Full text : 75 Jahre Saar Ferngas AG

Obwohl  sich  generelle  Aussagen  über  die  finanziellen  Vorteile  des  Kokereigasbezugs
  gegenüber  der  Eigenerzeugung  verbieten,  lassen  sich  die
Argumente  dahingehend  zusammenfassen,  dass  der  Kokereigasbezug
für  kleine  Gaswerke  finanzielle  Vorteile  mit  sich  brachte,  für  große
Gaswerke  eine  Umstellung  aber  nur  dann  Sinn  machte,  wenn  der  steigende
  Gasabsatz  aufwendige  Umbauten  oder  Neubauten  erforderte.
Trotzdem  die  Auseinandersetzung  zwischen  den  Befürwortern  der
Ferngasversorgung  und  den  lokalen  Interessengruppen  um  technische
und  wirtschaftliche  Gesichtspunkte  kreiste,  handelte  es  sich  im  Kern
um  eine  poliüsche  Machtfrage.  Denn  die  Kokereigasversorgung  in  der
vom  Ruhrbergbau  vorgeschlagenen  Form  hätte  zweifellos  das  Gewicht
der  Kommunen  gegenüber  den  privaten  Kohlenzechen  geschwächt.
Deshalb  muss  die  Debatte  nicht  isoliert,  sondern  in  ihren  zeitgeschichtlichen
  Kontext  gestellt  werden;  sie  drehte  sich  eigentlich  darum,
ob  sich  die  Öffentliche  Hand  stärker  am  Wirtschaftsleben  beteiligen
und  aktiv  in  den  wirtschaftlichen  Prozess  eingreifen  oder  ob  sie  das
Feld  stärker  der  Privatwirtschaft  überlassen  sollte.
Im  Verlauf  des  Ersten  Weltkrieges  und  der  damit  verbundenen  Versorgungsengpässen
  bei  Nahrungsmitteln,  Kleidern  und  Energieträgern
hatte  sich  das  politische  Kräfteverhältnis  eindeutig  zugunsten  der  Öffentlichen
  Hand  verschoben.  Durch  die  Übernahme  von  Aktien  und
die  Umwandlung  von  Anleihen  in  Beteiligungen  erweiterten  Reich,
Länder  und  Kommunen  ihren  unternehmerischen  Einflussbereich  erheblich.
  Nach  Kriegsende  sahen  verschiedene  Paragraphen  der  Reichsverfassung
  vom  11.  August  1919  und  das  allgemeine  Sozialisierungsgesetz
  vom  23.  März  1919  die  Vergesellschaftung  ganzer  Produktionszweige
  vor;  mit  dem  geplanten,  aber  nie  verabschiedeten  Kommunal!  -
sierungsgesetz  stand  es  darüber  hinaus  den  Kommunen  frei,  privatwirtschaftliche
  Unternehmen  in  die  Gemeinwirtschaft  zu  überführen.36
Im  Verlaufe  der  20er-Jahre  sah  sich  die  ausgesprochen  antikapitalistische
  Stimmungslage  einem  Rollback  der  Privatindustrie  gegenüber.
Neben  dem  wirtschaftlichen  Erstarken  der  Privatwirtschaft,  die  die  Inflationsjahre
  zu  umfangreichen  Rationalisierungen,  Arbeitsplatzabbau
und  zur  betrieblichen  Konzentration  und  Zentralisation  nutzte,  sparte
die  Privatwirtschaft  auch  nicht  mit  Kritik  an  den  Regiebetrieben  und
sonstigen  öffentlichen  Unternehmen.  Man  warf  ihnen  vor,  sie  seien  in
einen  schwerfälligen  Verwaltungsapparat  eingebunden,  die  Entscheidungswege
  seien  sehr  langsam  und  ihre  kaufmännische  Dispositionsfäwendungen

  der  Kohlenbezug  günstiger  als  der  Kokereigasbezug,  auch:  Wolf,  Adolf:
Achse  oder  Rohr?,  in:  Handels-Ztg.  des  Berliner  Tageblatts  vom  15.4.1928
36  Vgl  Schülke  (1921),  S.  12  ff.;  Schnabel-Kühn  (1929),  S.  20  f.;  Ambrosius  (1984),  S.
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