einen  gleichberechtigten  Stellenwert,
  weshalb  die  Versorgungsleistungen  einen  nicht  unerheblichen  Teil
der  kommunalen  Daseinsvorsorge  bildeten.  Das  Modell  des  "öffentlichen"
  Versorgungsbetriebes  blieb  für  die  lokale  Ebene  im  Kern  zunächst
  einmal  unangetastet:  "Erkennt  man  dies  als  richtig  an,  so  ist  gu  bedenken,
  daß  gerade  bei  der  Lieferung  von  Gas,  Wasser  und  Elektrizität,  beim  Weiterausbau
  der  Kohr-  und  Kabelnetze  Gründe  sozialer  und  kultureller  Natur  maßgebend
  sind,  die  das  finanzielle  Ergebnis  der  Betriebe  stark  beeinträchtigen  können,
und  daß  die  Gefahr  zum  mindesten  besteht,  daß  in  den  Händen  von  Privaten
Gründe  anderer  Art  als  finanzieller  Natur  -  Erleichterung  der  Benutzung  von
Wasser,  Gas  und  Elektrizität  für  die  Allgemeinheit,  Hegen  von  Heitungsrohren
usn>.  auch  in  solchen  Gegenden,  in  denen  keine  oder  nur  eine  geringe  Rente  zu  er~
warten  ist  -  nicht  so  maßgebend  sein  werden,  wie  es  bei  öffentlichen  Unternehmungen
doch  der  Fall  sein  dürfte  ",39
Die  Versorgung  mit  Wasser,  Gas  und  Elektrizität,  so  postulierte  der
preußische  Städtetag  noch  1925,  gehöre  zu  den  Aufgaben  der  Öffentlichen
  Hand  und  zwar  in  erster  Linie  in  die  Hand  der  Gemeinden.40  Obwohl
  die  Rolle  der  kommunalen  Versorgungswirtschaft  somit  nicht
33  Vgl.  Kob  (1912),  S.  9;  Schnabel-Kühn  (1929),  S.  70  ff.;  Runte  (1931),  S.  11;  Rebentisch
  (1976),  S.  41
3^  Vgl.  Schiff  (1910),  S.  48;  auch  Rebentisch  (1976),  S.  40
39  Schnabel-Kühn  (1929),  S.  61
Vgl.  Oefverberg  (1926),  S.  22;  Vorwärts  vom  6.3.1928:  Preußen  im  Ferngasstreit

251
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.